Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in vorliegender Fassung:
Der Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018 und 2019 wird wie folgt beschlossen:
Haushaltsjahr | 2018 | 2019 |
| | |
Einnahmen/Ausgaben: | 911.521.000 € | 928.448.000 € |
Verpflichtungsermächtigungen: | 44.800.000 € | 38.100.000 € |
| | |
Die Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen: |
Verwaltungshaushalt - Einnahmen: | 886.835.000 € | 902.548.000 € |
Verwaltungshaushalt - Ausgaben: | 886.828.000 € | 902.541.000 € |
Verpflichtungsermächtigungen für Verwaltungsausgaben: | 700.000 € | - |
Investitionen - Einnahmen: | 24.686.000 € | 25.900.000 € |
Investitionen - Ausgaben: | 24.693.000 € | 25.907.000 € |
Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen: | 44.100.000 € | 38.100.000 € |
| | |
Beschlussinhalt der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neukölln für die Jahre 2018 und 2019.
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Bezirkshaushaltsplanes Neukölln umzusetzen.
Begründung:
1. Allgemeines
1.1. Aufstellungsverfahren
Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen.
Die Aufstellung des Haushalts 2018/2019 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Mehreinnahmen und pauschaler Minderausgaben in 2018 und 2019 möglich (vgl. T 1.2). Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses redaktionelle und zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.
Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungsrundschreiben und aus weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes Nr. 104/17 vom 13.06.2017 eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungssystematik und dem BA-Beschluss vom 04.07.2017 über die Priorisierung der Personalmehrbedarfe folgend, die Sachverhalte der 1. Fortschreibung der Globalsummen 2018/2019 vom 10.07.2017 umgesetzt. Auf die wesentlichen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.
Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2016. Die Zuweisung für den Verwaltungshaushalt wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der sich aus der KLR ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Die sich für das Planjahr 2019 ergebenden Veränderungen des Produktsummenbudgets aus dem Abschluss der KLR 2017 werden sodann in den Haushalt übernommen. Auf Absatz 2 Satz 3 dieser Tz. wird verwiesen.
Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan hat sich in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2016/2017 nicht verändert.
Der Bezirkshaushalt Neukölln wird unter Beteiligung von interessierten Bürgern und Bürgergruppierungen erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht.
Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge interessierter Bürger zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung zu bewirken.
1.2. Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks
Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind, soweit möglich, weitestgehend sachbezogen umgesetzt; dies im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten, um in der Diskussion mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur Haushaltswirtschaft mit nachvollziehbaren Zahlen argumentieren zu können. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen nicht unterschritten worden.
Das Bezirksamt hat entschieden, die Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des vorletzten Jahres (2016) als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 festzulegen.
Dabei wurden die bezirkspolitischen Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Sozialstruktur und der Herausforderungen der Wachsenden Stadt neu bewertet, zum Teil verstetigt und um neue Sachverhalte ergänzt (vgl. Tz 3.3).
Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf der erwarteten Entwicklung der bezirklichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) und beinhaltet die aus den Beschlüssen der AG Ressourcensteuerung des Landes Berlin zusätzlich in Aussicht gestellten Mittel (vgl. Tz 3.2).
Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ist-Werten des Jahres 2016 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.
Aus Gründen der Verfahrenskontinuität werden die für Bauvorbereitung benötigten Mittel durch Bildung einer zum Jahresabschluss nicht auszugleichenden pauschalen Mehreinnahme finanziert. Das Verfahren entspricht der bereits bei der Haushaltsplanaufstellung in den Vorjahren von der Senatsverwaltung für Finanzen akzeptierten Regelung. Der entstehende Negativvortrag wird in die korrespondierenden Folgejahre übernommen. Systemkonform geht der Bezirk mit Bauvorbereitungsmitteln in Vorleistung, die mit Beginn der Baumaßnahme aus der dann zur Verfügung stehenden Zuweisung für Investitionen ausgeglichen werden.
Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form pauschaler Minderausgaben in den Jahren 2018 und 2019 sowie einer pauschalen Mehreinnahme in 2019 wie folgt abgebildet wird:
20182019
Zu bildende pauschale Minderausgabe: 1.050 T€1.250 T€
Zu bildende pauschale Mehreinnahme: 1 T€5.079 T€
davon
- Bauvorbereitungsmittel 1 T€101 T€
- Fortschreibung 2019 (einschl. Jahresergebnis 2017)-4.978 T€
Über die Auflösung der Pauschalen Minderausgaben beschließt das Bezirksamt zu Beginn des betreffenden Haushaltsjahres. Für das Jahr 2019 verbleibt ein
Defizit i.H.v. rd. 4.978 T€, das sich in Erwartung eines positiven Jahresergebnisses 2017 reduziert.
2. Einnahmen
Die Zuweisung der Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2016 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.
Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über das Produktbudget vorgesehen ist.
Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) werden i.H.v. rd. 0,2 Mio. € erwartet. Die Verkaufserlöse des Jahres 2016 (718 T€) enthielten einen Sondersachverhalt, weshalb die Einnahmeprognose für die Jahre 2018/2019 auch im Hinblick auf die veränderte Liegenschaftspolitik des Landes Berlin geringer ausfällt.
Zudem ist im Jahr 2018 das positive Ergebnis des Jahres 2016 i.H.v. 4.978 T€ eingestellt.
3. Ausgaben
3.1. Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets
Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt. Das dem Bezirk Neukölln zugewiesene Produktsummenbudget beträgt für das Jahr 2018 rd. 544 Mio. € von einer Gesamtzuweisung i.H.v rd. 670 Mio. €. Für das Jahr 2019 beträgt das Produktsummenbudget z.Z. rd. 551 Mio. € und die Gesamtzuweisung rd. 678 Mio. €.
Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen.
Ein zentraler Punkt der Richtlinien der Regierungspolitik ist die Erhöhung des laufenden Schulbauunterhalts auf 1,32% der Gebäude-Wiederbeschaffungswerte. Den Berliner Bezirken wurden dafür zusätzliche Mittel i.H.v. 84,4 Mio. € bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Bezirk Neukölln rd. 8,9 Mio. € (11,6%). Diese Haushaltsmittel sind zusätzlich und zweckgebunden ausschließlich für den baulichen Unterhalt an Schulen zu verwenden. Zur Umsetzung des damit verbunden Ziels sowie zur Einhaltung der Zweckbindung wurde seitens der Senatsverwaltung für Finanzen eine Veranschlagungsleitlinie Hochbauunterhaltung Schulen neu festgelegt.
Die folgende Darstellung stellt die vorgegebenen Leitlinien und Teilbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen den veranschlagten Beträgen gegenüber.
| Vorgabe/Berechnung der SenFin in T€ | Veranschlagung in T€
|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
Leitlinien | | | | |
Lehr- und Lernmittel | 3.161 | 3.161 | 3.164 | 3.164 |
Hochbauunterhaltung - Schulen | 15.650 | 15.650 | 15.651 | 15.651 |
- übriges Fachvermögen | 3.656 | 3.656 | 3.657 | 3.657 |
Tiefbauunterhaltung | 2.014 | 2.014 | 2.120 | 2.120 |
Ausbildungsmittel | 1.233 | 1.244 | 1.233 | 1.244 |
Teilbudgets der Transferausgaben | | | | |
Hilfen in bes. Lebenslagen (ohne Krankenhilfe) | 118.219 | 120.616 | 118.220 | 120.618 |
Krankenhilfe (Soz) | 9.825 | 9.825 | 9.825 | 9.825 |
Hilfen zur Erziehung | 56.284 | 56.284 | 56.283 | 56.283 |
Kindertagesbetreuung | 146.930 | 149.236 | 146.930 | 149.236 |
Tagespflege | 3.597 | 3.597 | 3.597 | 3.597 |
Psychiatrie-Entwicklungs-Programm | 1.349 | 1.383 | 1.350 | 1.384 |
Kommunaler Finanzierungsanteil am Jobcenter | 11.027 | 11.249 | 11.027 | 11.248 |
Kältehilfe | 248 | 248 | 248 | 248 |
Masterplan Integr. u. Sicherheit | 644 | 538 | 644 | 538 |
Bildung und Teilhabe | 3.662 | 2.786 | 3.662 | 2.786 |
| | | | |
3.2. Personalausgaben
Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit 93.599,5 T€ in 2018 und 95.108,0 T€ in 2019 veranschlagt (ohne kommunale Beschäftigte des Jobcenters – Kapitel 3960). Die Bestimmung des Richtwertes im zugrunde liegenden Eckwertebeschluss basiert auf den Ist-Ausgaben 2016, die um neue Sachverhalte fortgeschrieben worden. Berücksichtigt wurden auch die Tarifabschlüsse für 2017 bis 2018 sowie eine Vorsorge für 2019, die Besoldungserhöhungen (einschließlich Erhöhung der Sonderzuwendung) für 2017 bis 2018 sowie die Lohndrift. Zur Abbildung insbesondere fluktuationsbedingter Stellenvakanzen wurden die Ausgaben für das Personal auf 94% abgesenkt veranschlagt.
Darüber hinaus erfolgt die Berücksichtigung von Personalmehrbedarfen - seit 2014 insgesamt 212,9 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Hiervon entfallen 91,3 VZÄ auf Sachverhalte wie z.B. die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung, die Beschleunigung des Wohnungsneubaus, die Transferkostensteuerung oder die Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin. Weitere 64,7 VZÄ sind dem Bezirk Neukölln im Rahmen der Wachsenden Stadt bewilligt worden. Zudem wurden 56,9 VZÄ berücksichtigt, deren Belegung das Bezirksamt zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik auf folgender Grundlage beschlossen hat:
In der AG Ressourcensteuerung, welche die bisherige AG Wachsende Stadt ersetzt, werden die bezirklichen Personalobergrenzen künftig durch Personalleit-werte ersetzt, im Rahmen derer die Bezirke ihre Schwerpunktsetzungen und Ressourcen unter Beachtung der regierungspolitischen Zielsetzungen (u.a. die personelle Verstärkung der planenden und bauenden Bereiche, die personelle Stärkung der Lebensmittel- und Veterinäraufsichtsbehörden, die Schaffung von Fachstellen für Soziale Wohnhilfen) eigenständig umsetzen.
Auf Basis der Bevölkerungszahlen zum 31.12.2016 wurden den Bezirken gem. Beschluss der AG Ressourcensteuerung rd. 40,9 Mio. € für 2018 und 37,5 Mio. € für 2019 zur Verfügung gestellt, die sie unter Beachtung der Richtlinien der Regierungspolitik in eigener Verantwortung belegen.
Hiervon entfallen auf den Bezirk Neukölln rd. 3,6 Mio. € für 2018 und 3,3 Mio. € für 2019. Auf Basis eines Durchschnittsatzes von 45 T€ und eines Sachkostenanteils von 5 T€ je VZÄ ergäben sich kalkulatorisch rd. 73 VZÄ. Aus Gründen einer sachgerechten haushaltskonformen Umsetzung hat das Bezirksamt entschieden, diese VZÄ auf Basis stellenscharfer Durchschnittsätze und unter Ansatz eines bedarfsgerechteren Sachkostenanteils vor rd. 10 T€ je VZÄ anzusetzen. Die sich daraus ergebenden 56,9 VZÄ wurden sodann vom Bezirks-amt mit richtlinienkonformen Personalsachverhalten (u.a. bautechnisches Personal, Veterinärmediziner/in, Beschäftigte für die soziale Wohnhilfe) unterlegt und im Stellenplan entsprechend ausgewiesen.
Aufgrund der vom Senat beschlossenen Abkehr von einer verbindlichen VZÄ-Zielzahl und der derzeit noch in Ausarbeitung befindlichen künftigen Personalleitwerte, erfolgte die Veranschlagung der Personalmittel nicht mehr maßgebend unter Beachtung entsprechender Vorgaben. Gleichwohl diente das bisherige VZÄ-Controlling als Orientierung, was die Einhaltung zukünftiger ggf. verbindlicher Personalleitwerte sicherstellen soll.
Die im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmenden Auszubildenden sind gesondert abgebildet, sofern sie nicht auf freie und dauerhaft besetzbare Stellen vermittelt werden können. Eine Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen wird grundsätzlich nur bei Überschreiten der vorhandenen Personalmittelansätze infolge der Übernahmen und unter Nachweis der landesweiten Vermittlungsbemühungen in Aussicht gestellt.
Die stellenplanmäßige Abbildung der Auszubildenden erfolgt mit der jeweiligen Zwischenüberschrift in den Kapiteln 3304 (Verwaltungsfachangestellte), 3640 (Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, 3810 (Gärtner/innen) und 4202 (Vermesser/innen).
Ferner wurden die dual Studierenden im Stellenplan in Kapitel 3304 zentral berücksichtigt.
Die Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt. Hierzu gehören neben den Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten des Bezirks auch die Erstattungen durch das Jobcenter, Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und der vom Bezirk zu tragende kommunale Finanzierungsanteil i.H.v. 15,2% an den Verwaltungskosten des Jobcenters. Im Einvernehmen mit der Trägerversammlung des Jobcenters wurden für die kommunalen Beschäftigten des Jobcenters 161 Stellen im Stellenplan eingestellt.
Die mit Auflösung des Ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagements (EZeP) ins Bezirksamt Neukölln versetzten Überhangkräfte (derzeit 5,25 VZÄ) sind weiterhin bei Kapitel 3390 abgebildet und ausfinanziert.
3.3. Sachausgaben
Die Planung der Sachausgaben erfolgte im Wesentlichen nach dem bewährten Verfahren der Spiegelung bereinigter und fortgeschriebener Ist-Ausgaben des Basisjahres 2016. Hierbei wurde auch eine Bereinigung der verausgabten zusätzlichen Mittel aus der bezirkspolitischen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen. Für die Jahre 2018/2019 hat das Bezirksamt unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Sozialstruktur, der Herausforderungen der Wachsenden Stadt und der begrenzt verfügbaren Ressourcen die ergänzende Finanzierung folgender bezirkspolitischer Schwerpunkte beschlossen:
Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die Auflösung der Pauschalen Minderausgaben 2018 und 2019 - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und die Weiterführung der Maßnahmen in den Folgejahren vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit und aktueller politischer Schwerpunktsetzungen zu gegebener Zeit neu zu bewerten ist.
Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine immer größere Bedeutung zu. So haben die Erfahrungen der letzten Haushaltsjahre insbesondere bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung (HzE) gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksstadträte haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential des Haushalts zu verhindern.
Für verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (vu IKT) sind im vorliegenden Bezirkshaushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt. In Umsetzung des § 21 Abs. 3 Satz 1 des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln), werden die vu-IKT-Haushaltsmittel für die Berliner Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2018 in einem gesonderten Einzelplan geführt. Damit einher geht die Überführung der entsprechenden Haushaltsmittel (Maßnahmegruppe 31) in den Einzelplan 25. Im Ergebnis wurden auf Basis der Produktmediane für alle Berliner Bezirke rd. 17,0 Mio. € aus dem Bezirksplafond herausgelöst und an die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport
(SenInnDS) „aufgeschichtet“. Auf den Bezirk Neukölln entfallen rd. 1,8 Mio. €. Nach derzeitigem Stand sind für die Haushaltsjahre 2018/2019 die von Neukölln angemeldeten Haushaltsmittel (2,3 Mio. €/2,6 Mio. €) mit jeweils rd. 1,8 Mio. € für 2018 und 2019 nicht vollständig zentral veranschlagt worden. Kürzungen betrafen sowohl die prognostizierten Nutzerzahlen als auch erforderliche investive Maßnahmen. Die Migration der bezirklichen vu IKT wird voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2021 erfolgen. Da die Umsetzungs- und Durchführungsverantwortung für ein stabiles und sicheres Bürokommunikationsnetz bis dahin weiterhin im Bezirk liegt, bleibt abzuwarten, wie es der SenInnDS gelingt, die absehbaren bezirklichen Finanzierungslücken im Rahmen des berlinweiten Haushaltsvollzugs zu schließen.
4. Investitionen
Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titel-
ansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2017-2021 durch die
Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.
| Gesamt- kosten (T€) | 2018 (T€) | 2019 (T€) | 2020 (T€) | 2021 (T€) |
Clay-Schule | | | | | |
BVV-Beschluss | 51.716 | 2.000 | 12.000 | 12.000 | 12.000 |
SenFin-Revision | 54.100 | 2.000 | 8.000 | 10.000 | 10.000 |
Differenz | 2.384 | 0 | -4.000 | -2.000 | -2.000 |
Campus Rütli | | | | | |
BVV-Beschluss | 25.550 | 11.000 | 211 | - | - |
SenFin-Revision | 25.550 | 8.000 | 3.214 | - | - |
Differenz | 0 | -3.000 | +3.003 | - | - |
Leonardo-da-Vinci-Schule | | | | | |
BVV-Beschluss | 30.250 | 8.000 | 8.000 | 8.000 | 3.000 |
SenFin-Revision | 30.250 | 7.000 | 7.000 | 7.000 | 3.000 |
Differenz | 0 | -1.000 | -1.000 | -1.000 | 0 |
Die zur Investitionsplanung angemeldeten Gesamtkosten für die Clay-Schule i.H.v. rd. 51.716 T€ basierten auf der ungeprüften Vorplanungsunterlage (VPU). Das VPU-Prüfergebnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen weist Gesamtkosten i.H.v. rd. 54.100 T€, die durch die Senatsverwaltung für Finanzen in entsprechender Höhe in die Finanzplanung des Landes aufgenommen wurden.
Für alle drei Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung haben sich im Rahmen der Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen Verschiebungen in den Jahresraten ergeben. Dieses Revisionsergebnis ist im gesamt-berliner Kontext zu betrachten. Die veränderten Jahresraten führen nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit gegenüber der Bauplanung, da die Ausfinanzierung der Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Finanzen weiterhin gesichert ist. Das umfasst auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, sofern diese bei erfolgter Ausschöpfung der Jahresraten für einen kontinuierlichen Baufortschritt zusätzlich benötigt und die anerkannten Gesamtkosten hierbei nicht überschritten werden.
Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.319 T€ für die Haushaltsjahre 2018/2019 als pauschale
Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Bau-maßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen
Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen. Auch die Vorsorge für etwaige
Maluszahlungen im Fall von Gesamtkostenüberschreitungen bei Maßnahmen der gezielten Zuweisung ist zentral im Kapitel 4500 veranschlagt.
Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen erstmals für das Haushaltsjahr 2018 einer Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug entsprechend eingehalten wird.
5. Produktorientierter Haushalt
Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2016 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.
6. Gender Budgeting
Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses für konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben für nunmehr 116 Produkte sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,
Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,
§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung
Anlagen:
- Doppelhaushaltsplan 2018/2019
Berlin-Neukölln, den 17.08.2017
Dr. Giffey
Bezirksbürgermeisterin
Einbringung eines Änderungsantrages von BV Frau Fuhrmann in der BVV am 20.09.2017 in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Stadtplanung sollen sieben zusätzliche Stellen für Stadtentwicklung und Quartiersmanagement, Bau- und Wohnungsaufsicht sowie Vermessung geschaffen und die dafür benötigten Haushaltsmittel im Bezirkshaushalt eingestellt werden.
Begründung:
Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen ist eines der größten Probleme Neuköllns.
Um dem Umsetzungsdefizit bei Maßnahmen zur Sicherung von Wohnungsbestand und Planung von Neubauvorhaben entgegenzutreten, muss die Verwaltung mit dem erforderlichen Personal ausgestattet werden.
Benötigt werden zusätzlich:
zwei Stellen für u. a. die Bau- u. Wohnungsaufsicht zur Durchsetzung der Berliner Bauordnung gegenüber Vermietern/Investoren, zwei Stellen für die Umsetzung von Milieuschutz und Umwandlungsverbot in den festgesetzten sieben Milieuschutzgebieten, eine Stelle für die Infrastrukturplanung, zwei Stellen für u. a. die Durchführung der Bürgerpartizipation bei Bauvorhaben.
Der Änderungsantrag von Frau Fuhrmann wird abgelehnt.
Einbringung eines Änderungsantrages durch Herrn BV Pohl in der BVV am 20.09.2017 in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die für die Haushaltsjahre 2018/2019 jeweils vorgesehenen „Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen“ auf € 1.558.000 zu erhöhen.
Begründung:
Eine Anpassung an die Inflations- und Tarifentwicklung ist dringend notwendig, um die Abwanderung von Fachkräften und den Abbau des Angebots zu verhindern. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von € 133.000 sollen dem Schwerpunkt „Wachschutz Bürgerämter, Bibliothek, Sozialamt“ entnommen werden.
Der Änderungsantrag von Herrn BV Pohl wird angenommen.