Tagesordnung - 50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 27.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Dringlichkeiten      
Ö 1.1  
Änderung der GO § 36 (6)  
1594/XIX  
Ö 1.2  
Änderung der GO §25 (1)  
1595/XIX  
Ö 1.3  
Änderung der GO §33, (5)  
1596/XIX  
Ö 1.4  
Änderung der GO § 40, (2)  
1597/XIX  
Ö 2  
Geschäftliches      
Ö 3  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 4     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Abzocke bei Wohnungen für Geflüchtete?  
Enthält Anlagen
1530/XIX  
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Küchenplanung für den Rütli-Campus  
Enthält Anlagen
1512/XIX  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Gebietsfreistellung  
Enthält Anlagen
1513/XIX  
Ö 4.4  
Enthält Anlagen
Rücknahme großflächiger Freistellungen bei Sozialwohnungen  
Enthält Anlagen
1526/XIX  
Ö 4.5  
Weitere Familienzentren für Nordneukölln  
0957/XIX  
Ö 4.6  
Enthält Anlagen
Islamistische Propaganda an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
1571/XIX  
Ö 4.7  
Enthält Anlagen
PCB-Belastung in Neuköllner Kitas und Schulen  
Enthält Anlagen
1576/XIX  
Ö 4.8  
Enthält Anlagen
1000 Wohnungen, aber keine einzige Sozialwohnung?  
Enthält Anlagen
1553/XIX  
    VORLAGE
    Ich frage das Bezirksamt:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

 

  1. Wie viele dauerhaft gebundene Sozialwohnungen sollen bei dem großen Wohnungsbauprojekt am ehemaligen Sozialstandort Frauenklinik/Mariendorfer Weg entstehen?

 

  1. Welche Vorgaben  sind  insbesondere nach der Teilinsolvenz eines Investors für den neuen Eigentümer BUWOG  für die südlichen Grundstücke  vorgesehen?

 

  1. Welche Vorgaben beabsichtigt das BA im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung/Städtebaul. Vertrag (entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB) festzulegen, um sicherzustellen, dass Sozialwohnungen zu errichten sind oder zumindest den gebäudebezogenen Förderrichtlinien für sozialen Wohnungsbau entsprechen?

 

  1. Soll ein/der potentielle Anteil zu errichtender dauerhaft gebundener Sozialwohnungen im Auftrag einer kommunalen WBG gebaut oder nach Fertigstellung abgetreten werden?

 

  1. Beabsichtigt das BA bei mindestens einem der beiden Investoren einen Ausschluss von Eigentumswohnungen vertraglich durchzusetzen?

 

   
    13.04.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.3 - vertagt
    Vertagt

Vertagt

 

   
    27.04.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.8 - beantwortet
    Beatwortung durch die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste vertreten durch Herrn BzStR Blesing

Beatwortung durch die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste vertreten durch Herrn BzStR Blesing.

 

Redebeiträge: Frau BV Fuhrmann, Herr BV Biedermann, Herr BzStR Blesing, Herr BV Burger

Abstimmungsergebnis:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1553_XIX_Marweg_Sozialwohnungen (24 KB)    
Ö 4.9  
Enthält Anlagen
Haushaltsrisiken im Bezirk?!  
Enthält Anlagen
1572/XIX  
Ö 4.10  
Enthält Anlagen
Campus Rütli  
Enthält Anlagen
1573/XIX  
Ö 4.11  
Enthält Anlagen
Flüchtlingsstandorte in Neukölln  
Enthält Anlagen
1574/XIX  
Ö 4.12  
Enthält Anlagen
Roma Konzept in Neukölln versandet  
Enthält Anlagen
1575/XIX  
Ö 4.13  
Voruntersuchungen durch Aufstellungsbeschlüsse absichern  
1577/XIX  
Ö 4.14  
Kitaplätze in Neukölln  
Enthält Anlagen
1554/XIX  
               
 
 

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