Tagesordnung - 27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
Datum: Di, 04.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Clay-Oberschule, Raum der Klasse 11E1, Zugang zum Gebäude über Tor 4
Ort: Bildhauerweg 9, 12355 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmungen      
Ö 3  
Sachstand Neubau der Clay-Oberschule und der Stadtteilbibliothek Rudow      
Ö 4  
Vorstellung der Stadtteilbibliothek Rudow      
Ö 5  
Fehlende Mittel für Clay-Schule bereitstellen  
0764/XIX  
Ö 6  
Lernförderung für die Prüfungen BBR/MSA im Schuljahr 2013/14  
0775/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zu überprüfen, ob alle Schüler*innen, die die Berufsbildungsreife im Schuljahr 2013/14 und die Prüfung des Mittleren Schulabschlusses ablegen werden, außerhalb des Unterrichts im Rahmen der Schule fachlich unterstützt werden können. Sollte die Überprüfung ergeben, dass dass nicht der Fall ist, möge sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geeignete Lerngruppen an Schulen mit Bedarf zeitnah eingerichtet werden.

 

Begründung

Die Prüfungsergebnisse in Mathe und Deutsch des Jahrganges 2012/13, der erstmalig die verbindlichen Vergleichsarbeiten durchgeführt hat, sind nicht zufriedenstellend ausgefallen, deshalb sind Angebote der Lernförderung für alle jetzigen 9. Klässler*innen dringend notwendig, damit die Chance, die entsprechenden Noten zu erreichen, um die Bildungsabschlüsse erfolgreich zu bestehen, erhöht wird und der Übergang in weitere (Berufs-)Bildungswege gut erfolgen kann.

 

Nicht alle Schüler*innen haben häusliche Unterstützung und einige Schüler* innen wird die Lernförderung an der Schule verwehrt, da sie die Voraussetzungen (MSA) nicht erfüllen. Jeder Schüler, jede Schülerin sollte die Möglichkeit einer Lernförderung erhalten, da so ein besseres Verständnis des Lernstoffes im regulären Unterricht erreicht werden kann und sich die Noten verbessern. Gleichzeitig erhöht sich so die Lernmotivation. Die Schüler*innen erlangen so mehr Selbstvertrauen und sind besser in der Lage sich Perspektiven für eine aktive Berufswegeplanung zu erarbeiten.

 

 

 

   
    04.12.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.10 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur wird zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur wird zugestimmt.

 

   
    04.03.2014 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 6 - im Ausschuss abgelehnt
    Die Antragstellerin Frau BV Christians-Roshanai begründet den Antrag

Die Antragstellerin Frau BV Christians-Roshanai begründet den Antrag. Lerndefizite seien im regulären Unterricht kaum bzw. nicht mehr aufzuholen. Dem müsse begegnet werden.

 

Frau BzStRin Dr. Giffey weist die Antragstellerin darauf hin, dass das Bezirksamt keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Umfang der Lernförderung an Schulen hat. Für alle inneren Schulangelegenheiten ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Außenstelle Neukölln, zuständig, die folgende Stellungnahme zum Antrag abgegeben hat:

An Sekundarschulen und zum Teil auch an Gymnasien gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen zur Vorbereitung auf die Berufsbildungsreife (BBR) und den Mittleren Schulabschluss (MSA). Dazu zählen u.a. Probeprüfungen sowie zusätzliche Angebote durch eigene Lehrkräfte oder über Honorarverträge, die im Rahmen der Ganztagsangebote finanziert werden. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern über einen „Berlin-Pass“ verfügen, haben das Recht, über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Lernförderung zu erhalten. Das Hauptproblem ist, dass jene Schülerinnen und Schüler, die eine zusätzliche Lernförderung am dringendsten benötigen, die Zusatzangebote oft nicht wahrnehmen und im Oberschulbereich dazu auch nicht gezwungen werden können. Frau Unruhe unterstreicht, dass lernunwillige Schülerinnen und Schüler durch die zahlreichen Förderangebote nicht erreicht werden. Bewährt haben sich hingegen die sogenannten „Praxislerngruppen“. Sie wurden für schuldistanzierte Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die unter anderen Umständen keinen BBR-Abschluss mehr erreichen würden.

 

Auf Nachfrage ergänzt Frau BzStRin Dr. Giffey, dass das Bezirksamt die Lernförderung unterstützen kann, indem es Räume für die Prüfungsvorbereitungen zur Verfügung stellt, z.B. in Bibliotheken. Das sei zwar keine originäre Aufgabe des Bezirkes, jedoch ist der Bedarf in Neukölln vorhanden. Viele Schülerinnen und Schüler haben zu Hause nicht die Möglichkeit, in Ruhe zu lernen, so dass sie dafür zunehmend Bibliotheksräume, vor allem in der Helene-Nathan-Bibliothek, in Anspruch nehmen. Demnächst wird es ein Gespräch mit den umliegenden Schulen geben. Möglicherweise könnten Schulräume für Prüfungsvorbereitungen zur Verfügung gestellt werden. Frau Unruhe weist darauf hin, dass in diesem Fall die Aufsichtspflicht sichergestellt werden müsse. 

 

 

Frau BV Christians-Roshanai bezweifelt, dass alle Schülerinnen und Schüler genügend Förderung erhalten. Sie schlägt vor, diese Frage an die Bezirksschulgremien weiterzuleiten, um einen Überblick der Lernförderangebote an den Schulen zu erhalten. 

 

Frau BzStRin Dr. Giffey merkt an, dass diese Gremien, v.a. der Bezirksschulbeirat, sehr schlecht besucht werden. Zudem wäre diese Umfrage lediglich eine Momentaufnahme und für repräsentative Handlungsanweisungen nicht geeignet.

 

Der Antrag wird mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von Grüne und Linke abgelehnt.

 

   
    26.03.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - in der BVV abgelehnt
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zu überprüfen, ob alle Schüler*innen, die die Berufsbildungsreife im Schuljahr 2013/14 und die Prüfung des Mittleren Schulabschlusses ablegen werden, außerhalb des Unterrichts im Rahmen der Schule fachlich unterstützt werden können. Sollte die Überprüfung ergeben, dass dass nicht der Fall ist, möge sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geeignete Lerngruppen an Schulen mit Bedarf zeitnah eingerichtet werden.

 

 

Die Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU gegen die Stimmen der Grünen, der Piraten und der LINKEN angenommen.

 

Ö 7  
Beschulung der Flüchtlingskinder  
0770/XIX  
Ö 8  
Zusammenarbeit von Grundschule und Gymnasium  
0716/XIX  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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