Die Antragstellerin Frau BV Christians-Roshanai begründet den Antrag. Lerndefizite seien im regulären Unterricht kaum bzw. nicht mehr aufzuholen. Dem müsse begegnet werden.
Frau BzStRin Dr. Giffey weist die Antragstellerin darauf hin, dass das Bezirksamt keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Umfang der Lernförderung an Schulen hat. Für alle inneren Schulangelegenheiten ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Außenstelle Neukölln, zuständig, die folgende Stellungnahme zum Antrag abgegeben hat:
An Sekundarschulen und zum Teil auch an Gymnasien gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen zur Vorbereitung auf die Berufsbildungsreife (BBR) und den Mittleren Schulabschluss (MSA). Dazu zählen u.a. Probeprüfungen sowie zusätzliche Angebote durch eigene Lehrkräfte oder über Honorarverträge, die im Rahmen der Ganztagsangebote finanziert werden. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern über einen „Berlin-Pass“ verfügen, haben das Recht, über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Lernförderung zu erhalten. Das Hauptproblem ist, dass jene Schülerinnen und Schüler, die eine zusätzliche Lernförderung am dringendsten benötigen, die Zusatzangebote oft nicht wahrnehmen und im Oberschulbereich dazu auch nicht gezwungen werden können. Frau Unruhe unterstreicht, dass lernunwillige Schülerinnen und Schüler durch die zahlreichen Förderangebote nicht erreicht werden. Bewährt haben sich hingegen die sogenannten „Praxislerngruppen“. Sie wurden für schuldistanzierte Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die unter anderen Umständen keinen BBR-Abschluss mehr erreichen würden.
Auf Nachfrage ergänzt Frau BzStRin Dr. Giffey, dass das Bezirksamt die Lernförderung unterstützen kann, indem es Räume für die Prüfungsvorbereitungen zur Verfügung stellt, z.B. in Bibliotheken. Das sei zwar keine originäre Aufgabe des Bezirkes, jedoch ist der Bedarf in Neukölln vorhanden. Viele Schülerinnen und Schüler haben zu Hause nicht die Möglichkeit, in Ruhe zu lernen, so dass sie dafür zunehmend Bibliotheksräume, vor allem in der Helene-Nathan-Bibliothek, in Anspruch nehmen. Demnächst wird es ein Gespräch mit den umliegenden Schulen geben. Möglicherweise könnten Schulräume für Prüfungsvorbereitungen zur Verfügung gestellt werden. Frau Unruhe weist darauf hin, dass in diesem Fall die Aufsichtspflicht sichergestellt werden müsse.
Frau BV Christians-Roshanai bezweifelt, dass alle Schülerinnen und Schüler genügend Förderung erhalten. Sie schlägt vor, diese Frage an die Bezirksschulgremien weiterzuleiten, um einen Überblick der Lernförderangebote an den Schulen zu erhalten.
Frau BzStRin Dr. Giffey merkt an, dass diese Gremien, v.a. der Bezirksschulbeirat, sehr schlecht besucht werden. Zudem wäre diese Umfrage lediglich eine Momentaufnahme und für repräsentative Handlungsanweisungen nicht geeignet.
Der Antrag wird mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von Grüne und Linke abgelehnt.