Tagesordnung - 12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 08.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Freifunk auf Bezirksgebäuden  
0167/XIX  
Ö 3  
Erneuerbare Energien in bezirklichen Gebäuden  
0493/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Erneuerbare Energien in bezirklichen Gebäuden

 

 

Aus Anlass dieses Beschlusses hat das Bezirksamt im Rahmen der Planungen für die Sporthalle an der Herthabrücke eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Errichtung von Solaranlagen auf dem Sporthallendach beauftragt. Diese exemplarische Untersuchung hat ergeben, dass sich thermische Solaranlagen selbst bei Neubauten mit optimalen Bedingungen für die Errichtung der notwendigen technischen Anlagen wirtschaftlich nicht darstellen lassen.

 

Ergänzend hierzu hat das Bezirksamt eine Studie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aus dem Jahr 2012 herangezogen, in der sowohl anhand von Simulationen als auch mit Messungen an realen Anlagen nachgewiesen wurde, dass solarthermische Groß-Anlagen selbst unter idealen Bedingen nur einen kleinen Beitrag zur Reduzierung der Energieverbräuche leisten können. Während bei der Warmwasserbereitung Energieeinsparungen von 10 bis 15 % nachgewiesen werden konnten, waren es bei der Heizungsunterstützung nur noch 1%. Hinzu kommt, dass sich eine Amortisation auf der Kostenseite insofern nur sehr schwer erreichen lässt, als die technischen Installationen sehr aufwändig, störungsanfällig und kostenintensiv sind und zudem die Energieverluste durch mehr Rohrleitungen etc. erhöhen. Letztendlich kommt die Studie des BMU zu dem Schluss, dass thermische Solaranlagen ausschließlich im Einfamilienhausbereich wirtschaftliche Relevanz haben können.

 

Aus alledem wird deutlich, dass Einsparungen durch die Nachrüstung von bereits bestehenden Heizungsanlagen mit Solaranlagen bedingt durch die erschwerten baulichen Rahmenbedingungen so gut wie kaum erzielt werden könnten. Da mit neuer effizienter Technik die Energieverbräuche wesentlich deutlicher reduziert werden können, setzt das Bezirksamt nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel seine Prioritäten insoweit auf die Erneuerung des überalterten Heizungsbestands der bezirklichen Liegenschaften.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

   
    23.01.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.14 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, für alle bezirklichen Gebäude in denen ein relevanter Warmwasserverbrauch besteht (insbesondere Sporteinrichtungen in denen geduscht wird), eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Einsatz einer Solarthermieanlage durchzuführe

Das Bezirksamt wird gebeten, für alle bezirklichen Gebäude in denen ein relevanter Warmwasserverbrauch besteht (insbesondere Sporteinrichtungen in denen geduscht wird), eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Einsatz einer Solarthermieanlage durchzuführen und bei jedem anstehenden Heizungsaustausch zu prüfen, ob und inwieweit auch unter Berücksichtigung staatlicher Förderprogramme eine Umrüstung auf erneuerbare Heiztechnik wirtschaftlich wäre. Dem zuständigen Ausschuss ist jährlich über die Ergebnisse Bericht zu erstatten.

 

Der Überweisung in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt.

   
    08.04.2013 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, für alle bezirklichen Gebäude, in denen ein relevanter Warmwasserverbrauch besteht, eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Einsatz einer Solarthermieanlage durchzuführen und bei jedem anstehenden Heizun

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, für alle bezirklichen Gebäude, in denen ein relevanter Warmwasserverbrauch besteht, eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Einsatz einer Solarthermieanlage durchzuführen und bei jedem anstehenden Heizungsaustausch zu prüfen, ob  eine Umrüstung auf erneuerbare Heizungstechnik wirtschaftlich wäre.

 

Herr Westphal, der bezirkliche Energiebeauftragte, berichtet hierzu, dass die zweite Facette des Antrag bereits gängige Verwaltungspraxis ist. So gehört es zu den originären Aufgaben der Fachgruppe Heiz- und Maschinentechnik, bei anstehenden Sanierungen eine möglichst energieeffiziente und sparsame Heizungstechnik zu planen. Die Prüfung, ob der Einsatz einer thermischen Solaranlage sinnvoll ist, erfolgt selbstverständlich ebenfalls und konnte in der Vergangenheit bereits in zwei geeigneten Liegenschaften des Bezirkes erfolgreich umgesetzt werden. Zum einen in der Sportumkleide in der Walkenrieder Straße 12, wo mit der Erneuerung der Gaskesselanlage eine Solaranlage mit 23 m² Fläche auf dem Dach installiert werden konnte. Zum anderen in der Sportumkleide in der Wutzkyallee 98a, bei der mit der Heizungssanierung eine Umstellung des Energieträgers von Heizöl auf Holzpellets und die Montage einer 25m² großen thermischen Solaranlage realisiert werden konnte.

 

Herr Westphal gibt in Gesamtzusammenhang zu Bedenken, dass neue Heizungsanlagen aufgrund des energetischen Zustandes vieler kommunaler Gebäude in Berlin meistens eine konventionelle Wärmeversorgung erfordern, die dann durch Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ergänzt werden können. Da diese Anlagen also zusätzlich installiert werden müssen, ist deren Wirtschaftlichkeit in Sinne der Landeshaushaltsordnung oft schwer darzustellen.

 

Aufgrund vorstehender Erläuterungen, wonach der Intention des Antrages bereits teilweise entsprochen wird, stellt Frau Schumacher folgenden Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für bezirkliche Gebäude in denen ein besonders hoher Warmwasserverbrauch besteht (insbesondere Sporteinrichtungen in denen geduscht wird), eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Einsatz einer Solarthermieanlage durchzuführen.

 

Dem Änderungsantrag wird einstimmig  z u g e s t i m m t.

 

   
    24.04.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für bezirkliche Gebäude in denen ein besonders hoher Warmwasserverbrauch besteht (insbesondere Sporteinrichtungen in denen geduscht wird), eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Einsatz einer Solarthermieanlage durchzuführen.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugetsimmt.

 

   
    04.12.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird einstimmig zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Ö 4  
Klimaschutzkonzept  
0495/XIX  
Ö 5  
Protokolle der 8., 9. und 10.Sitzung      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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