Herr Scharmberg erklärt die Intention seines Antrages und fragt, ob dies grundsätzlich machbar ist.
Herr Blesing erläutert, dass das Gerät die technische Möglichkeit hat, die Geschwindigkeit von vorbeifahrenden Pkw zu erfassen und zu speichern, jedoch ohne Fotos zu machen und Fahrzeuge zu identifizieren. In diesem Zusammenhang wird erfasst, wie viele Autos dort vorbeifahren. Das Gerät kann jedoch nicht zwischen einem Pkw, der die Abkürzungsstrecke über den Ehrenpreisweg benutzt oder einem, der ins Wohngebiet fahren will, unterscheiden. Das geht nur, wenn man dort einen Menschen hinstellt, der die Kennzeichen notiert und deklariert, welcher Pkw hinausfährt und welcher hineinfährt. Nur dann kann man den Ziel- und Quellverkehr bestimmen. Er zweifelt an der Aussage der Anwohner, dass der Ehrenpreisweg ein Schleichweg wäre. Natürlich könnte man dies zählen; es gibt aber auch Vergleichswerte für Wohnsammelstraßen.
Herr Hikel erklärt, dass er die Bedenken der Anwohner für berechtigt hält. Er schlägt vor, die Standorte auf Konradenstr. und Kornblumenweg zu korrigieren. Herr Blesing gibt zu bedenken, dass solch ein Gerät auch gewartet werden muss und auch Kosten verursacht.
Herr Voskamp erklärt ergänzend, dass ohne das Gerät an repräsentativen Tagen gezählt wird und wirft die Frage auf, wieso 2 Monate geprüft werden soll.
Herr Blesing fragt, was mit dem Ergebnis passieren soll. Herr Scharmberg erwidert, dass dieses dazu dienen soll, zu protokollieren, wie die Verkehrsströme real fließen, welches dann zum Beispiel für Beschwerden verwandt werden kann.
Herr Preuß erklärt, dass er es für sinnvoll hält, in den Antrag mit aufzunehmen, dass das Ergebnis dem Ausschuss zu präsentieren ist. Herr Blesing gibt zu bedenken, dass automatisch so verfahren wird.
Im Ergebnis wird der Antrag mit folgender Änderung beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Ehrenpreisweg vor der Konradenstr. und vor dem Kornblumenring für jeweils eine Woche mit einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage die Fahrzeuggeschwindigkeiten und-anzahlen zu messen.