Tagesordnung - 8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 10.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gutshof Britz, Foyer des Kulturstalls
Ort: Alt-Britz 73, 12359 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung des Kulturzentrums Gutshof Britz      
Ö 3  
Protokoll der 7. Sitzung      
Ö 4  
Pressespiegel online veröffentlichen  
0264/XIX  
Ö 5  
Dokumente mit klaren Lizenzangaben versehen  
0268/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Stand: 05.02.2014 V u G

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Veröffentlichungen von Dokumenten und  anderen Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen. Dies kann z. B. durch Hinzufügung eines Punktes in den Vorlagen nach "Im Internet veröffentlichen" geschehen.

 

Der Text soll angelehnt sein an: "Dieses Dokument ist

 

a) urheberrechtlich geschützt

b) gemeinfrei

c) unter der Creative Common Lizenz CC-BY (Namensnennung)

 

freigegeben", mit Auswahlmöglichkeit. Je nach Art des Dokumentes kann auch eine graphische Darstellung der Weiterverwendungsmöglichkeit gewählt werden.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Veröffentlichungen von Dokumenten und  anderen Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen. Dies kann z. B. durch Hinzufügung eines Punktes in den Vorlagen nach "Im Internet veröffentlichen" geschehen.

 

Der Text soll angelehnt sein an: "Dieses Dokument ist

 

a) urheberrechtlich geschützt

b) gemeinfrei

c) unter der Creative Common Lizenz CC-BY (Namensnennung)

 

freigegeben", mit Auswahlmöglichkeit. Je nach Art des Dokumentes kann auch eine graphische Darstellung der Weiterverwendungsmöglichkeit gewählt werden.

 

Begründung:

Die Weiterverwertung von öffentlichen Daten leidet häufig unter Rechtsunsicherheit. Viele Projekte würden Daten gerne aggregieren und weiterverwenden, scheuen auf Grund der unklaren Rechtslage jedoch davor zurück. Die explizite Angabe der Weiterverwendungsmöglichkeiten stellt hier Rechtsklarheit her und senkt die Informationskosten.

 

Die Dokumente des Bezirksamtes haben generell eine sehr geringe Schöpfungshöhe und dem Bezirksamt erwächst durch die Freigabe der Dokumente unter freien Lizenzen im Allgemeinen kein wirtschaftlicher Schaden. Der Aufwand, die Dokumentenvorlage anzupassen, ist überschaubar.

 

   
    13.06.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.4 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird beauftragt, Veröffentlichungen von Dokumenten und anderen Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen

Das Bezirksamt wird beauftragt, Veröffentlichungen von Dokumenten und  anderen Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen. Dies kann z. B. durch Hinzufügung eines Punktes in den Vorlagen nach "Im Internet veröffentlichen" geschehen.

 

Der Text soll angelehnt sein an: "Dieses Dokument ist

 

a) urheberrechtlich geschützt

b) gemeinfrei

c) unter der Creative Common Lizenz CC-BY (Namensnennung)

 

freigegeben", mit Auswahlmöglichkeit. Je nach Art des Dokumentes kann auch eine graphische Darstellung der Weiterverwendungsmöglichkeit gewählt werden.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt.

   
    10.09.2012 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - vertagt
    Im Content-Management-System Imperia mit dem die bezirkliche Internetseitenverwaltung durchgeführt wird, ist kein Modul für die Kennzeichung der einzelnen Internetseiten mit Lizenzangaben vorgesehen

Im Content-Management-System Imperia mit dem die bezirkliche Internetseitenverwaltung durchgeführt wird, ist kein Modul für die Kennzeichung der einzelnen Internetseiten mit Lizenzangaben vorgesehen. Auch im System Allris, welches für die Verwaltung der Schriftstücke der BVV verwendet wird, ist eine solche Möglichkeit nicht vorhanden. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sollte der Antrag zurückgestellt werden, um die bei der Umsetzung entstehenden Kosten zu ermitteln und den zur Lizenzkennzeichnung notwendigen Arbeitsaufwand zu ermitteln.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

 

   
    08.10.2012 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - vertagt
    Zur Klärung von rechtlichen und finanziellen Fragen beschäftigt sich derzeit der Rat der Vorsteher mit der Thematik

Zur Klärung von rechtlichen und finanziellen Fragen beschäftigt sich derzeit der Rat der Vorsteher mit der Thematik. Da Allris unabhängig vom Relaunch des Stadtportals und damit keine Eilbedürftigkeit gegeben ist, wird der Antrag   v e r t a g t.

 

   
    10.06.2013 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - vertagt
    Dokumente mit klaren Lizenzangaben versehen

Dokumente mit klaren Lizenzangaben versehen

 

Frau Schumacher erläutert kurz den Inhalt des Antrages, der sich in erster Linie auf die Hinweise zu Lizenzangaben der in ALLRIS enthaltenen Dokumente bezieht. Die Ausschussmitglieder der SPD und der CDU sehen sich außer Stande, den Antrag ohne weitere Informationen abzustimmen. Frau Schumacher kritisiert, dass es bis zum heutigen Tage keine Stellungnahme des BVV-Büros zu diesem Antrag gibt. Diese Stellungnahme sollte bis zu nächsten Ausschusssitzung vorliegen. Der Antrag wird auf die nächste Sitzung vertagt.

 

V e r t a g t

 

   
    13.01.2014 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - vertagt
    Frau Helm führt aus, dass das Bezirksamt mit diesem Antrag beauftragt werden soll, Veröffentlichungen von Dokumenten und anderen Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen

 

Frau Helm führt aus, dass das Bezirksamt mit diesem Antrag beauftragt werden soll, Veröffentlichungen von Dokumenten und anderen Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen. Die Weiterverwertung von öffentlichen Daten leidet häufig unter Rechtsunsicherheit. Viele Projekte würden Daten gerne weiterverwenden, scheuen aufgrund der unklaren Rechtslage jedoch davor zurück. Die explizite Angabe der Weiterverwendungsmöglichkeiten stellt hier Rechtsklarheit her und senkt die Informationskosten.

 

Herr Buschkowsky berichtet, dass das Rechtsamt die Thematik geprüft hat. Im Ergebnis begegnet der Antrag zwar keinen rechtlichen Bedenken, gleichwohl liegt ihm eine juristisch schwierige Materie zugrunde. Auch wenn die auf Allris veröffentlichten Dokumente überwiegend nicht die für den Urheberschutz erforderliche Schöpfungshöhe haben dürften, so müsste bei allen anderen Dokumenten geprüft werden, ob ein urheberrechtlicher Schutz besteht. Hierbei handelt es sich jeweils um rechtlich komplizierte Einzelfallprüfungen. Hinzu kommt, dass sich das Bezirksamt im Falle einer falschen Beurteilung eines erheblichen Haftungsrisikos aussetzen würde.

 

Damit die Ausschussmitglieder ihre Entscheidung vor dem Hintergrund der Ausführungen des Rechtsamtes treffen können, schlägt Herr Buschkowsky vor, den Vermerk dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Der Antrag wird z u r ü c k g e s t e l l t.

 

 

   
    10.02.2014 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   

              Frau Helm spricht den dem Protokoll der letzten Sitzung beigefügten Vermerk des Rechtsamtes an. Hierin wird festgestellt, dass die in Allriss veröffentlichten Dokumente überwiegend nicht über die für einen urheberrechtlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe verfügen dürften. Hinsichtlich der Lizenzen wird davon ausgegangen, dass das Bezirksamt eigene rechtliche Prüfungen anstellen soll. Hier ist der Antrag insofern offensichtlich etwas missverständlich aufgefasst worden, als es lediglich um die Kennzeichnung geht, unter welchen Voraussetzungen der Urheber sein Werk veröffentlicht hat. Nicht dem Bezirksamt soll die Rechtseinschätzung angelastet werden, sondern der Urheber hat die Lizenzangaben zu machen. Insoweit ergibt sich eine Zusätzlichkeit für die Behörde nur darin, dass das Veröffentlichungsformular um den Punkt "Lizenzangabe" erweitert wird. Hierfür bieten sich auch graphische Darstellungen an. Die Vorteile für den Nutzer wären Rechtssicherheit und ein geringerer Aufwand.

 

Die Fraktionen der SPD und CDU bezweifeln, dass die Kennzeichnung jedes Dokument so ohne Weiteres ohne zusätzlichen Mehraufwand erfolgen kann. Sie halten es nicht für angemessen, dass  ein solch bürokratisches Verfahren für den Fall, dass jemand eine Veröffentlichung im Internet nutzen will, eingeführt werden soll. Dies wäre eine Verlastung des Aufwands auf die Behörde. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es demjenigen, der etwas in Anspruch nehmen will, durchaus zugemutet werden kann, die erforderlichen lizenzrechtlichen Informationen selbst einzuholen.

 

Der Antrag wird mit Ja-Stimmen der Grünen, Linken und Piraten sowie Nein-Stimmen der SPD und CDU a b g e l e h n t.

 

   
    26.02.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.1 - in der BVV abgelehnt
    Der Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages

Der Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Veröffentlichungen von Dokumenten und  anderen Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen. Dies kann z. B. durch Hinzufügung eines Punktes in den Vorlagen nach "Im Internet veröffentlichen" geschehen.

 

Der Text soll angelehnt sein an: "Dieses Dokument ist

 

a) urheberrechtlich geschützt

b) gemeinfrei

c) unter der Creative Common Lizenz CC-BY (Namensnennung)

 

freigegeben", mit Auswahlmöglichkeit. Je nach Art des Dokumentes kann auch eine graphische Darstellung der Weiterverwendungsmöglichkeit gewählt werden.

 

 

Die Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU gegen die Stimmen der Grünen, der Piraten und der LINKEN angenommen.

Ö 6  
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