Tagesordnung - 10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 22.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Neuwahl der Mitglieder des Beirates für Sozialhilfeangelegenheiten  
Enthält Anlagen
0322/XIX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Bebauungsplan XIV-274aa - "Waßmannsdorfer Dreieck"  
Enthält Anlagen
0311/XIX  
Ö 7.2  
Bebauungsplan 8-53 - "Dörferblick"  
Enthält Anlagen
0314/XIX  
Ö 8  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Rückstellungen bei Einschulungen  
0330/XIX  
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
Digitale Beglaubigungen  
0325/XIX  
Ö 9.3  
Enthält Anlagen
Baumfällungen am Maybachufer?  
0332/XIX  
Ö 9.4  
Enthält Anlagen
Brandschutzmängel an den Neuköllner Schulen  
0323/XIX  
Ö 9.5  
Enthält Anlagen
Wespenplage in der Bruno-Taut-Schule  
0331/XIX  
Ö 9.6  
Enthält Anlagen
Sportunterrichtsausfall an der Fritz-Karsen-Schule?  
0326/XIX  
Ö 9.7  
Enthält Anlagen
Verbreitung von rechtsextremen Parolen  
0333/XIX  
Ö 9.8  
Enthält Anlagen
Grundstück Flughafenstraße/Hermannstraße  
0327/XIX  
Ö 9.9  
Enthält Anlagen
Zustand Neuköllner U-Bahnhöfe?  
0328/XIX  
Ö 9.10  
Enthält Anlagen
Bildungs- und Teilhabepaket  
0334/XIX  
Ö 9.11  
Enthält Anlagen
Baurechtsstreitigkeiten des Bezirks  
0329/XIX  
Ö 9.12  
Enthält Anlagen
Baumschutz bei Baumaßnahmen  
0324/XIX  
Ö 10  
Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Kündigungssperrfrist auf sieben Jahre verlängern
0272/XIX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Enthält Anlagen
Finanzielle Kürzungen bei Pflegestützpunkten in 2013  
0316/XIX  
Ö 12.2  
Enthält Anlagen
Präventionsangebote für Kinder die von schulfremden Personen belästigt werden  
0317/XIX  
Ö 12.3  
Enthält Anlagen
Baustelle Zwickauer Damm  
0305/XIX  
Ö 12.4  
Enthält Anlagen
Wegfall Förderstunden  
0298/XIX  
Ö 12.5  
Enthält Anlagen
Schlaglochprogramm  
0306/XIX  
Ö 12.6  
Enthält Anlagen
Haushaltssichernde Maßnahmen  
0309/XIX  
Ö 12.7  
Enthält Anlagen
Präventionskette  
0304/XIX  
Ö 12.8  
Enthält Anlagen
Bauvorhaben von ECE in Neukölln?  
0299/XIX  
Ö 12.9  
Enthält Anlagen
Kita-Versorgung sichern  
0300/XIX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Finanzielle Kürzungen bei Pflegestützpunkten in 2013  
0318/XIX  
Ö 14.2  
Zugang "Tempelhofer Freiheit" im Südosten erleichtern  
0319/XIX  
Ö 14.3  
Umstellen der Fußgängerampel Johannisthaler Chaussee/Ecke Petunienweg  
0307/XIX  
Ö 14.4  
Warensortiment der Spätverkaufsstellen  
0320/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat sich bei der Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen dafür eingesetzt, dass inhabergeführte Spätverkaufsstellen auch Sonntags ein breites Warensortiment anbieten können. Diese ist hierauf wie folgt eingegangen.

 

„Ihr Schreiben, in dem Sie sich für eine generelle Sonntagsöffnung von inhabergeführten Verkaufsstellen einsetzen, habe ich mit Interesse gelesen. In den letzten Wochen habe ich mich mit diesem Problem umfassend auseinandergesetzt. Meine Prüfung hat allerdings ergeben, dass es die vermeintlich einfache Lösung des Problems nicht gibt.

 

Sonn- und Feiertage werden vom Grundgesetz als Tage der Arbeitsruhe geschützt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil 2009 festgestellt, „dass die Ausnahme eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes bedarf. Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse („Shopping-Interesse“) potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen.“ Genau diese Erwerbs- und Shoppinginteressensind aber der Anlass für die Forderungen der Spätverkaufsstelleninhaberinnen und -inhaber und der BVV Neukölln.

 

Berlin hat bereits sehr großzügige Regelungen zur Sonntagsöffnung. So dürfen gegenwärtig nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen, die für den Bedarf von Touristinnen und Touristen ausschließlich Andenken, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiseführer, Tabakwaren, Verbrauchsmaterial für Film- und Fotozwecke, Bedarfsartikel für den alsbaldigen Verbrauch sowie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr anbieten. Außerdem dürfen Verkaufsstellen öffnen, deren Angebot ausschließlich aus einer oder mehreren der Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren, Milch und Milcherzeugnisse besteht. Für eine weitere Ausdehnung des Sortimentes sind keine Sachgründe erkennbar.

 

Des Weiteren hat das BVerfG darauf hingewiesen, dass das Regel-Ausnahme-Gebot berücksichtigt werdenmuss. Der Landesgesetzgeber hat durch gesetzliche Schutzkonzepte dafür zu sorgen, dass die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe die Regel sind. Nur im Ausnahmefall darf aus besonderen Anlässen (bspw. große Veranstaltungen) oder Sachgründen (bspw. Versorgung von Reisenden oder Touristinnen und Touristen) von dieser Regel abgewichen werden.„Darüber hinaus müssen Ausnahmen als solche für die Öffentlichkeit erkennbar bleiben und dürfen nicht auf eine weitgehende Gleichstellung der sonn- und feiertäglichen Verhältnisse mit den Werktagen und ihrer Betriebsamkeit hinauslaufen.“

 

Der Vorschlag, inhabergeführten Verkaufsstellen die generelle Sonntagsöffnung zu erlauben, wurde bereits in den 90er Jahren diskutiert. Berlin hat 1993 eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg gebracht, kleine inhabergeführte Verkaufsstellen, die zu den besonderen Zeiten (abends nach 18.30 Uhr und am Sonntagvormittag) keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, aus dem Geltungsbereich des Ladenschlussgesetzes herauszunehmen. Der Vorstoß ist gescheitert, da er eine Verletzung des Grundgesetzes und des Wettbewerbsrechts darstellt. Es wurde auch festgestellt, dass die Spätverkaufsstellen nicht nur in Konkurrenz zu den anderen, nicht durch Ausnahmegenehmigung privilegierten,Lebensmittelgeschäften stehen, sondern auch den Gaststätten erhebliche Umsatzverluste bringen würden.

 

Im Übrigen gibt es auch Probleme bei der Definition der „inhabergeführten Verkaufsstellen“. Darf nur der im Wirtschaftsamt registrierte Inhaber am Sonntag verkaufen oder auch seine mithelfende Ehefrau? Dürfen seine erwachsenen Kinder (ggf. mit anderem Namen) helfen oder auch seine Cousins (ggf. mit dem gleichen Namen)? Bei einergesetzlichen Festlegung auf einen Familienbetrieb mit dem ausschließlichen Inhaberverkauf wird nach kurzer Zeit der Vorwurf kommen, Berlin würde familienfeindliche Regelungen treffen. Nunmehr müsse bspw. der Familienvater, weil nur er der Inhaber ist, jeden Sonntag in der Verkaufsstelle stehen und könne nie bei der Familie sein. Die Gewerkschaft wird feststellen, dass die Zahl der Scheinselbstständigen (oder Franchiseunternehmen) zunehmen wird.

Sowohl die Gewerkschaft als auch der Handelsverband Berlin- Brandenburg (HBB) haben sich gegen eine Privilegierung weiterer Einzelhandelsgeschäfte ausgesprochen. Der HBB hat angekündigt, dass es in diesem Fall Klagen gegen die Beschränkung auf Lebensmittelsortimente geben würde. Es gibt bspw. auch inhabergeführte Schuh-, Juwelier- und Bekleidungsgeschäfte.

 

Nach dem Urteil des BVerfG wurde das Berliner Ladenöffnungsgesetz 2010 entsprechend den Vorgaben des Gerichtes novelliert. Das Gesetzgebungsverfahren verlief sehr kontrovers. So wurde bspw. um jeden Artikel, der auf Bahnhöfen angeboten werden durfte, lange gerungen. Das Gesetz besteht aus zahlreichen Kompromissen, die nicht erneut zur Diskussion gestellt werden sollten. Die Kirchen haben bereits angedeutet, gegen eine weitere Einschränkung der Sonn- und Feiertagsruhe vorgehen zu wollen.“

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

   
    22.08.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass inhabergeführte Spätverkaufsstellen auch sonntags ein breites Warensortiment anbieten können

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass inhabergeführte Spätverkaufsstellen auch sonntags ein breites Warensortiment anbieten können.

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

   
    23.01.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 17.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 14.5  
Keine Einsparung von Personalmitteln  
0310/XIX  
Ö 14.6  
U-Bahnhof Zwickauer Damm sanieren  
0308/XIX  
Ö 14.7  
Programm "Berlin Arbeit" sinnvoll nutzen  
0321/XIX  
Ö 14.8  
Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen  
0312/XIX  
Ö 14.9  
Sondernutzungserlaubnis an Kreuzungen  
0303/XIX  
Ö 14.10  
Rückübertragung Kolonie Fliedergrund  
0301/XIX  
Ö 14.11  
Ampelreparatur in der Jugendverkehrsschule im Wörnitzweg  
0313/XIX  
Ö 14.12  
Arbeitsschutz im Rathaus Neukölln erhöhen  
0315/XIX  
Ö 14.13  
Bildungsgutscheine für nachhaltige berufliche Qualifikationen  
0302/XIX  
Ö 15  
Mitteilungen      
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Blumenviertel vor Grundwasser schützen
0124/XIX  
Ö 16.2  
Veränderungssperre 8-61/27 für das Grundstück Kanalstraße 8 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow  
Enthält Anlagen
0166/XIX  
Ö 16.3  
Veränderungssperre 8-48/28 für die Grundstücke Kanalstraße 5, 5 A und Stubenrauchstraße 90-92 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow  
Enthält Anlagen
0225/XIX  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen