Tagesordnung - 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Di, 14.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
Anlagen:
8-48A_B_ERW
8-48A_PLANUEBER
8-48B_PLANUEBER
Info_BVV_8-48_Aend
1_BA Beschluss_Vorlage-BVV
2_BVV_Vorlage
3_RVO
4_Begruendung_8-53
5_ANHANG 8-53
6_8-53_5000Uebersicht
7_8-53_pl
1_BA_Vorlage_Beschlussf.
2_Vorlage BVV Beschluss
3_RVO_XIV-274aa
4_Begruendung_XIV-274aa
5-XIV274aa_TF1
6-XIV274aa_TF2
7-Pflanzliste
8-Übersichtsplan
9_XIV-274aa_Plan

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 3  
Bebauungsplan 8-48 - "Seidelbastweg/Kanalstraße" - Geltungsbereichsstellung -      
Ö 4  
Bebauungsplan 8-53 "Dörferblick" Festsetzung      
Ö 5  
Bebauungsplan XIV-274aa - "Waßmannsdorfer Dreieck" Festsetzung      
Ö 6  
Kündigungssperrfrist auf sieben Jahre verlängern  
0272/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die am 16.08.2011 in Kraft getretene Kündigungsschutzklausel-Verordnung regelte die Frist zum Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigung für sieben Jahre für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg von Berlin, da zu diesem Zeitpunkt dort die ausreichende Versorgung der Wohnbevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet eingeschätzt wurde.

 

Im Rahmen der politischen Diskussion um bezahlbare Mieten, zunehmende Bevölkerung in Berlin durch Zuzug und knappen Wohnraum war eine Ausweitung der Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum im gesamten Land Berlin zu beobachten, so dass folglich ganz Berlin gem. § 558 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch als Gemeinde, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist, ausgewiesen wurde. Im Ergebnis trat am 01. Oktober 2013 nunmehr eine neue Kündigungsschutzklausel-Verordnung in Kraft, die eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren nach Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung ausweist. Die Verordnung tritt am 30. September 2023 außer Kraft.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

   
    13.06.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.11 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind. Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 16.08.2011 des Landes Berlin auch in Neukölln angewendet wird. In Neukölln soll bis auf weiteres - wie bei den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg - eine Frist zum Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigungen von 7 Jahren gelten.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.

   
    14.08.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die mitantragstellende Fraktion der Linken erläutert die Intention des Antrages

Die mitantragstellende Fraktion der Linken erläutert die Intention des Antrages. Herr Blesing erklärt, dass der Rat der Bürgermeister und dessen zuständige Unterausschüsse sich ebenso verschiedentlich geäußert haben, der Stadtrat selbst hat kritisch angemerkt, dass er die Regelung nicht befürwortet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat jedoch ausgeführt, dass es präzise Untersuchungen im Vorfeld gegeben hat, wie sich der Wohnungsstand in den einzelnen Bezirken gestaltet. Die Indikatoren wurden untersucht und man hat festgestellt, dass in den Bezirken, die man in die 7 Jahresfrist hineingenommen hat, die Wohnungslage angespannt ist. Zudem wurden nur ganze Bezirke mit aufgenommen und man hat speziell für Neukölln festgestellt, dass nur der Norden betroffen ist. Herr Blesing erklärt, dass eine Intervention sowohl beim Senat als auch beim Abgeordnetenhaus gewiss möglich ist, aber ein Erfolg nicht garantiert werden kann.

Herr Rämer hat den ergänzenden Vorschlag, den Antrag um den Passus:Mieterinnen und Mieter zu ergänzend und sich dem Antrag anzuschließen. Herr Förster möchte sich dem Antrag anschließen, ebenso die Fraktion der Grünen.

 

Im Ergebnis wird der Antrag als nunmehr gemeinsamer Antrag aller Fraktionen einstimmig angenommen.

 

   
    22.08.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieterinnen und Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind. Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 16.08.2011 des Landes Berlin auch in Neukölln angewendet wird. In Neukölln soll bis auf weiteres - wie bei den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg - eine Frist zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Eigenbedarfskündigungen von 7 Jahren gelten.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

 

 

   
    17.09.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Schlussbericht zur Kenntis genommen

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Schlussbericht zur Kenntis genommen.

 

Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Protokollabstimmung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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