Tagesordnung - 45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
Datum: Di, 01.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Konrad-Agahd-Grundschule
Ort: Thomasstraße 39, 12053 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bericht aus der Schule      
Ö 2  
Beschulung von Kindern zugezogener Familien aus Osteuropa BE: Frau Bezirksstadträtin Dr. Giffey      
Ö 3  
Chancengleichheit für alle Neuköllner Kinder  
1675/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Berliner Senat dahingehend einzusetzen, dass die Anzahl der Vorbereitungsklassen erhöht und somit an die tatsächlichen Gegebenheiten an Neuköllner Grundschulen und weiterführenden Schulen angepasst wird, sowie damit allen in Neukölln lebenden Kindern der Besuch einer Schule ermöglicht wird.

 

 

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.03.2011 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich gegenüber dem Berliner Senat dahingehend einzusetzen, dass die Anzahl der Vorbereitungsklassen erhöht und somit an die tatsächlichen Gegebenheiten an Neuköllner Grundschulen und weiterführenden Schulen angepasst wird, damit allen in Neukölln lebenden Kindern der Besuch einer Schule ermöglicht wird.

 

Grundsätzlich hat das Schulamt Neukölln jedem Kind und jedem Jugendlichen einen Schulplatz zuzuweisen. Neben der allgemeinen Schulpflicht für behördlich gemeldete Kinder gibt es gemäß § 2 des Berliner Schulgesetz und Art. 20 Abs. 1 der Berliner Verfassung das Recht auf Beschulung unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

 

Neben Menschen aus den Staaten Südosteuropas ist vor allem in den letzten Jahren die Zahl an Flüchtlingen aus Krisenregionen, und damit an weiteren Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, kontinuierlich angestiegen. Die Senatsbildungsverwaltung hat auf diese Entwicklung reagiert und die Anzahl der „Willkommensklassen“ bzw. „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Allein im Bezirk Neukölln wurde die Zahl der „Willkommensklassen“ von April 2011 bis Juni 2017 von 12 auf 67 erhöht. Sie verteilen sich auf 39 Lerngruppen an den Grundschulen und 28 Lerngruppen an den Oberschulen.

 

Die Entscheidung über die Einrichtung der Willkommensklassen fällen der Bezirk und die regionale Schulaufsicht, Außenstelle Neukölln, der Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Fa-milie einvernehmlich. Um Willkommensklassen an einer Schule einrichten zu können, müssen sowohl geeignete Unterrichtsräume als auch die Bereitschaft der Schulleitung und des Kollegi-ums dafür vorhanden sein. Sofern ein geprüfter Bedarf für die Einrichtung einer neuen Willkommensklasse besteht, wird er durch die Abteilung I der Senatsverwaltung für Bildung, Ju-gend und Familie genehmigt.

 

Alle Lerngruppen haben zum Ziel, Kinder und Jugendliche unterschiedlichster Herkunft ohne Deutschkenntnisse durch eine konzentrierte Deutsch-Schulung sowie durch die Vermittlung kultureller und lebenspraktischer Informationen und Trainings auf den schnellstmöglichen Be-such einer Regelklasse vorzubereiten.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. 

 

 

Berlin-Neukölln,

 

 

________________________________________

Dr. Franziska GiffeyJan-Christopher Rämer

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

   
    08.12.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.2 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich dahingehend einzusetzen, dass die Anzahl der Vorbereitungsklassen erhöht und somit an die tatsächlichen Gegebenheiten an Neuköllner Grundschulen angepasst wird

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dahingehend einzusetzen, dass die Anzahl der Vorbereitungsklassen erhöht und somit an die tatsächlichen Gegebenheiten an Neuköllner Grundschulen angepasst wird.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur wird einstimmig zugestimmt.

   
    01.03.2011 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird vereinbart, die Aussprache zu den TOPs 3 bis 5 zusammenzufassen, die Anträge jedoch einzeln abzustimmen

Es wird vereinbart, die Aussprache zu den TOP 3 bis 5 zusammenzufassen, die Anträge jedoch einzeln abzustimmen. Auf eine Antragsbegründung wird jeweils verzichtet, da die Darstellung zu TOP 2 alle vorliegenden Anträge ausreichend untermauert. TOP 6 wird in die Diskussion einbezogen, obwohl die Intention des Antrages nicht den anderen Anträgen entspricht.

 

Frau BzStRin Dr. Giffey erläutert, dass das genannte Problem zwar grundsätzlich bestehe, in Neukölln jedoch kein Fall bekannt sei, dass Eltern ohne legalen Aufenthaltsstatus ein Kind zum Schulbesuch anmelden wollten oder dass ein unbegleitetes Kind ohne eine für die Erziehung verantwortliche Person sich selbst anmelden wollte. Sollte ein solcher Antrag gestellt werden, würden für die Zuweisung eines Schulplatzes seitens des Schulträgers Mindestanforderungen gestellt: Ein Erziehungsberechtigter als verantwortlicher Ansprechpartner muss benannt werden. Neben der Angabe des Namens ist die Angabe einer Anschrift und einer Telefonnummer für die Erreichbarkeit im Notfall erforderlich. Hier müsse immer auch das Kindeswohl im Vordergrund stehen.

 

Die Drs. Nrn. 1675/XVIII, 1682/XVIII, 1694/XVIII und 1724/XVIII  werden zusammengefasst und als ein Antrag aller Fraktionen – Drs. Nr. 1675/XVIII -  in geänderter Fassung einstimmig angenommen:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Anzahl der Vorbereitungsklassen erhöht und somit an die tatsächlichen Gegebenheiten an Neuköllner Grundschulen und weiterführenden Schulen angepasst wird, damit allen in Neukölln lebenden Kindern der Besuch einer Schule ermöglicht wird.“

 

   
    23.03.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Berliner Senat dahingehend einzusetzen, dass die Anzahl der Vorbereitungsklassen erhöht und somit an die tatsächlichen Gegebenheiten an Neuköllner Grundschulen und weiterführenden Schulen angepasst wird, sowie damit allen in Neukölln lebenden Kindern der Besuch einer Schule ermöglicht wird.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

   
    06.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

zur Kenntnis genommen

Ö 4  
Deutsch-Förderunterricht verstärken  
1682/XVIII  
Ö 5  
Lernqualität an der Konrad-Agahd-Grundschule  
1694/XVIII  
Ö 6  
Recht auf Schulbesuch für alle Kinder  
1724/XVIII  
Ö 7  
Protokolle der 43. und 44. Sitzung      
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung: 5. April 2011      
               
 
 

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