Tagesordnung - 48. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 48. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 02.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mädchenzentrum "Szenenwechsel"
Ort: Donaustraße 88a, 12043 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokoll der 47. Sitzung      
Ö 2  
Kiez AG      
Ö 3  
Zentrum für Lebensenergie e.V. - Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Projekt "@nien" - Kooperation Schule Jugend in Neukölln Referentin: Frau Gross-Schwarzpaul      
Ö 5  
Vertragsgestaltung zwischen Freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamt      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Haushalt der Abteilung Jugend  
1510/XVIII  
Ö 7  
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung uneingeschränkt umsetzen (Information zur Drs. Nr. 1500/XVIII)      
Ö 8  
Kita-Betreuung für Neuköllner Kinder  
1507/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Zusammenhang mit der Aussage der Senatsfinanzverwaltung, eine Basiskorrektur zukünftig, d. h. schon ab 2011 nicht mehr in vollem Umfang vornehmen zu wollen, bildete sich eine Arbeitsgruppe "Praxis der Bewilligungen". An dieser Arbeitsgruppe unter der Leitung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung nahmen neben der Senatsfinanzverwaltung stellvertretend für alle Bezirke Vertreter der Gutscheinstellen Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg und Neukölln teil.

 

In der Sitzung am 02.10.2010 wurden die Fragen des Bewilligungsverfahrens und der Aufnahmepraxis gemeinsam mit den LIGA-Verbänden, dem DaKS und den Kita-Eigenbetrieben als Leistungserbringer und den Vertretern des Landeselternausschusses Kita als Vertreter der Eltern behandelt.

 

Der Abschlussbericht erging am 16.08.2011. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Verfahren zur Bedarfsprüfung und Bewilligung in den bezirklichen Gutscheinstellen ordnungsgemäß und in hinreichendem Maße einheitlich für Berlin erfolgen und dass die Ermessensspielräume bei der Gutscheinerteilung nach Bedarfsprüfung nicht dazu führen, Betreuungsansprüche unangemessen zu erweitern.

 

Bei der Betrachtung, in welchem Maße der bewilligte und mit dem Träger vertraglich festgelegte und finanzierte Betreuungsumfang tatsächlich und regelmäßig in Anspruch genommen wird, wurde deutlich, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente keine ausreichende Abbildung ermöglichen, um einmal festgestellte Bedarfsansprüche auf den tatsächlichen Bedarf durch geänderte Bewilligung zurück zu führen. Für die Analyse, ob hier erhebliche Finanzmittel gebunden sind, ohne dass diesen tatsächliche Leistungen gegenüberstehen, steht bisher kein verbindliches Dokumentations- oder Kontrollsystem in den Einrichtungen zur Verfügung.

 

Auch sahen die Mitglieder der Arbeitsgruppe deutlich, dass die Gruppen von Eltern, die den ihnen zugestandenen Betreuungsanspruch nur eingeschränkt, sporadisch oder mit längeren Unterbrechungen wahrnehmen, durchaus auch zu der Zielgruppe gehören könnten, die besonderer Werbung und Beratung bedürfen, damit ihre Kinder in den Genuss von Bildung und Integration fördernder Betreuung im vorschulischen Bereich kommen.

 

Aus diesen Feststellungen leitete die Arbeitsgruppe verschiedene Empfehlungen ab, die eine verbindlichere Dokumentation der tatsächlichen Betreuungsleistungen, strengere Fristenregelungen für die Meldung bei Nicht- oder Teilnutzung eines Platzes, flexiblere Anpassung besonders bei zeitlich befristeten Bedarfsansprüchen, die Möglichkeit der regulären Bedarfsprüfung von Amtswegen, verbesserte Information der Eltern über deren Rechte und Möglichkeiten und bessere Transparenz in der Fachaufsicht fordern. Hierfür sind jedoch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und Ausführungsvorschriften erforderlich, die durch das Abgeordnetenhaus und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgenommen werden müssen.

 

In seiner Sitzung am 31.08.2011 hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses der 100-prozentigen Basiskorrektur der Kosten für die Kindertagesbetreuung bis vorerst einschließlich 2012 zugestimmt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

   
    30.06.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.7 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass Bestrebungen zur Beteiligung der Bezirke an den Kosten der zusätzlichen Kita-Betreuung nicht weiter verfolgt werden

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass Bestrebungen zur Beteiligung der Bezirke an den Kosten der zusätzlichen Kita-Betreuung nicht weiter verfolgt werden.

 

Der Überweisung des Antrages in den Hauptausschuss (federführend) und in den Jugendhilfeausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    02.09.2010 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Antrag „Kita-Betreuung für Neuköllner Kinder“ (Drs

Der Antrag „Kita-Betreuung für Neuköllner Kinder“ (Drs. 1507/XVIII) wurde in der BVV-Sitzung am 30.6. an den Hauptausschuss (federführend) und an den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Der Antrag lautet:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass Bestrebungen

zur Beteiligung der Bezirke an den Kosten der zusätzlichen Kita-Betreuung nicht weiter verfolgt werden.

 

Frau Vonnekold teilt mit, dass die finanziellen Probleme im Bereich Kitas in einer AG "Praxis der Bewilligung" bei der Senatsverwaltung für Finanzen erörtert werden sollen. Für die Bezirke werden vier Vertreter daran teilnehmen. Das Jugendamt Neukölln hat Herrn Hans-Joachim Pade, Leiter des Bereiches Kita und Tagespflege, vorgeschlagen. Die Abstimmung mit den anderen Bezirken soll auf der ersten AG-Sitzung am 9.September erfolgen.

 

Frau Knörr ruft die Vertreter aller Parteien auf, sich an ihre Abgeordneten zu wenden, um den politischen Druck zu erhöhen.

 

Frau Finger bittet um Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

   
    04.04.2011 - Hauptausschuss
    N 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    25.05.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass Bestrebungen zur Beteiligung der Bezirke an den Kosten der zusätzlichen Kita-Betreuung nicht weiter verfolgt werden.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

   
    16.11.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.9 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 9  
Mitteilungen      
Ö 10  
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