Im Zusammenhang mit der Aussage der Senatsfinanzverwaltung, eine Basiskorrektur zukünftig, d. h. schon ab 2011 nicht mehr in vollem Umfang vornehmen zu wollen, bildete sich eine Arbeitsgruppe "Praxis der Bewilligungen". An dieser Arbeitsgruppe unter der Leitung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung nahmen neben der Senatsfinanzverwaltung stellvertretend für alle Bezirke Vertreter der Gutscheinstellen Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg und Neukölln teil.
In der Sitzung am 02.10.2010 wurden die Fragen des Bewilligungsverfahrens und der Aufnahmepraxis gemeinsam mit den LIGA-Verbänden, dem DaKS und den Kita-Eigenbetrieben als Leistungserbringer und den Vertretern des Landeselternausschusses Kita als Vertreter der Eltern behandelt.
Der Abschlussbericht erging am 16.08.2011. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Verfahren zur Bedarfsprüfung und Bewilligung in den bezirklichen Gutscheinstellen ordnungsgemäß und in hinreichendem Maße einheitlich für Berlin erfolgen und dass die Ermessensspielräume bei der Gutscheinerteilung nach Bedarfsprüfung nicht dazu führen, Betreuungsansprüche unangemessen zu erweitern.
Bei der Betrachtung, in welchem Maße der bewilligte und mit dem Träger vertraglich festgelegte und finanzierte Betreuungsumfang tatsächlich und regelmäßig in Anspruch genommen wird, wurde deutlich, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente keine ausreichende Abbildung ermöglichen, um einmal festgestellte Bedarfsansprüche auf den tatsächlichen Bedarf durch geänderte Bewilligung zurück zu führen. Für die Analyse, ob hier erhebliche Finanzmittel gebunden sind, ohne dass diesen tatsächliche Leistungen gegenüberstehen, steht bisher kein verbindliches Dokumentations- oder Kontrollsystem in den Einrichtungen zur Verfügung.
Auch sahen die Mitglieder der Arbeitsgruppe deutlich, dass die Gruppen von Eltern, die den ihnen zugestandenen Betreuungsanspruch nur eingeschränkt, sporadisch oder mit längeren Unterbrechungen wahrnehmen, durchaus auch zu der Zielgruppe gehören könnten, die besonderer Werbung und Beratung bedürfen, damit ihre Kinder in den Genuss von Bildung und Integration fördernder Betreuung im vorschulischen Bereich kommen.
Aus diesen Feststellungen leitete die Arbeitsgruppe verschiedene Empfehlungen ab, die eine verbindlichere Dokumentation der tatsächlichen Betreuungsleistungen, strengere Fristenregelungen für die Meldung bei Nicht- oder Teilnutzung eines Platzes, flexiblere Anpassung besonders bei zeitlich befristeten Bedarfsansprüchen, die Möglichkeit der regulären Bedarfsprüfung von Amtswegen, verbesserte Information der Eltern über deren Rechte und Möglichkeiten und bessere Transparenz in der Fachaufsicht fordern. Hierfür sind jedoch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und Ausführungsvorschriften erforderlich, die durch das Abgeordnetenhaus und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgenommen werden müssen.
In seiner Sitzung am 31.08.2011 hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses der 100-prozentigen Basiskorrektur der Kosten für die Kindertagesbetreuung bis vorerst einschließlich 2012 zugestimmt.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.