Drucksache - 2327/VI
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die Verkehrslenkung Berlin mit der Bitte zu wenden, die Apollofalterallee in Biesdorf als Tempo-30-Zone auszuweisen.
Begründung: Die Apollofalterallee entwickelt sich mehr und mehr zur Umgehungsstraße und zur „Rennstrecke“ für immer mehr motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Die in der Schmetterlingssiedlung wohnenden Menschen werden durch den Lärm und die höhere Verkehrsdichte zunehmend belästigt. Für die Kinder des gut angenommenen Spielplatzes in den Schmetterlingswiesen ist eine Gefahrenquelle entstanden, die beseitigt werden sollte, bevor etwas passiert.
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