Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
Gremium: Ausschuss für Schule
Datum: Do, 14.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 1001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
Anlagen:
Anlage 1 - Beantwortung der Bürgerfragen  
Anlage 2 - Zuarbeit Verfügungsfonds und I-Planung  
Anlage 3 - Vorstellung aktueller Stand BSO  

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung des Ausschusses      
Ö 2  
Protokollkontrolle      
Ö 3  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 4  
Gemeinsamer Bericht des Bezirksamtes und der regionalen Schulaufsicht      
Ö 4.1  
Schulamt: Aktuelles und Stand der Einstellungen      
Ö 4.2  
Bezirksamt: Aktuelles, Willkommensklassen, Fragen zu den schriftlichen Beantwortungen      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Hauptthema: Präsentation BSO      
Ö 6     Vertagte Drucksachen      
Ö 6.1  
Keine weiteren Ausreden: Waplitzer Straße endlich sicher für die Schülerschaft machen  
Enthält Anlagen
1745/IX  
Ö 7     Überwiesene Drucksachen      
Ö 7.1  
Kinder stark machen – Auch für Notfälle. Erste Hilfe und Notfallvorsorge-Kurse im Lehrplan verankern  
Enthält Anlagen
1781/IX  
    VORLAGE
   

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dafür einzusetzen, dass in den Rahmenlehrplänen für die allgemeinbildenden Schulen in Berlin Erste-Hilfe-Kurse und Kurse der Notfallvorsorge verankert werden. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler altersgerecht befähigt werden, in Notfällen Hilfe zu leisten und sich auf mögliche Gefahrensituationen vorzubereiten. Es ist zu prüfen, ob die Ausbildung in Erster Hilfe gesetzlich anerkannt und für verschiedene Zwecke nutzbar sein könnte, z.B. bei älteren Schülern für den Führerschein, die Berufsausbildung oder das Studium.

Mittelfristig wird das Bezirksamt ersucht, die technischen und sachlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen. Dies kann in Kooperation mit den im Bezirk ansässigen Trägern, wie z.B. den Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk oder der Feuerwehr erfolgen.

 

Ursprungsdrucksache:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dafür einzusetzen, dass im Lehrplan für die allgemeinbildenden Schulen in Berlin Erste-Hilfe-Kurse und Kurse der Notfallvorsorge verankert werden. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler altersgerecht befähigt werden, in Notfällen Hilfe zu leisten und sich auf mögliche Gefahrensituationen vorzubereiten. Es ist zu prüfen, ob die Ausbildung in Erster Hilfe gesetzlich anerkannt und für verschiedene Zwecke nutzbar sein könnte, z.B. bei älteren Schülern für den Führerschein, die Berufsausbildung oder das Studium.

Mittelfristig wird das Bezirksamt ersucht, in Zusammenarbeit mit den im Bezirk ansässigen Trägern, wie z.B. den Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk oder der Feuerwehr, Workshopformate für Schulklassen zu entwickeln, die die theoretischen und praktischen Kenntnisse in Erster Hilfe und Katastrophenschutz vertiefen und erweitern.

   
    15.02.2024 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.3.27 - überwiesen
   
   
    22.02.2024 - Ausschuss für Gesundheit und Sport
    Ö 8.6 - erledigt
   
   
    14.03.2024 - Ausschuss für Schule
    Ö 7.1 - erledigt
   
   
    18.04.2024 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.2.10 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss

Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dafür einzusetzen, dass in den Rahmenlehrplänen für die allgemeinbildenden Schulen in Berlin Erste-Hilfe-Kurse und Kurse der Notfallvorsorge verankert werden. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler altersgerecht befähigt werden, in Notfällen Hilfe zu leisten und sich auf mögliche Gefahrensituationen vorzubereiten. Es ist zu prüfen, ob die Ausbildung in Erster Hilfe gesetzlich anerkannt und für verschiedene Zwecke nutzbar sein könnte, z.B. bei älteren Schülern für den Führerschein, die Berufsausbildung oder das Studium.

Mittelfristig wird das Bezirksamt ersucht, die technischen und sachlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen. Dies kann in Kooperation mit den im Bezirk ansässigen Trägern, wie z.B. den Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk oder der Feuerwehr erfolgen.

Ö 8  
Tagesordnung der nächsten Sitzung: u. a. Vorstellung der 10G36      
Ö 9  
Sonstiges      
               
 
 

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