Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle      
Ö 3  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 4     Vertagte Drucksachen      
Ö 4.1  
Erfolgreiches Bürgerhaushaltsverfahren weiterentwickeln III: Personelle Ausstattung  
Enthält Anlagen
1371/VIII  
Ö 4.2  
Marzahn-Hellersdorf und die anderen Berliner Bezirke auskömmlich finanzieren  
Enthält Anlagen
1407/VIII  
Ö 4.3  
Schluss mit Strafzinsen für Projekte  
Enthält Anlagen
1493/VIII  
Ö 4.4  
Haushaltstitel für "Zero Waste" einrichten  
Enthält Anlagen
1601/VIII  
Ö 4.5  
Beschilderung an den öffentlichen bezirklichen Gewässern  
Enthält Anlagen
1611/VIII  
Ö 4.6  
Abschlussbericht zum Projekt „Einrichtung und Erprobung einer Dienstleistungseinheit – Zentrales Forderungsmanagement – im Rechtsamt des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin“ (BA-Vorlage Nr. 0687/V)  
Enthält Anlagen
1641/VIII  
Ö 4.7  
Verstärkung des Titels 68123 im Kapitel 3715 im laufenden Haushaltsjahr  
Enthält Anlagen
1645/VIII  
Ö 4.8  
Zur künftigen Aufstellung und Weiterentwicklung des Doppelhaushaltes  
Enthält Anlagen
1659/VIII  
Ö 5     Überwiesene Drucksachen      
Ö 5.1  
Fahrradgerechter Ausbau zwischen U Elsterwerder Platz und Alt-Biesdorf  
Enthält Anlagen
1531/VIII  
Ö 5.2  
Kinderfreundliche Kommune Marzahn-Hellersdorf  
Enthält Anlagen
1535/VIII  
Ö 5.3  
Beitragsfreie Schwimmkurse für Kinder zur Ferienzeit  
Enthält Anlagen
1636/VIII  
Ö 5.4  
Schutz und Pflege für die Bergwelt im Bezirk  
Enthält Anlagen
1699/VIII  
Ö 5.5  
Fahrradverkehr: Erst Verkehrszählung - dann Verkehrsplanung  
Enthält Anlagen
1701/VIII  
Ö 5.6  
Förderung von Carsharing und E-Mobilität in Marzahn-Hellersdorf – Einrichtung von Mobilitätspunkten  
Enthält Anlagen
1740/VIII  
Ö 5.7  
Klimaschonende Grünflächenpflege  
Enthält Anlagen
1747/VIII  
Ö 5.8  
Resolution: Wir dulden keine Bedrohungen und Angriffe auf Träger politischer Mandate sowie deren Familienangehörige, Häuser, Wohnungen und Eigentum!  
Enthält Anlagen
1812/VIII  
Ö 6     Nachtragstagesordnung      
Ö 6.1  
Rettung der Jugendfreizeiteinrichtung Nische in Hellersdorf Ost  
Enthält Anlagen
1347/VIII  
Ö 6.2  
Ein gutes Jugendamt braucht gutes Personal. Kolleginnen und Kollegen im Jugendamt unterstützen, jetzt.  
Enthält Anlagen
1534/VIII  
    VORLAGE
   

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein neues Personalkonzept für das Jugendamt Marzahn-

Hellersdorf zu entwickeln oder das bereits bestehende zu qualifizieren. Die Kolleginnen und

Kollegen aus dem Amt sind an dem Prozess zu beteiligen. Alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die im Kinderschutz tätigen, sollen damit sukzessive entlastet werden. Folgende Parameter sind dabei zu berücksichtigen:

 

Fallobergrenze:

Eine Sozialarbeiter*in soll im Jugendamt nicht mehr als 65 „lle“

bearbeiten bzw. nicht für mehr als für 65 Familien gleichzeitig zuständig sein. Die Fallobergrenze soll spätestens verbindlich im Jahr 2022 umgesetzt sein. In den Jahren 2020/21 darf die Fallobergrenze von 80 nicht überschritten werden. Dafür sind notwendige zusätzliche Stellen zu schaffen und zu besetzen.

 

Gruppenleitung:

Gruppenleitungen werden zu 100 Prozent fallbefreit und haben damit mehr Kapazität, sozialräumlich und interdisziplinär in der Bezirksregion zu arbeiten. Neue AP und BAK sind dafür zu entwickeln. Die Gruppenleitungen arbeiten infolge eines/einer neuen AP/BAK in der Entgeltgruppe 12.

 

Stellv. Gruppenleitung:

In den RSD-Teams sind stellv. Gruppenleitungen zu entwickeln, welche zu 25 Prozent fallbefreit sind. Die stellv. Gruppenleitungen arbeiten mit deren Gruppenleitungen eng zusammen, ggf. als Tandem. Zum Erreichen der E 11 sind neue APs bzw. BAK zu erstellen.

 

Regionalleitung: Die BAK für die Regionalleitung sind weiterzuentwickeln und neu anzupassen. Analog zu anderen Bezirken im Land Berlin sollen diese in Zukunft mindestens eine E13 erhalten. Mit Einführung der SuE-Tarife im TV-L zum 01.01.2020 sind die vorgeschlagenen Einstufungen nach der alten Logik analog der SuE-Tarife neu einzugruppieren (siehe Rundschreiben der Senatsfinanzverwaltung 40-2019).

 

Supervision:

Alle Gruppen/Organisationseinheiten im Jugendamt erhalten mindestens einmal monatlich eine Supervision. Entsprechende Sachmittel sind zu verstärken.

 

Prämienzahlung:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei besonderen und zusätzlichen Leistungen von der Prämienzahlung auch in Zukunft Gebrauch zu machen. Mindestens einmal im Halbjahr sind Führungskräfte angehalten, ihre Empfehlungen für Prämienzahlungen zu formulieren.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für die Entwicklung gleicher Standards in allen Bezirken einzusetzen.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine bezirksübergreifende Gruppe im Land Berlin zur Personalentwicklung in den Berliner Jugendämtern anzustoßen. Eine Unter-AG im Landesjugendhilfeausschuss wäre denkbar.

 

 

Ursprungsdrucksache:

Das Bezirksamt wird ersucht, ein neues Personalkonzept für das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf zu entwickeln oder das bereits bestehende zu qualifizieren. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Amt sind an dem Prozess zu beteiligen. Alle Kolleg/-innen, insbesondere die im Kinderschutz tätigen, sollen damit sukzessive entlastet werden. Folgende Parameter sind dabei zu berücksichtigen: 

 

  • Fallobergrenze: Eine Sozialarbeiterin soll im Jugendamt nicht mehr als 65 „lle“ bearbeiten bzw. nicht mehr als für 65 Familien gleichzeitig zuständig sein. Dafür notwendige zusätzliche Stellen sind zu schaffen und zu besetzen.

 

  • Gruppenleitung: Gruppenleitungen werden zu 100 Prozent fallbefreit und haben damit mehr Kapazität, sozialräumlich und interdisziplinär in der Bezirksregion zu arbeiten. Neue AP und BAK sind dafür zu entwickeln. Die Gruppenleitungen arbeiten infolge eines/einer neuen AP/BAK in der Entgeltgruppe 12.

 

  • Stellv. Gruppenleitung: In den RSD-Teams sind stellv. Gruppenleitungen zu entwickeln, welche zu 25 Prozent fallbefreit sind. Die stellv. Gruppenleitungen arbeiten mit dren Gruppenleitungen eng zusammen, ggf. als Tandem. Zum Erreichen der E 11 sind neue APs bzw. BAK zu erstellen.

 

  • Regionalleitung: Die BAK für die Regionalleitung sind weiterzuentwickeln und neu anzupassen. Analog zu anderen Bezirken im Land Berlin sollen diese in Zukunft mindestens eine E13 erhalten.

 

  • Verbeamtung: Sozialarbeiter/-innen im Jugendamt, vor allem im Kinderschutz, können aufgrund ihrer hoheitlichen Staatsaufgaben wieder verbeamtet werden. Infolgedessen sind neue Stellenbeschreibungen zu schaffen und Verbeamtungen anzubieten.

 

  • Supervision: Alle Gruppen/Organisationseinheiten im Jugendamt erhalten mindestens einmal monatlich eine Supervision.

 

  • Prämienzahlung: Das Bezirksamt wird ersucht, bei besonderen und zusätzlichen Leistungen von der Prämienzahlung auch in Zukunft Gebrauch zu machen. Mindestens einmal im Halbjahr sind Führungskräfte angehalten, ihre Empfehlungen für Prämienzahlungen zu formulieren.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für die Entwicklung gleicher Standards in allen Bezirken einzusetzen.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine bezirksübergreifende Gruppe im Land Berlin zur Personalentwicklung in den Berliner Jugendämtern anzustoßen. Eine Unter-AG im Landesjugendhilfeausschuss wäre denkbar.

   
    13.06.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.2.16 - überwiesen
   
   
    21.08.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5.1 - vertagt
   
   
    25.09.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.4 - vertagt
   
   
    23.10.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - vertagt
   
   
    20.11.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 9.2 - erledigt
   
   
    05.12.2019 - Hauptausschuss
    Ö 6.2 - vertagt
   
   
    16.01.2020 - Hauptausschuss
    Ö 4.3 - erledigt
   

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein neues Personalkonzept für das Jugendamt Marzahn-

Hellersdorf zu entwickeln oder das bereits bestehende zu qualifizieren. Die Kolleginnen und

Kollegen aus dem Amt sind an dem Prozess zu beteiligen. Alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die im Kinderschutz tätigen, sollen damit sukzessive entlastet werden. Folgende Parameter sind dabei zu berücksichtigen:

 

Fallobergrenze:

Eine Sozialarbeiter*in soll im Jugendamt nicht mehr als 65 „Fälle“

bearbeiten bzw. nicht für mehr als für 65 Familien gleichzeitig zuständig sein. Die Fallobergrenze soll spätestens verbindlich im Jahr 2022 umgesetzt sein. In den Jahren 2020/21 darf die Fallobergrenze von 80 nicht überschritten werden. Dafür sind notwendige zusätzliche Stellen zu schaffen und zu besetzen.

 

Gruppenleitung:

Gruppenleitungen werden zu 100 Prozent fallbefreit und haben damit mehr Kapazität, sozialräumlich und interdisziplinär in der Bezirksregion zu arbeiten. Neue AP und BAK sind dafür zu entwickeln. Die Gruppenleitungen arbeiten infolge eines/einer neuen AP/BAK in der Entgeltgruppe 12.

 

Stellv. Gruppenleitung:

In den RSD-Teams sind stellv. Gruppenleitungen zu entwickeln, welche zu 25 Prozent fallbefreit sind. Die stellv. Gruppenleitungen arbeiten mit deren Gruppenleitungen eng zusammen, ggf. als Tandem. Zum Erreichen der E 11 sind neue APs bzw. BAK zu erstellen.

 

Regionalleitung: Die BAK für die Regionalleitung sind weiterzuentwickeln und neu anzupassen. Analog zu anderen Bezirken im Land Berlin sollen diese in Zukunft mindestens eine E13 erhalten. Mit Einführung der SuE-Tarife im TV-L zum 01.01.2020 sind die vorgeschlagenen Einstufungen nach der alten Logik analog der SuE-Tarife neu einzugruppieren (siehe Rundschreiben der Senatsfinanzverwaltung 40-2019).

 

Supervision:

Alle Gruppen/Organisationseinheiten im Jugendamt erhalten mindestens einmal monatlich eine Supervision. Entsprechende Sachmittel sind zu verstärken.

 

Prämienzahlung:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei besonderen und zusätzlichen Leistungen von der Prämienzahlung auch in Zukunft Gebrauch zu machen. Mindestens einmal im Halbjahr sind Führungskräfte angehalten, ihre Empfehlungen für Prämienzahlungen zu formulieren.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für die Entwicklung gleicher Standards in allen Bezirken einzusetzen.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine bezirksübergreifende Gruppe im Land Berlin zur Personalentwicklung in den Berliner Jugendämtern anzustoßen. Eine Unter-AG im Landesjugendhilfeausschuss wäre denkbar.

   
    27.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.1.19 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein neues Personalkonzept für das Jugendamt Marzahn-

Hellersdorf zu entwickeln oder das bereits bestehende zu qualifizieren. Die Kolleginnen und

Kollegen aus dem Amt sind an dem Prozess zu beteiligen. Alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die im Kinderschutz tätigen, sollen damit sukzessive entlastet werden. Folgende Parameter sind dabei zu berücksichtigen:

 

Fallobergrenze:

Eine Sozialarbeiter*in soll im Jugendamt nicht mehr als 65 „lle“

bearbeiten bzw. nicht für mehr als für 65 Familien gleichzeitig zuständig sein. Die Fallobergrenze soll spätestens verbindlich im Jahr 2022 umgesetzt sein. In den Jahren 2020/21 darf die Fallobergrenze von 80 nicht überschritten werden. Dafür sind notwendige zusätzliche Stellen zu schaffen und zu besetzen.

 

Gruppenleitung:

Gruppenleitungen werden zu 100 Prozent fallbefreit und haben damit mehr Kapazität, sozialräumlich und interdisziplinär in der Bezirksregion zu arbeiten. Neue AP und BAK sind dafür zu entwickeln. Die Gruppenleitungen arbeiten infolge eines/einer neuen AP/BAK in der Entgeltgruppe 12.

 

Stellv. Gruppenleitung:

In den RSD-Teams sind stellv. Gruppenleitungen zu entwickeln, welche zu 25 Prozent fallbefreit sind. Die stellv. Gruppenleitungen arbeiten mit deren Gruppenleitungen eng zusammen, ggf. als Tandem. Zum Erreichen der E 11 sind neue APs bzw. BAK zu erstellen.

 

Regionalleitung: Die BAK für die Regionalleitung sind weiterzuentwickeln und neu anzupassen. Analog zu anderen Bezirken im Land Berlin sollen diese in Zukunft mindestens eine E13 erhalten. Mit Einführung der SuE-Tarife im TV-L zum 01.01.2020 sind die vorgeschlagenen Einstufungen nach der alten Logik analog der SuE-Tarife neu einzugruppieren (siehe Rundschreiben der Senatsfinanzverwaltung 40-2019).

 

Supervision:

Alle Gruppen/Organisationseinheiten im Jugendamt erhalten mindestens einmal monatlich eine Supervision. Entsprechende Sachmittel sind zu verstärken.

 

Prämienzahlung:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei besonderen und zusätzlichen Leistungen von der Prämienzahlung auch in Zukunft Gebrauch zu machen. Mindestens einmal im Halbjahr sind Führungskräfte angehalten, ihre Empfehlungen für Prämienzahlungen zu formulieren.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für die Entwicklung gleicher Standards in allen Bezirken einzusetzen.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine bezirksübergreifende Gruppe im Land Berlin zur Personalentwicklung in den Berliner Jugendämtern anzustoßen. Eine Unter-AG im Landesjugendhilfeausschuss wäre denkbar.

 

Ö 6.3  
Aufwertung der Außenanlage Villa Pelikan einschließlich der Verbesserung der verkehrstechnischen Anbindung  
Enthält Anlagen
1675/VIII  
Ö 6.4  
Unterstützung der Kindergärten und Schulen von in der Verstetigung befindlichen Quartiersmanagement-Gebieten  
Enthält Anlagen
1748/VIII  
Ö 7  
Tagesordnung für die nächste Sitzung      
Ö 8  
Sonstiges      
               
 
 

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12591 Berlin