Verlesen der Stellungnahme des
Ausschusses BWV an den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung.
Die Bürgerinitiativen Marzahn NordWest
und Ahrensfelde haben hiergegen keine Einw
ände.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Stellungnahme an den federführenden
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung.
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und
Verkehr hat sich am 10.11.2004 mit der Auswertung der gemeinsamen öffentlichen
Veranstaltung am 13.10.2004 zur Ortsumfahrung Ahrensfelde befasst und
einstimmig folgende Stellungnahme bezogen:
Die Trassenvariante 2 ist von ihrer
Lage nur geeignet, die Entlastung der Dorfstraße Ahrensfelde zu lösen, kann
aber keine schlüssige Fortführung zur Entlastung der Ortslage Falkenberg und
der Märkischen Allee bieten. Das eigentliche Problem wird mit der Variante 2
nicht gelöst.
Im Gegenteil, die Zahl der
Verkehrsteilnehmer wird steigen, da verstärkt Verkehr von/nach Hohenschönhausen
in die Märkische Allee gelenkt wird, da die Variante 2 nicht die Ahrensfelder
Chaussee Richtung Hohenschönhausen in das Konzept einbezieht. Dadurch wiederum
wird sich die Staugefahr in der Märkischen Allee an der Einmündung zur
Bitterfelder Brücke (Linksabbieger) durch das erhöhte Verkehrsaufkommen
Richtung Hohenschönhausen verstärken.
Der Beginn des Trassenverlaufs
unmittelbar am Knotenpunkt Märkische Allee/Dorfstraße/Bahnübergang Ahrensfelde
ist verkehrstechnisch von der Trassengeometrie außerordentlich schwierig zu
beherrschen. Demzufolge wäre in die Verkehrslösung eine niveaufreie
Straßenquerung der Wriezener Bahn einzubeziehen. Das bedeutet aber einen
enormen Platzbedarf und die völlige Zerstörung des Ortsbildes am Ortseingang
Ahrensfelde. Erforderliche Abrisse von Wohn- und Gewerbebauten in diesem
Bereich verschlechtern die Situation (Umbau Gleisschleife durch BVG, sehr große
Nebenkosten durch technische Bauwerke, Leitungs- und Straßenumbau im Gebiet
Marzahn-Nord als Folgeerscheinung der Variante 2).
Die weitere Trassenführung unmittelbar
an der Südkante der Ahrensfelder Dorfstruktur ist durch eine räumliche Enge
gekennzeichnet, die die Umsetzung eines verkehrsgerechten Regelquerschnittes
ohne Gebäudeabrisse nicht zulässt. Zugleich wird die hier erzeugte absolute
räumliche Trennung der Ahrensfelder Dorfstruktur zu dem unmittelbar
anschließenden Marzahner Neubaugebiet die mühsam entstandenen Kommunikationen
abrupt zertrennen. Ohne das Ortsbild gravierend beeinträchtigende bauliche
Anlagen ist der “Lärmschutz” nicht zu beherrschen für die Anwohner südlich der
Trasse. Zugleich läuft dort das größte Projekt “Die Ahrensfelder Teerassen” im
Rahmen des “Stadtumbau Ost”. Es wird dann erneut zur Dezimierung von Mietern
kommen, was wir nicht zulassen wollen und können.
Ein erheblicher Abbau von PKW-Stellplätzen
(für eventuelle Ersatzbauten in unmittelbarer Nähe fehlt der Platz), erhebliche
Leitungsumverlegungen für die Bereiche Klandorfer Straße und Rosenbecker Straße
sowie die Ausstattung der Rosenbecker Straße und der verbleibende Teil der
Klandorfer Straße mit Wendeanlagen sind unabdingbar.
Auf Grund dieser Tatsache sind auch
die veranschlagten 23 Millionen Euro viel zu gering und wir behaupten, dass
diese Zahlen aus der Luft gegriffen sind und keiner Prüfung standhält.
Sowohl das Bezirksamt, weder die BVV
noch der Ausschuss Bauen, Wohnen und Verkehr ist jemals für die Variante 2
eingetreten. Aus all den genannten Gründen lehnen wir nach wie vor die Variante
2 ab und erklären uns solidarisch mit der Bürgerinitiative Marzahn NordWest.
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass
Formfehler im Raumordnungsverfahren gemacht wurden. So wurde in der
Bekanntmachung der gemeinsamen Landesplanung Berlin und Brandenburg formuliert:
“....dass alle Varianten am Knotenpunkt Märkische Allee/Wuhlestraße, im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf enden. Richtig ist aber Märkische Allee/Wuhletalstraße.
Wir vermissen 2. das Eingehen auf die
Hinweise des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf, Drucksache Nr. 338/IV vom
18.04.2001.
Und 3. vermissen wir die Hinweise zu
den Begründungen und Stellungnahmen der Bürgerinitiativen Marzahn NordWest,
Ahrensfelde und Eiche.
Keiner der Genannten hat sich für die
Variante 2 ausgesprochen.
In den 82 Seiten und den 4 übergebenen
Anlagen der gemeinsamen Landesplanung wird auch nicht in der textlichen
Darstellung die Variante 2 favorisiert, sondern Variante 1.
In der Landesplanerischen Beurteilung
und Realisierung heißt es:
“Die landesplanerische Beurteilung
gilt für die Dauer von 2 Jahren. Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn ein
nachfolgendes fachgesetzliches Zulassungsverfahren oder ein anderes
behördliches Verfahren nicht innerhalb dieses Zeitraumes nach Abschluss des
Raumordnungsverfahren begonnen hat.
Darüber hinaus verliert die
Landesplanerische Beurteilung ihre Gültigkeit, wenn sich die
Bewertungsgrundlagen wesentlich geändert haben, insbesondere wenn neue Ziele
aufgestellt worden sind oder ihre Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder
Aufhebung eingeleitet ist. Die Entscheidung trifft die Landesplanungsbehörde”
Danach ist die Variante 2 abzulehnen
und auf Grund von Form- und Verfahrensfehlern mit allen Trägern Öffentlicher
Belange eine neue Variante vorzuschlagen. Der Abwägungsprozess zur
Entscheidungsfindung der Trassenvariante ist umfassend und sachgerecht unter
der Berücksichtigung aller vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange
erneut durchzuführen, da keine konfliktfreie Lösung nach Auswertung des
Raumordnungsverfahrens (ROM) festgestellt werden konnte.