Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Punkte bei der Sanierung der Lemkestraße zu berücksichtigen, die Planung entsprechend anzupassen und ein transparentes und offenes Bürgerbeteiligungsverfahren durchzuführen.
1. Verkehrssicherheit an der Lemkestraße sicherstellen
Infolge der Sanierung der Lemkestraße soll die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße weiterhin erhalten bleiben. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat für eine Beibehaltung einer Tempo 30-Zone sowie einer Tonnenbeschränkung einzusetzen. Bauliche Elemente zur Geschwindigkeitsreduktion entlang der Lemkestraße sind zu prüfen. Parkmöglichkeiten sollen zur Entschleunigung des Verkehrs erhalten bleiben.
2. Erhalt möglichst vieler Straßenbäume
Das Bezirksamt wird ersucht, im Zuge der Planungen für die Sanierung der Lemkestraße darauf hinzuwirken, dass möglichst viele Straßenbäume erhalten bleiben und eine Fällung nur bei kranken Bäumen durchgeführt wird. Neuanpflanzungen sollten im Verhältnis 3:1 zum jetzigen Baumbestand bestehen.
3. Erhalt des historischen Straßenbildes mit Kopfsteinpflaster
Das Bezirksamt wird ersucht, als freiwillige Leistung, da kein Denkmalschutz für das Kopfsteinpflaster besteht, eine alternative Planung für die Sanierung der Lemkestraße zu verfolgen, die sowohl dem Lärmschutz als auch dem Wunsch nach dem Erhalt des Pflasters gerecht wird.
4. Schaffung von barrierefreien Gehwegen und Radwegen
Die Gehwege an der Lemkestraße sind zu sanieren und an das erforderliche Maß zur Begegnung von Fußgängerinnen und Fußgängern anzupassen. Die vollständige Barrierefreiheit ist zu gewährleisten. Durchgängige, sichere Radwege sind herzustellen.
5. Ausbau des Bus-Verkehrs
Die steigenden Bedarfe für den öffentlichen Personennahverkehr sind bei den Planungen zu berücksichtigen. Dem Bezirksamt wird empfohlen, mit der BVG unter Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner die Linienführung der Bus-Linie 395 zu diskutieren und Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen. Dabei sind auch die Anforderungen, die aus den Bautätigkeiten an der Landsberger Straße erfolgen, zu berücksichtigen.