Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Datum: Mi, 31.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle der Sitzung vom 05.10.2018  
018-WAB-VIII  
     
   
Ö 3  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 3.1  
Aktueller Stand der Auslastung ausschussrelevanter Haushaltstitel des laufenden Haushaltsjahres      
Ö 4     Überwiesene Drucksachen      
Ö 4.1  
Wo gehobelt wird, fallen Späne – Bestand an Kleingewerbe in Marzahn-Hellersdorf sichern  
Enthält Anlagen
0518/VIII  
    19.10.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.2.9 - überwiesen
   
   
    08.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
    Ö 5.2 - vertagt
   
   
    06.12.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
    Ö 5.1 - erledigt
   
   
    19.12.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6.2 - erledigt
   

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Flächen planungsrechtlich zu sichern, die für den Bestand von als „störend“ klassifiziertem kleinteiligem Gewerbe innerhalb der Stadtteile im Bezirk Marzahn-Hellersdorf notwendig sind. Falls dies nicht möglich ist, ist eine Umwidmung an die Bedingung zu knüpfen, dass Ersatzflächen planungsrechtlich in gleichem Umfang wenn möglich in unmittelbarer Umgebung - neu ausgewiesen werden können. Sofern keine öffentlichen Flächen dafür zur Verfügung stehen, ist eine Beauflagung des Eigentümers zur Breitstellung von Flächen im Rahmen planungsbedingter Bodenwerterhöhung zu prüfen.

   
    25.01.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Flächen planungsrechtlich zu sichern, die für den Bestand von als „störend“ klassifiziertem kleinteiligem Gewerbe innerhalb der Stadtteile im Bezirk Marzahn-Hellersdorf notwendig sind.
Falls dies nicht möglich ist, ist eine Umwidmung an die Bedingung zu knüpfen, dass Ersatzflächen planungsrechtlich in gleichem Umfang - wenn möglich in unmittelbarer Umgebung - neu ausgewiesen werden können.
Sofern keine öffentlichen Flächen dafür zur Verfügung stehen, ist eine Beauflagung des Eigentümers zur Bereitstellung von Flächen im Rahmen planungsbedingter Bodenwerterhöhung zu prüfen.

   
    27.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.2.3 - überwiesen
   
   
    31.10.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
    Ö 4.1 - erledigt
   
   
    31.10.2018 - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
    Ö 1.2.5 - 
   
Ö 4.2  
Berliner Tiertafel muss eine Zukunft haben  
Enthält Anlagen
1111/VIII  
Ö 5  
Tagesordnung für die nächste Sitzung      
Ö 6  
Sonstiges      
               
 
 

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