Das
Bezirksamt wird ersucht, die Aufgaben einer Energiebeauftragten entsprechend
dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) zu erfüllen. Dazu ist eine
Energiebeauftragte des Bezirksamtes zu benennen.
Der BVV ist
bis April 2009 Bericht zu erstatten.
Begründung:
Entsprechend
des 2. Gesetzes zur Änderung des Energiespargesetzes ist in jedem Bezirke unter
Leitung eines Energiebeauftragten ein effizientes Energiesparprogramm
umzusetzen.
Ursprungstext:
Die
BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Aufgaben einer Energiebeauftragten
entsprechend dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) zu erfüllen.
Dazu ist
1.die
Stelle einer Energiebeauftragten einzurichten.
2.nachzuweisen,
wie die Aufgaben nach § 20 des Gesetzes (BEnSpG) in den letzten drei Jahren
ohne eigene Stelle umgesetzt und erfüllt wurden.
3.darzustellen,
wie die anstehenden Aufgaben bis zur Einrichtung dieser Stelle konkret im
Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfüllt werden.
Der BVV ist bis zur Sitzung im
Januar 2009 zu berichten.
29.01.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 2.1.6 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Die
BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Das Bezirksamt
wird ersucht, die Aufgaben einer Energiebeauftragten entsprechend dem Berliner
Energiespargesetz (BEnSpG) zu erfüllen. Dazu ist eine Energiebeauftragte des
Bezirksamtes zu benennen.
Der BVV ist
bis zur Sitzung im April 2009 Bericht zu erstatten.
17.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 2.2.2 - überwiesen
22.09.2009 - Ausschuss für Umwelt und Natur
Ö 4.1 - erledigt
Antrag an den Hauptausschuss:
Antrag an
den Hauptausschuss:
Der Ausschuss
für Umwelt und Natur hat in seiner Sitzung am 22.09.2009 die Drucksache 1161/VI
„Einrichtung der Stelle eines Energiebeauftragten“ behandelt.
Die Vorlage wird in der vorliegenden Form nicht zur Kenntnis genommen.
Das
Bezirksamt wird ersucht, entgegen weiterhin die Einrichtung einer Stelle
eines/r Energiebeauftragten zu prüfen. Hierfür sind ggf. die Mittel aus
mehreren Abteilungen, zum Beispiel aus nicht belegten Stellen,
zusammenzubringen.
Begründung:
Die Aufgabe des/der Energiebeauftragten besteht gemäß dem 2. Gesetz zur
Änderung des Berliner Energiespargesetzes in der Leitung der Unsetzung eines
effizienten Energiesparprogrammes in jedem Bezirk. Die Aufteilung dieser
Aufgaben auf mehrere Dienstkräfte ist nicht zielführend. Insbesondere geht es
dabei auch um die Verwirklichung der Rechtsansprüche der Bezirksverordneten und
der Öffentlichkeit auf Information sowie die Ausschöpfung und Entwicklung von
Fördermöglichkeiten.
Abstimmung: 8
Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
08.10.2009 - Hauptausschuss
Ö 4.1 - vertagt
12.11.2009 - Hauptausschuss
Ö 5.1 - vertagt
10.12.2009 - Hauptausschuss
Ö 4.1 - vertagt
14.01.2010 - Hauptausschuss
Ö 4.1 - vertagt
11.02.2010 - Hauptausschuss
Ö 4.1 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2010 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:Nein-Stimmen:Enthaltungen:
17.02.2010 - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Ö 1.2.1 -
14.04.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 2.2.2 - überwiesen
09.06.2011 - Hauptausschuss
Ö 4.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
22.06.2011 - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV