Beschluss:
Die BVV
unterstützt das Vorhaben des Bezirksamtes ein bezirkliches Planungs- und
Handlungskonzept für die Lichtenberger Grün- und Freiflächen aufzustellen. Der
vorliegende Entwurf ist in seinen beschreibenden und analytischen Teilen eine
gute Grundlage dafür.
Das
Bezirksamt wird ersucht,
die
Beschlussvorlage „Landschaftsrahmenplan Lichtenberg“ (DS 1603/V) zu
überarbeiten und dabei folgende Anforderungen zu erfüllen:
1.
Die BVV beschließt den überarbeiteten und um das Abwägungsergebnis aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Festlegungen zur Fortschreibung und
Berichterstattung ergänzten Landschaftsrahmenplan als Ganzes.
2. Die in
der jetzigen Vorlage des Entwurfs im Inhaltsverzeichnis aufgeführten, aber noch
fehlenden Texte, Informationen, Anlagen und Karten werden bis Mitte Mai
nachgereicht und als Austausch- und Ergänzungsseiten dem Entwurf beigefügt: der
Baumleitplan, die Dokumentation der Naturdenkmale, die Einsatzbereiche der
Naturwacht, Flächengrößen in den Bestandsübersichten sowie in den Anlagen 1.1
und 1.3, die Anlagen aus der Vorlage der Spielplatzkommission. Die
Bestandsübersichten sind zum Stand 31.12.2005 zu aktualisieren.
3.
Die in Kapitel 2 genannten
Entwicklungsbedarfe und die aufgeführten Einzelmaßnahmen (Ersatzmaßnahmen,
Flächenzu- und -abgänge) sind kurz zu erläutern.
4.
Die in 3.1 aufgestellten Leitlinien sollten an Beispielen konkretisiert und
durch die Einbeziehung der Ziele in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit und
Nachhaltigkeit ergänzt werden.
5.
Die aufgeführten Maßnahmen werden um eine Prioritätensetzung und Darstellung
der haushalterischen und flächenmäßigen Auswirkungen ergänzt.
6.
Der nach Punkt 2 – 5 ergänzte Entwurf des Landschaftsrahmenplanes wird im Mai
2006 im Rahmen der 1. Ökowoche Lichtenbergs der Öffentlichkeit vorgestellt und
damit der Auftakt für eine stadtteilbezogene Vorstellung und Mitgestaltung
durch Bürger sowie Prüfung durch die Fachverbände gegeben.
Das
Ergebnis dieser Beteiligung der Öffentlichkeit ist einem Abwägungsprozess zu
unterziehen, dessen Resultat in einem Abwägungsvorschlag zusammenzufassen und
der BVV vor der Beschlussfassung des Landschaftsrahmenplanes zuzuleiten ist.
7.
Der überarbeitete und ergänzte Landschaftsrahmenplan wird der BVV im August 2006 als Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
8.
Für die praktische Arbeit mit dem Landschaftsrahmenplan ist eine enge
Verbindung zu den Zielen und den im Kommunalen Handlungsprogramm im Bezirk
geplanten Maßnahmen der Lokalen Agenda 21 herzustellen.