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Beschluss:
Die Überschrift der Drucksache wird geändert in:
„Bezirksverordnete der BVV Lichtenberg auf eine frühere inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüfen“
Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Lichtenberg beantragt für diejenigen Bezirksverordneten der BW Berlin-Lichtenberg, die vor dem 15. Januar 1976 geboren sind, die Überprüfung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR.
Die BW wendet dabei folgende Verfahrensweise an:
Die Bezirksverordneten übergeben das entsprechende Formblatt bezüglich des Antragsverfahrens, das vom Büro der BW zur Verfügung gestellt wird, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg nach Beschluss dieser Drucksache ausgefüllt und verbunden mit ihrer Einverständniserklärung zum Verfahren dem BW-Büro.
Der Vorsteher der BW beantragt beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Überprüfung der oben genannten Mitglieder der Lichtenberger BW auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Nach Eingang aller behördlichen Bescheide werden diese von einem Vertrauensgremium, in das jede Fraktion eines ihrer Mitglieder entsendet, geöffnet und gesichtet.
Von den behördlichen Bescheiden erhalten die jeweils betroffenen Bezirksverordneten und Fraktionen durch das Vertrauensgremium Kenntnis sowie vier Wochen Zeit, zum Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu ziehen.
Personen, zu denen es aus der Bundesbehörde Hinweise auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR gibt, erhalten Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen.
Nach Abschluss der Tätigkeit des Vertrauensgremiums werden dessen Voten zu den neuen Ergebnissen sowie die Stellungnahmen und die Information darüber, welche Bezirksverordneten überprüft worden sind, durch den BW-Vorstand in einer nicht-öffentlichen Sitzung bekannt gemacht. Die Fraktionen haben Gelegenheit zu jeweils einem Redebeitrag zur Stellungnahme.