Tagesordnung - 17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport  

 
 
Bezeichnung: 17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport
Gremium: Schule und Sport
Datum: Di, 14.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Vereinsheim im Sportforum Berlin, SC Berlin - Begegnungsstätte
Ort: Weißenseer Weg 53, 13053 Berlin
Anlagen:
Konferenzraum gr Halle Sportforum  

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Gespräch mit dem Bezirkssportbund      
Ö 3  
Bestätigung des Protokolls      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Bericht des Bezirksamtes und der Außenstelle Lichtenberg der Senatsverwaltung BJW      
Ö 5     Überwiesene Drucksachen      
Ö 5.1  
Brandsicherheitsmängel an Lichtenberger Schulen abstellen!
DS/0416/VII  
Ö 5.2  
Beschulung für Flüchtlingskinder von Beginn an  
DS/0498/VII  
Ö 5.3  
Diabetesfrüherkennung fördern  
DS/0707/VII  
Ö 5.4  
BUZ (Beratungs- und Unterstützungszentrum für eine inklusive Pädagogik) im Bezirk Lichtenberg planen und einführen  
DS/0712/VII  
Ö 5.5  
Schuldistanz bzw. Schulschwänzern wirkungsvoll und konsequent begegnen  
Enthält Anlagen
DS/0714/VII  
    18.04.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 13.6 - überwiesen
   
   
    14.05.2013 - Schule und Sport
    Ö 5.5 - vertagt
   
   
    04.09.2013 - Schule und Sport
    Ö 6.3 - vertagt
   
   
    14.01.2014 - Schule und Sport
    Ö 4.2 - vertagt
   
   
    11.02.2014 - Schule und Sport
    Ö 4.1 - vertagt
   
   
    05.03.2014 - Schule und Sport
    Ö 5.1 - vertagt
   
   
    08.04.2014 - Schule und Sport
    Ö 5.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    19.06.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 12.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei den entsprechenden Stellen darauf hinzuwirken, dass der Leitfaden "Aktiv gegen Schulschwänzen" konsequent umgesetzt wird, welcher Lehrern, Schulleitern und anderen Behörden "verpflichtende Schritte zur Hilfestellung und Durchsetzung der Schulpflicht" vorgibt und die bestehenden Präventionsangebote bekannt macht. So sollen Eltern ab dem ersten unentschuldigten Fehltag von der Schule informiert werden. Auch soll nach fünf nicht zusammenhängenden unentschuldigten Fehltagen in einem Halbjahr Anzeige beim Schulamt erstattet werden, die ein verpflichtendes Gespräch zwischen Klassenlehrer und Eltern zur Folge hat.

 

   
    13.11.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 9.26 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 6  
Sonstiges      
               
 
 

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