DS/0344/VII – Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung rsp. dem Liegenschaftsfonds dahingehend tätig zu werden, dass bei der zur Vermarktung vorgesehenen, zurzeit noch landeseigenen Grundstücke im Bebauungsplangebiet „Ostkreuz“ in den Ausschreibungen und Kaufverträgen Bedingungen vorgesehen werden, die sicherstellen, dass die zu errichtenden Gebäude mindestens dem Passivhaus-Energiestandard entsprechen sowie Dach- und Fassadenflächen im ökologisch sinnvollen Rahmen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Photovoltaik-Anlagen/Solarthermie) und zur Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen werden. Grundlage der Vermarktung soll ein vorheriger Konzeptwettbewerb sein.
Das Bezirksamt wird ersucht:
- bei der Wegegestaltung im Uferbereich des Rummelsburger Sees ökologische Kriterien zu berücksichtigen und die Wege wasserdurchlässig auszuführen. Bei der Führung des Uferweges soll die Fläche für Radverkehr separat ausgewiesen werden. Auf Versiegelung soll weitestgehend verzichtet werden.
- das im B-Plan-Gebiet befindliche Naturdenkmal (Platane) zu erhalten und dieses in angemessener Weise in das Ensemble zu integrieren. Hierbei soll geprüft werden, ob sie Teil des künftigen benachbarten Kita-Außengeländes werden kann.
- an geeigneter Stelle Festlegungen zu treffen mit dem Ziel bei der Beleuchtung des Uferweges eine übermäßige Lichtverschmutzung zu vermeiden und stattdessen etwa eine modellhafte, nutzergesteuerte Licht-Installation zu ermöglichen.
- zu untersuchen, inwieweit es möglich ist am Ufer des Rummelsburger Sees im und am Wasseranschluss des B-Plan-Gebietes „Ostkreuz“ einen Schilfgürtel anzupflanzen und diesen zu realisieren. Ein solcher Schilfgürtel soll im Zuge der Gestaltung auf einer großen Länge realisiert werden.