22.01.2009 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 8.8 - überwiesen
04.02.2009 - Sport
Ö 5.1 - vertagt
Der Sportausschuss beschließt:
Der
Sportausschuss beschließt:
Diese DS
wird vertagt. Die einreichende Fraktion wird bis zur nächsten Sitzung
recherchieren, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Schulsporthallen im Kiez
nicht besetzt sind.
04.03.2009 - Sport
Ö 5.1 - vertagt
Das Bezirksamt wird gebeten, das Anliegen der DS bis zum Mai zu prüfen
und im Sportausschuss zu berichten
Das
Bezirksamt wird gebeten, das Anliegen der DS bis zum Mai zu prüfen und im
Sportausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
03.06.2009 - Sport
Ö 5.1 - vertagt
Das BA hatte erinnert an den Abschlussbericht zur DS 1009/VI, der im
September 2008 vorgelegt wurde
Das Bezirksamt erinnert, dass von 08:00 bis 16:00 Uhr die
Halle für den Schulsport und von 16:00 bis 22:00 Uhr den Sportvereinen zur
Verfügung steht. Zurzeit werden für das neue Schuljahr die Hallenzeiten
geplant. Im September wird feststehen, ob es freie Zeiten gibt.
Mitglieder des Sportausschusses schlagen vor in Verbindung
mit in die Recherche zur Situation im Welsekiez den Quartiersmanager und den
generationsübergreifenden Gedanke einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:6
– 0 – 0einstimmig
07.10.2009 - Sport
Ö 4.1 - zurückgezogen
Der Antrag wird von der Fraktion DIE LINKE
Der Antrag wird von der Fraktion DIE
LINKE. zurückgezogen.
Begründung:
Die
Prüfung durch das Bezirksamt, ob Schulen nicht genutzte Kapazitäten in ihren
Turnhallen am Vormittag auch für Familienzentren und Eltern-Kind-Gruppen
kostenfrei und unkompliziert zur Verfügung stellen können ergab, dass die
Schulsporthallen grundsätzlich in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr für den
Schulsport und teilweise bis 18.00 Uhr für Unterricht bzw. Sportkurse der
Schulen genutzt werden.
Die
Zeiten für Sporthallen am Vormittag, die sich im Fachvermögen des Fachbereiches
Sport befinden, wurden über das Jugendamt bereits den Kindertagesstätten und
freien Trägern in Hohenschönhausen angeboten.
Außerdem
gibt das Bezirksamt freien Trägern grundsätzlich freie Nutzungszeiten in
Sporthallen zu den geltenden Nutzungsbedingungen bekannt. Dieses Angebot wird
auch sehr vielfältig angenommen.
Damit ist
der Auftrag der Drucksache erledigt und deshalb wird sie zurückgezogen.