Drucksache - DS/0929/IV  

 
 
Betreff: Wohnungsbaufonds auch für bezirkliches Vorkaufsrecht nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPDVorsteherin
Verfasser:1. Riester, Paula
2. Dahl, John
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:PIRATEN/DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
05.03.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0929_Wohnungsbaufonds auch für bezirkliches Vorkaufsrecht  
Anlage zur VzK DS/0929/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der Bürgermeister und beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass das am 24. Oktober 2013 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Maßnahmenpaket zu Wohnungsneubau, bezahlbarem Wohnen und Liegenschaftspolitik (insbesondere der Wohnungsbaufonds) nicht ausschließlich für Neubau sondern auch für den Aufkauf bestehender Wohnungen/Häuser durch die Wahrnehmung des bezirklichen Vorkaufsrechts in Erhaltungssatzungsgebieten genutzt werden kann.

 

Hierfür könnte  ein weiterer Fonds eingerichtet werden, auf den Bezirke zurückgreifen können, wenn sie ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen möchten.  In Erhaltungssatzungsgebieten hat der Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen die rechtliche Möglichkeit ein Vorkaufsrecht zu eigenen oder auch zu Gunsten Dritter, z.B. Wohnungsbaugesellschaften, auszuüben. Aufgrund der finanziellen Ausstattung der Bezirke kann davon bisher aber kein Gebrauch gemacht werden. Andere Städte, z.B. München, nutzen dieses Instrument schon seit längerem. Das Berliner Problem ist jedoch, dass die Bezirke aufgrund ihrer desolaten Finanzsituation dazu finanziell überhaupt nicht in der Lage sind. Damit auch Berlin dem Beispiel anderer Städte folgen kann, muss das Land den Bezirken hierfür die finanziellen Mittel bereitstellen.

 

Das Bezirksamt soll sich daher gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass hierfür in den abschließenden Haushaltsberatungen im Dezember ausreichende Mittel eingestellt werden.

 

Begründung:

 

Der Wohnungsneubau – insbesondere durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften – ist zweifellos ein wichtiges Ansinnen, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Doch ein mindestens ebenso großer Handlungsdruck liegt in den Bestandsbauten, in denen insbesondere nach Eigentümerwechseln oftmals Modernisierungen und Mieterhöhungen folgen. In Erhaltungssatzungsgebieten hat der Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen die rechtliche Möglichkeit ein Vorkaufsrecht zu eigenen oder auch zu Gunsten Dritter, z.B. Wohnungsbaugesellschaften, auszuüben. In anderen Städten, etwa in München, wird davon im Rahmen einer sozialen Stadtentwicklungspolitik bereits seit längerem Gebrauch gemacht (http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/vorkaufsrecht.html). Das Berliner Problem ist jedoch, dass die Bezirke aufgrund ihrer desolaten Finanzsituation dazu finanziell überhaupt nicht in der Lage sind. Daher wäre es äußerst sinnvoll, wenn der Berliner Senat in sein Maßnahmenpaket auch einen solchen Fonds mit aufnimmt und diesen finanziell im Landeshaushalt absichert.

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der Bürgermeister und beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass das am 24. Oktober 2013 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Maßnahmenpaket zu Wohnungsneubau, bezahlbarem Wohnen und Liegenschaftspolitik (insbesondere der Wohnungsbaufonds) nicht ausschließlich für Neubau sondern auch für den Aufkauf bestehender Wohnungen/Häuser durch die Wahrnehmung des bezirklichen Vorkaufsrechts in Erhaltungssatzungsgebieten genutzt werden kann.

 

Hierfür könnte  ein weiterer Fonds eingerichtet werden, auf den Bezirke zurückgreifen können, wenn sie ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen möchten.  In Erhaltungssatzungsgebieten hat der Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen die rechtliche Möglichkeit ein Vorkaufsrecht zu eigenen oder auch zu Gunsten Dritter, z.B. Wohnungsbaugesellschaften, auszuüben. Aufgrund der finanziellen Ausstattung der Bezirke kann davon bisher aber kein Gebrauch gemacht werden. Andere Städte, z.B. München, nutzen dieses Instrument schon seit längerem. Das Berliner Problem ist jedoch, dass die Bezirke aufgrund ihrer desolaten Finanzsituation dazu finanziell überhaupt nicht in der Lage sind. Damit auch Berlin dem Beispiel anderer Städte folgen kann, muss das Land den Bezirken hierfür die finanziellen Mittel bereitstellen.

 

Das Bezirksamt soll sich daher gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass hierfür in den abschließenden Haushaltsberatungen im Dezember ausreichende Mittel eingestellt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten.

 

 

StadtQM 05.03.2014

Das Bezirksamt ändert die Vorlage in einen Zwischenbericht zur Kenntnis.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 
 

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