Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Grimmstraße für den Kfz-Verkehr zum Urbankrankenhaus zu öffnen, damit Patienten, Beschäftigte, Besucher, Lieferanten etc. auch mit dem Kfz direkt zum Urbankrankenhaus fahren können.
Dafür kann z. B. die Ausweisung der Grimmstraße als Anliegerstraße aufgehoben und die entsprechende Beschilderung von „Anlieger frei“ zu „Kfz frei“ geändert werden.
Begründung:
Die gesamte Grimmstraße zwischen Urbanstr. und Böckhstr. ist seit kurzer Zeit eine Anliegerstraße, so dass nur Anwohner etc. durch die Grimmstraße fahren dürfen. Patienten, Beschäftigte, Besucher, Lieferanten etc. dürfen grundsätzlich nicht mit dem Auto durch die Grimmstraße fahren um zum Urbankrankenhaus zu gelangen.
Dies führt dazu, dass Patienten, Beschäftigte, Besucher etc. größere Umwege in Kauf nehmen und mehr Zeit aufwenden müssen, um das Urbankrankenhaus zu erreichen. Diese Personengruppen haben meistens nicht viel Zeit und müssen pünktlich im Urbankrankenhaus anwesend sein. Durch die Ausweitung der Grimmstr. als Anliegerstraße stehen diese Personengruppen unter zusätzlichem Zeitdruck. Dies ist unangemessen. Durch die Aufhebung als Anliegerstraße kann dieses Problem gelöst werden. Gleichzeitig bleibt die Ausweitung von Fahrradstraßen bestehen.
BVV 24.02.2021
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)
UVKI 11.03.2021
Bei Stimmengleichheit
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 28.04.2021
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.