Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Antrag wird in der vorliegenden Form bestätigt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, folgende Maßnahmen auf ihre zeitliche und
organisatorische Umsetzbarkeit in und um die Jungstraße zu prüfen:
- Erweiterung der Beschilderung
„Tempo 30-Zone“ (z. B. beidseitige Beschilderung) an den
Wohngebietseinfahrten und neuralgischen Kreuzungen.
- Gehwegvorstreckungen an den
Gebietseinfahrten und Kreuzungen (Boxhagener-, Weser-, Oder- und
Scharnweber Straße)
- Lärmpegelmessungen in
Spitzenzeiten (z. B. Mo-Fr. 6-8 und 16 bis 18 Uhr)
- Einrichtung von Bereichen
„unechte Einbahnstraße“
- Reduzierung der zulässigen
Fahrtrichtungen an der Einmündung Frankfurter Allee
- Linksabbiegeverbot von der
Boxhagener Straße – Alternatives Linksabbiegen Holteistraße/Weichselstraße
(überörtliche Durchgangsstraße)
Darüber
hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, bei den zuständigen Polizeidienststellen
anzuregen, zukünftig in der Jungstraße Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
durchzuführen.
Begründung:
Die
Jungstraße als Wohnstraße ist in den letzten zwei Jahren, aber insbesondere
nach Öffnung der Modersohnbrücke zu einer attraktiven überörtlichen
Durchfahrung geworden. Vor allem zu den üblichen Spitzenzeiten schieben sich
Pkw und Lkw aller Gewichtsklassen ztw. kolonnenartig in beiden Richtungen durch
die Straße. Die Straße selbst verfügt über keine nennenswerten
Gewerbeeinrichtungen, jedoch über eine Kita und ein gegenüberliegendes Areal,
welches als Spielplatz geplant ist. Darüber hinaus liegt am Dreieck
Jungstraße/Boxhagener Str. der Wismarplatz mit einem gut besuchten
Kleinkinderspielplatz und Bänken.
Die
Lärmbelastung an diesen Stellen (Kopfsteinpflaster) und in den Wohngebäuden
steigert sich zunehmend. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind eher die Regel,
denn die Ausnahme.
Siehe
Anlage zur DS 1191/II.
Die
Vorlage des Bezirksamtes 1191/II wird zur Kenntnis genommen.