Tagesordnung - Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Datum: Mi, 03.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Video- / Telefonkonferenz (Link zur Einwahl in der TO *.pdf)
Ort: virtueller Sitzungsraum

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 10.02.2021      
Ö 3  
Bauanträge - Vorstellung 1140-2021-2730 Kottbusser Damm 12      
Ö 4     Erhaltungssatzung Samariterkiez      
Ö 4.1     Ausweisung der ehemaligen Sanierungsgebiete Samariterkiez und Travekiez-Ostkreuz als Erhaltungssatzungsgebiet  
Enthält Anlagen
DS/0890/V  
Ö 4.2  
Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet “Samariterviertel” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1975/V  
Ö 5  
Gewerbestandort Ratiborstraße 14 sichern  
Enthält Anlagen
DS/1874/V  
Ö 6  
Flächenpotentiale im Friedhofsentwicklungsplan prüfen
Enthält Anlagen
DS/0318/V  
Ö 7  
Bebauungsplan 2-58B für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain | Veränderungssperre 2-58B/26 für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain hier: Beschluss über die Aufhebung des Verfahrens über die Aufstellung des Bebauungsplanes 2-58B und der Veränderungssperre 2-58B/26 für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain.  
Enthält Anlagen
DS/1932/V  
Ö 8  
Bebauungsplan 2-29 für die Grundstücke Rüdersdorfer Straße 64, 65 und 70 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 2-29  
Enthält Anlagen
DS/1933/V  
Ö 9  
Bebauungsplan V-52 für die Grundstücke Andreasstraße 69- 70, Lange Straße 14-27 und Krautstraße 31-34 sowie Krautstraße, Flurstück 27 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1934/V  
Ö 10  
Veränderungssperre V-52/ 28 für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31-34; Langestraße 14-27 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1978/V  
Ö 11  
Beschluss einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet „Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin  
Enthält Anlagen
DS/1974/V  
Ö 12  
Sicherung des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Allee 54  
Enthält Anlagen
DS/1461/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt unverzüglich zu überprüfen:

 

  1. Ob die von den Eigentümern des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Alle 54, der Patzenhofer GmbH, zugesagten Notreparaturen am Dach der Gebäude durchgeführt wurden.
  2. Wie der aktuelle bauliche Zustand des Denkmals Obj.-Dok.-Nr. 09085023 ist und ob weitere Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals notwendig sind.

 

Sollte diese Prüfung ergeben,

 

  1. dass die zugesagten Notreparaturen am Dach der Gebäude bislang nicht durchgeführt wurden,
  2. dass einzelne Gebäude oder Gebäudeteile des Denkmals in ihrer Statik gefährdet sind,
  3. der bauliche Zustand nach mehrjährigen Leerstand den Erhalt des gesamten Denkmals oder einzelner Bestandteile desselben gefährdet,

 

wird das Bezirksamt beauftragt, eine Erhaltungsanordnung nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 des Berliner Denkmalschutzgesetzes zu erlassen und die Patzenhofer GmbH als Eigentümerin des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Alle 54 zu verpflichten, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Erhalts des Denkmals einzuleiten.

 

Die BVV ist spätestens zu ihrer Dezembersitzung über die Ergebnisse der Prüfung und die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

 

 

Begründung:

 

Im April 2017 antwortete das Bezirksamt auf eine mündliche Anfrage zur Landsberger Allee 54 (DS/0230/V): „Nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin kann der Verfügungsberechtigte eines Denkmals durch die Denkmalbehörde verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung durchzuführen. Eine derartige Erhaltungsanordnung ist nicht erlassen worden, weil von Seiten der Denkmalbehörden bislang davon ausgegangen wurde, dass das zusammen mit dem Landesdenkmalamt Berlin erarbeitete Umbau- und Sanierungskonzept zeitnah umgesetzt wird.“ Inzwischen sind mehr als zwei Jahre vergangen, ohne dass das „zusammen mit dem Landesdenkmalamt Berlin erarbeitete Umbau- und Sanierungskonzept“ umgesetzt wurde.

 

In einer Antwort des Bezirksamts aus dem Juni 2019 auf eine weitere mündliche Anfrage zum baulichen Zustand des Denkmals het es erneut: „Die Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich bereits in der Abstimmung mit dem neuen Besitzer. Ein Konzept zur Sicherung der Substanz des Objektes wurde 2018 gefordert und wurde vom Besitzer zugesagt.“

 

Offensichtlich wurde abermals das zugesagte Konzept zur Sicherung der Substanz des Objekts bislang nicht umgesetzt. Denn anlässlich einer symbolischen Besetzung des Gebäudes im Juni dieses Jahres erklärte ein Vertreter der Eigentümerin, man habe „die unbefugte Besetzung räumen lassen, da die Liegenschaft nicht sicher zu begehen und teilweise einsturzgefährdet sei“.

 

Um zu verhindern, dass ein weiteres historisches Denkmal Friedrichshainer Brauereikultur durch jahrelange strategische Vernachlässigung dem Verfall preisgegeben wird, muss offensichtlich unverzüglich gehandelt werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Kultur und Bildung,
  • Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden,
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

(federführend)

 

 

StadtBW 20.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt unverzüglich zu überprüfen:

 

  1. Ob die von den Eigentümern des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Alle 54, der Patzenhofer GmbH, zugesagten Notreparaturen am Dach der Gebäude durchgeführt wurden.
  2. Wie der aktuelle bauliche Zustand des Denkmals Obj.-Dok.-Nr. 09085023 ist und ob weitere Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals notwendig sind.

 

Sollte diese Prüfung ergeben,

 

  1. dass die zugesagten Notreparaturen am Dach der Gebäude bislang nicht durchgeführt wurden,
  2. dass einzelne Gebäude oder Gebäudeteile des Denkmals in ihrer Statik gefährdet sind,
  3. der bauliche Zustand nach mehrjährigen Leerstand den Erhalt des gesamten Denkmals oder einzelner Bestandteile desselben gefährdet,

 

wird das Bezirksamt beauftragt, eine Erhaltungsanordnung nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 des Berliner Denkmalschutzgesetzes zu erlassen und die Patzenhofer GmbH als Eigentümerin des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Alle 54 zu verpflichten, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Erhalts des Denkmals einzuleiten.

 

Die BVV ist spätestens zu ihrer Dezembersitzung über die Ergebnisse der Prüfung und die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

 

 

BVV 27.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt unverzüglich zu überprüfen:

 

  1. Ob die von den Eigentümern des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Alle 54, der Patzenhofer GmbH, zugesagten Notreparaturen am Dach der Gebäude durchgeführt wurden.
  2. Wie der aktuelle bauliche Zustand des Denkmals Obj.-Dok.-Nr. 09085023 ist und ob weitere Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals notwendig sind.

 

Sollte diese Prüfung ergeben,

 

  1. dass die zugesagten Notreparaturen am Dach der Gebäude bislang nicht durchgeführt wurden,
  2. dass einzelne Gebäude oder Gebäudeteile des Denkmals in ihrer Statik gefährdet sind,
  3. der bauliche Zustand nach mehrjährigen Leerstand den Erhalt des gesamten Denkmals oder einzelner Bestandteile desselben gefährdet,

 

wird das Bezirksamt beauftragt, eine Erhaltungsanordnung nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 des Berliner Denkmalschutzgesetzes zu erlassen und die Patzenhofer GmbH als Eigentümerin des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Alle 54 zu verpflichten, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Erhalts des Denkmals einzuleiten.

 

Die BVV ist spätestens zu ihrer Dezembersitzung über die Ergebnisse der Prüfung und die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 03.03.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.03.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    30.10.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.23 - überwiesen
   
   
    12.11.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
    Ö 10 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    13.11.2019 - Ausschuss für Kultur und Bildung
    Ö 6.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    20.11.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 13 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    27.11.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.26 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    24.02.2021 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.27 - überwiesen
   
   
    03.03.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 12 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    24.03.2021 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 15.15 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 13  
optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 14  
Milieuschutz - Standorte Verkaufsobjekte      
Ö 15  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 16  
Verschiedenes      
               
 
 

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