Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses (Int)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses (Int)
Gremium: Integrationsausschuss
Datum: Mi, 16.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung der Arbeit der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus KIgA e.V. Gast: Dervis Hizarci      
Ö 3  
Antidiskriminierungsbeauftragte für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg
DS/1022/V  
Ö 4  
Endlich eine echte, bedarfsorientierte Deutschförderung an Schulen – und keine, die sich an der fragwürdigen Kategorie „nichtdeutsche Herkunftssprache“ orientiert  
Enthält Anlagen
DS/1024/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Kategorisierung von Kindern in Schulen und KiTas als Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache“ abgeschafft und stattdessen durch die Nennung der Sprachen ersetzt wird, die sie sprechen, da dies der Lebensrealität der Schüler*innen entspricht.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass alle Schüler*innen unabhängig  ihrer Herkunft und ihrer Fähigkeiten in anderen Sprachen in KiTas und Schulen entsprechend ihres Bedarfs in der deutschen Sprache gefördert werden. Dazu soll die Bildungsverwaltung ein „Sprachförderkonzept Deutsch entwickeln und (besser) kontrollieren, dass die hierfür vorgesehenen finanziellen Zuwendungen r die Schulen ausschließlich für die Lehrer*innen- Stunden zur Deutschförderung  eingesetzt werden.

 

Begründung:
 

Die Markierung in Schulen und Kitas in nichtdeutsche Herkunftssprache können auf Grund ihrer Pauschalität und Ungenauigkeit nicht als ein sinnvolles Instrument der Bildungsförderung gelten und tragen in der Öffentlichkeit zu falschen Annahmen über die Qualität einer Schule bei. Außerdem gibt die Markierung auch nicht wieder, dass viele dieser Kinder in Berlin geboren sind und mehrsprachlich aufwachsen.

Gemäß § 17 der Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I VO) sind Schulen angehalten, bei allein Schüler*innen, „deren Kommunikationssprache innerhalb der Familie nicht Deutsch ist“ und die „erkennen lassen, dass sie dem Unterricht nicht oder nur unzureichend folgen können“, den „Umfang der deutschen Sprachkenntnisse“ festzustellen, um „zusätzliche Sprachfördermaßnahmen“ vom Land gefördert zu bekommen. Sowohl dieser Paragraph der Verordnung als auch deren praktische Umsetzung sind aus folgenden Gründen problematisch:
 

1) Es gibt durchaus monolinguale Kinder, die sich ausschließlich auf Deutsch mit ihren Familien unterhalten und dennoch nicht den schulischen Erwartungen im Hinblick auf die Deutschkenntnisse entsprechen. Ihr Bedarf an sprachlicher Förderung wird laut § 17 Sek I VO nicht in den Blick genommen.
 

2) Die Umsetzung des § 17 Sek I VO erfolgt nicht flächendeckend entsprechend der hier aufgeführten Vorgaben: a) Es kommt unter Umständen vor, dass allein aufgrund von diskriminierenden Zuschreibungspraktiken Schüler*innen der Kategorie „nichtdeutsche Herkunftssprache“ zugeordnet werden unabhängig ihres tatsächlichen sprachlichen Vermögens im Deutschen - allein basierend auf z.B. phänotypische Merkmale, des Namens, der familiären Migrationsgeschichte. b) Auch ist es nicht unüblich, dass die r den DaZ- Unterricht vorgesehenen Mitteln nicht eins zu eins auch in den DaZ-Unterricht, sondern z.B. in Vertretungsstunden fließen. Diese Praxis entspricht nicht dem Ziel des § 17 Sek I VO.

 

Weil Schulen explizite und implizite Erwartungen an die Sprachpraxis im Deutschen an die Schüler*innen stellen - auch in Fächern, in denen es nicht um die Sprache geht, ist es aus Gesichtspunkten der Bildungsgerechtigkeit notwendig, dass Schüler*innen durch eine geeignete, tatsächlich an ihren Bedarfen orientierte Förderung in der deutschen Sprache eine Kompensation erfahren unabhängig von diskriminierenden Zuschreibungen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Schule und Sport
  • Integrationsausschuss (federführend)

 

 

Int 16.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Kategorisierung von Kindern in Schulen und KiTas als Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache“ abgeschafft und stattdessen durch die Nennung der Sprachen ersetzt wird, die sie sprechen, da dies der Lebensrealität der Schüler*innen entspricht.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass alle Schüler*innen unabhängig  ihrer Herkunft und ihrer Fähigkeiten in anderen Sprachen in KiTas und Schulen entsprechend ihres Bedarfs in der deutschen Sprache gefördert werden. Dazu soll die Bildungsverwaltung ein „Sprachförderkonzept Deutsch entwickeln und (besser) kontrollieren, dass die hierfür vorgesehenen finanziellen Zuwendungen r die Schulen ausschließlich für die Lehrer*innen- Stunden zur Deutschförderung eingesetzt werden.

 

 

BVV 30.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Kategorisierung von Kindern in Schulen und KiTas als Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache“ abgeschafft und stattdessen durch die Nennung der Sprachen ersetzt wird, die sie sprechen, da dies der Lebensrealität der Schüler*innen entspricht.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass alle Schüler*innen unabhängig  ihrer Herkunft und ihrer Fähigkeiten in anderen Sprachen in KiTas und Schulen entsprechend ihres Bedarfs in der deutschen Sprache gefördert werden. Dazu soll die Bildungsverwaltung ein „Sprachförderkonzept Deutsch entwickeln und (besser) kontrollieren, dass die hierfür vorgesehenen finanziellen Zuwendungen r die Schulen ausschließlich für die Lehrer*innen- Stunden zur Deutschförderung eingesetzt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 14.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule und Sport

 

 

SchulSport 02.10.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    28.11.2018 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.36 - überwiesen
   
   
    13.12.2018 - Ausschuss für Schule und Sport
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    16.01.2019 - Integrationsausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    30.01.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.11 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    14.08.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.12 - überwiesen
   
   
    02.10.2019 - Ausschuss für Schule und Sport
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    30.10.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 5  
Aktuelle Situation Geflüchtete im Bezirk      
Ö 6  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7  
Bericht aus dem Migrationsbeirat      
Ö 8  
Verschiedenes      
               
 
 

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