Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätverkaufsstellen im Hinblick auf Sonn- und Feiertage einzusetzen.
Dies könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass
- Im Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) eine Definition von Spätverkaufsstellen („Spätis“) aufgenommen wird,
- eine Klarstellung erfolgt, dass diese Spätverkaufsstellen als Verkaufsstellen nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BerlLadÖffG gelten.
Der BVV ist bis zur BVV im Oktober 2018 zu berichten.
Begründung:
Das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen ist nicht mehr zeitgemäß.
Insbesondere in Friedrichshain-Kreuzberg müssen die als „Spätis“ bekannten, meist inhabergeführten Spätkauf-Stellen die Folgen der aktuellen Rechtslage ausbaden. Sonntags geöffnete Spätis treiben noch immer in der Illegalität. Wir setzen uns dafür ein, dass die überkommenen Ladenschlussgesetze der heutigen Lebenswirklichkeit angepasst werden. Spätis sind Nahversorger und gehören zur Kiezkultur und sollten deshalb nicht kriminalisiert werden. Die Möglichkeit der legalen Sonn- und Feiertagsöffnung für Spätverkaufsstellen würde diese für Berlin wichtige Händlergruppe von unnötiger Bürokratie entlasten und einen fairen Wettbewerb ermöglichen.
Denn eine Freigabe des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, da es unterschiedliche Ausnahmeregelungen gibt, die bestimmte Teile des Einzelhandels, wie z.B. Tankstellen, bevorzugen.
BVV 27.06.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
WiOEB 13.11.2018
Betreff NEU: Free Spätis! Anpassung der Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätkaufgeschäfte
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister*innen für eine Anpassung der Berliner Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätverkaufsstellen – unter Berücksichtigung von Arbeitnehmer*innenrechten - im Hinblick auf Sonn- und Feiertage einzusetzen.
Dies könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass
- Im Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) eine Definition von Spätverkaufsstellen („Spätis“) aufgenommen wird,
- eine Klarstellung erfolgt, dass diese Spätverkaufsstellen als Verkaufsstellen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BerlLadÖffG gelten.
Die Lärmproblematik in Hotspots unseres Bezirkes, zu denen auch einige Spätis beitragen, muss Beachtung finden.
Der BVV ist bis zur BVV im März 2019 zu berichten.
BVV 28.11.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister*innen für eine Anpassung der Berliner Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätverkaufsstellen – unter Berücksichtigung von Arbeitnehmer*innenrechten - im Hinblick auf Sonn- und Feiertage einzusetzen.
Dies könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass
- Im Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) eine Definition von Spätverkaufsstellen („Spätis“) aufgenommen wird,
- eine Klarstellung erfolgt, dass diese Spätverkaufsstellen als Verkaufsstellen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BerlLadÖffG gelten.
Die Lärmproblematik in Hotspots unseres Bezirkes, zu denen auch einige Spätis beitragen, muss Beachtung finden.
Der BVV ist bis zur BVV im März 2019 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 09.05.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
WiOEB 15.05.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 06.06.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.