Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für eine Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) einzusetzen, die es den Bezirken ermöglicht, bei Bedarf engagierten Bürger*innen, nichtkommerziellen zivilgesellschaftlichen Initiativen, Projekten und Vereinen, musikalischen Amateurensembles, Kulturschaffenden*, Theater-, Tanz- und Performancegruppen, Projekten für Kinder und Jugendliche, für Senior*innen und andere Gruppen bezirks- und landeseigene Immobilien in Analogie zur Sportförderung zur mietkostenfreien Nutzung zur Verfügung stellen zu können und damit zivilgesellschaftliches, soziales, kulturelles und gemeinwohlorientiertes Engagement und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen und zu ermöglichen.
Begründung:
Der Landesmusikrat Berlin hat sich, - auch auf Anregung der Konferenz der Bezirksbeauftragten Musik -, an den Kultursenator gewandt, um auf die prekäre Situation vieler Berliner Amateurmusikensembles hinzuweisen, die sich zunehmend mit Problemen konfrontiert sehen, Räume für ihre Probenarbeit zu finden. Der Kultursenator hat daraufhin in einem Brief an die Bildungssenatorin eine prinzipielle Regelung in Analogie zur Sportförderung, die „die mietkostenfreie Nutzung landeseigener Immobilien (insb. Schulen) unter bestimmten Voraussetzungen möglich macht“ angeregt.
In der Antwort von Frau Scheeres betont die Senatorin, dass auch ihr die „Öffnung von Schulen gegenüber ihrem sozialen Umfeld wichtig sei, dass die kostenfreie Nutzung von Schulräumen bei pädagogischem Bedarf durch Kooperationspartner bereits jetzt prinzipiell möglich sei.“
Dies reicht jedoch nicht aus. Deshalb gilt es jetzt Gunst der Stunde zu nutzen, d.h. die Ankündigung der Senatorin, „das Thema auch auf einer der kommenden Sitzungen der Bezirksstadträte anzusprechen und (…) zu diskutieren“, um die Unterstützung und Förderung von nichtkommerziellen zivilgesellschaftlichen Initiativen, Projekten und Vereinen wie musikalischen Amateurensembles, Kulturschaffenden*, Theater-, Tanz- und Performancegruppen, Projekten für Kinder und Jugendliche, für Senior*innen und andere Gruppen durch die Möglichkeit der mietkostenfreien Überlassung von bezirks- und landeseigene Immobilien auch in der Landeshaushaltsordnung (LHO) zu regeln, die dies bislang nur in Ausnahmen zulässt.
Denn nicht nur musikalische Amateurensembles haben in der wachsenden Stadt und insbesondere auch in unserem Bezirk zunehmend Probleme Räume für Proben und Auftritte zu finden oder sehen sich mit Raummieten konfrontiert, die für sie als ehrenamtliche und nichtkommerzielle Projekte nicht finanzierbar sind. Eine Vielzahl von engagierten Bürger*innen, nichtkommerziellen zivilgesellschaftlichen Initiativen, Projekten und Vereinen, Kulturschaffenden*, Theater-, Tanz- und Performancegruppen, Projekten für Kinder und Jugendliche, für Senior*innen und andere Gruppen steht ebenfalls vor diesem Problem, dass ihre Arbeit und ihr Engagement existenziell bedroht.
Doch es ist gerade das Engagement der Bürger*innen und der nichtkommerziellen zivilgesellschaftlichen Initiativen, Projekte und Vereine, - insbesondere in diesen Zeiten zunehmender Spaltung, Kommerzialisierung und um sich greifender populistischer, nationalistischer und rassistischer Strömungen und Hetze - welches einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft, zum Zusammenhalt und zur Teilhabe aller leistet. Und deshalb mit allen Mitteln, die Bezirk und Land zur Verfügung stehen, unterstützt werden sollte.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
- Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
- Ausschuss für Kultur und Bildung
- Ausschuss für Schule und Sport
- Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)
KuBi 07.11.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für eine gegenüber dem Senat für einen landesweiten Diskurs zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) einzusetzen, die es den Bezirken ermöglicht, bei Bedarf engagierten Bürger*innen, nichtkommerziellen zivilgesellschaftlichen Initiativen, Projekten und Vereinen, musikalischen Amateurensembles, Kulturschaffenden*, Theater-, Tanz- und Performancegruppen, Projekten für Kinder und Jugendliche, für Senior*innen und andere Gruppen bezirks- und landeseigene Immobilien in Analogie zur Sportförderung zur mietkostenfreien Nutzung zur Verfügung stellen zu können und damit zivilgesellschaftliches, soziales, kulturelles und gemeinwohlorientiertes Engagement und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen und zu ermöglichen.
PHI 27.11.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat für einen landesweiten Diskurs zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) einzusetzen, die es den Bezirken ermöglicht, bei Bedarf engagierten Bürger*innen, nichtkommerziellen zivilgesellschaftlichen Initiativen, Projekten und Vereinen, musikalischen Amateurensembles, Kulturschaffenden*, Theater-, Tanz- und Performancegruppen, Projekten für Kinder und Jugendliche, für Senior*innen und andere Gruppen bezirks- und landeseigene Immobilien in Analogie zur Sportförderung zur mietkostenfreien Nutzung zur Verfügung stellen zu können und damit zivilgesellschaftliches, soziales, kulturelles und gemeinwohlorientiertes Engagement und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen und zu ermöglichen.
BVV 28.11.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat für einen landesweiten Diskurs zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) einzusetzen, die es den Bezirken ermöglicht, bei Bedarf engagierten Bürger*innen, nichtkommerziellen zivilgesellschaftlichen Initiativen, Projekten und Vereinen, musikalischen Amateurensembles, Kulturschaffenden*, Theater-, Tanz- und Performancegruppen, Projekten für Kinder und Jugendliche, für Senior*innen und andere Gruppen bezirks- und landeseigene Immobilien in Analogie zur Sportförderung zur mietkostenfreien Nutzung zur Verfügung stellen zu können und damit zivilgesellschaftliches, soziales, kulturelles und gemeinwohlorientiertes Engagement und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen und zu ermöglichen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 14.08.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung
KuBi 18.09.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.09.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.