Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 24.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 6     Einwohner*innenanfragen      
Ö 6.1  
EA 029 - Vergabe der Bewirtschaftung von KfZ-Stellplätzen an der Rosa-Parks-Grundschule und weiteren Kreuzberger Grundschulen an die Parker Louis GbR Dresden  
DS/0612/V  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1  
Sichere Baustellen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen?  
DS/0617/V  
Ö 7.2  
Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (JC FK) und die neue AV Wohnen  
DS/0616/V  
Ö 7.3  
Keine modularen Kitabauten für Friedrichshain-Kreuzberg?  
DS/0622/V  
Ö 7.4  
Umsetzung des Spielhallengesetzes in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0613/V  
Ö 7.5  
Willkürliche Verwaltungsgebühren?  
DS/0615/V  
Ö 7.6  
Was unternimmt das Bezirksamt zum Erhalt des Privatclubs?  
DS/0618/V  
Ö 7.7  
Abschleppen von falschgeparkten Autos in der Fahrspur, auf Radwegen oder auf Busspuren  
DS/0623/V  
    VORLAGE
   

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die kürzlich veröffentlichte Einschätzung der Verkehrssenatorin Günther, dass Bezirke nicht konsequent genug gegen das Falschparken vorgehen?
     
  2. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass diesbezüglich auch in unserem Bezirk zu wenig getan wird?
     
  3. Welche Folgen für die Arbeit des Ordnungsamtes sind zu erwarten, wenn bei gegenwärtiger Personalausstattung der Arbeitsschwerpunkt noch mehr als bisher auf das Entfernen von falschgeparkten Autos gelegt wird?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Zuständigkeit hat die Polizei bei der Entfernung von falschgeparkten Autos durch Abschleppen?
     
  2. Welche Unterstützung erwartet der Bezirk vom Senat, wenn es darum geht, noch konsequenter abschleppen zu lassen, ohne andere Aufgaben zu vernachlässigen?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

Zunächst mal zum Begriff „Abschleppen“. Das ist natürlich umgangssprachlich immer richtig, aber um auf die vorherige Beantwortung des Kollegen Schmidt zurückzukommen, verwenden wir dann „Abschleppen“ eher im Zusammenhang mit Clubs. Im Ordnungsamt reden wir von „Umsetzungen“.

 

zu Frage 1: Ich kann an dieser Stelle nur sagen, dass das Ordnungsamt diese Aufgabe sehr ernst nimmt und die besagten Statistiken haben ja auch gezeigt, dass wir in Friedrichshain-Kreuzberg mehr Umsetzungen vornehmen als alle anderen Bezirke, selbst mehr als im Bezirk Mitte vorgenommen werden. Und dieser Schwerpunkt wird auch fortbestehen und auch die zusätzlichen Personalressourcen, die jetzt nicht in dem Umfang da sind, wie wir sie möchten, aber immerhin da sind, werden auch mit diesem Schwerpunkt eingesetzt, um diesen Bereich weiterhin besonders im Blick zu haben.

Dennoch: Es ist richtig, dass wir nicht dauerhaft und nachhaltig gegen Falschparken an allen belasteten Orten vorgehen können, dass wir nicht dauerhaft und nachhaltig jede Fahrspur freihalten können, dazu steht das Personal nicht in hinreichender Anzahl zur Verfügung und insofern sind wir hier zwar konsequent, aber angesichts der Ressourcen, die zur Verfügung stehen und den vielfältigen anderen Aufgaben, ist es mit Sicherheit so, dass wir das nicht zur Zufriedenheit aller, die sich dort mehr wünschen, an jedem Tag in der Woche zu jeder Uhrzeit und an jedem betroffenen Ort tun können.

 

zu Frage 2: Das habe ich gerade schon vorweggenommen. Wir sind, wenn man den Umfang der Aufgabe ins Verhältnis setzt zur Zahl des verfügbaren Personals, da sind wir durchaus der Meinung, dass wir nicht zu wenig tun, sondern dass wir hier sehr deutlich erkennbar einen Schwerpunkt setzen und dies auch weiterhin tun werden.

 

zu Frage 3: Dazu kann ich Folgendes beitragen: Es lohnt sich immer, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen. Die Ordnungsämter wurden seinerzeit eingerichtet und die Ausstattung des Außendienstes mit 28 Stellen im AOD in den Innenstadtbezirken festgelegt.

r die Verkehrsüberwachung gingen die Verkehrsüberwachungsdienste aus den Polizeidirektionen in die Bezirke über. Bei uns kam aus diesem Bereich 6,25 Stellen an. Mit Einführung der Umweltzone gab es noch zwei Stellen dazu. Das macht rechnerisch zusammen 36,25 Stellen, die eigentlich da sein müssten.

Und dann haben wir den weiteren VZÄ-Abbau gehabt, die muss jetzt …, diese Zeit haben Sie auch alle miterlebt, auch Herr Sahib, der laufend jetzt hier irgendwas sagt.

Von daher, rechnerisch sollten es sein 36,25 Stellen und real sind da 27,25 Stellen. Das beträgt ungefähr 75% der Grundausstattung.

Prozentual wären also für die reine Verkehrsüberwachung 22,75% vorgesehen. Überträgt man die Quote auf den Ist-Zustand, sind es 6,25 Stellen an sieben Tagen in der Woche in zwei Schichten für die Verkehrsüberwachung und die Überwachung der Umweltzone, die im AOD vorhanden sind.

Soviel zur Vergangenheit und jetzt zur Alltagspraxis in der heutigen Zeit am heutigen Tag und in naher Zukunft: Das Ordnungsamt, in diesem Falle der Allgemeine Ordnungsdienst hat den politischen Auftrag auch der BVV und des Bezirksamtes u.a. Radwege freizuhalten, die Oranienstraße schwerpunktmäßig zu kontrollieren, die Verkehrssituation insbesondere vor Grundschulen intensiv zu kontrollieren und daneben spielen auch im Alltag Verkehrsbehinderungen eine große Rolle, wenn zugeparkte Einfahrten, Schwerbehindertenparkplätze oder Ladezonen eine Behinderung für Bürgerinnen und Bürger darstellen.

Auch ständige temporäre Halteverbote wie z.B. für Filmaufnahmen oder Baumschnittarbeiten laufen zum Thema ruhender Verkehrs im Ordnungsamt auf und wollen bedient werden, nicht nur, indem man dort irgendwie am Schreibtisch sitzt, sondern indem man auch vor Ort ist und den Beschwerden nachgeht und diese dann die Ursachen behebt und abstellt. Dem kommt das Ordnungsamt mit dem vorhandenen Personal nach seinen Möglichkeiten nach.

Die Frage, was zu erwarten ist, wenn der Arbeitsschwerpunkt noch mehr als bisher auf das Umsetzen von falsch geparkten Fahrzeugen ausgeweitet wird, lässt sich leicht beantworten: Ein Mehr ist nicht möglich, da die Kapazitäten ausgeschöpft sind und bereits viele Aufgaben des AOD vernachlässigt werden müssen. Auch muss darauf hingewiesen werden, dass der Allgemeine Ordnungsdienst Verkehrsbehinderungen häufig, außer in akuten Gefahrenlagen, nur mit der Fertigung von Anzeigen begegnen kann, da eine Umsetzung sehr zeitintensiv ist und bis zu einer Stunde dauern kann. Würde hier konsequent umgesetzt werden, wären selbst die bisher mäßigen Ergebnisse aus den politischen Forderungen noch geringer.

Also wenn Sie vor Ort sind, müssen Sie wirklich warten, bis die Umsetzung stattfindet. In der Zeit können Sie nicht viel anderes tun. Das ist ein bisschen schwierig. Insofern … ja, man kann nicht an zwei Orten gleichzeitig sein und wenn eine Aufgabe einen am Ort bindet, dann vernachlässigt man auch andere.

Also kurz: Sie können die Decke hin- und herziehen, Sie können mal den Kopf wärmer halten und mal die Füße oder die Zehen, Sie werden immer feststellen, dass es irgendwo kalt ist.

 

zu Nachfrage 1: Es gibt eindeutig im ruhenden Verkehr eine Doppelzuständigkeit von Polizei und Ordnungsamt. Gelebtes Lebens ist es, dass die Polizei vorrangig versucht, jede bei ihr eingehende Verkehrsbehinderung an das Ordnungsamt abzugeben. Ist dies mangels Personal nicht möglich, muss die Polizei den Fall übernehmen, was täglichen Frust beinhaltet, da auch die Polizei angesichts der vielfältigen Aufgaben im Bezirk nur begrenzte personelle Kapazitäten hat. Also das ist ein Dauerthema, das diskutieren wir als Bezirksamt auch regelmäßig mit der Direktion in unseren Quartalsgesprächen und ich auch bei den Gesprächen mit den Abschnitten, aber die Polizei verweist natürlich auch darauf, dass abhängig von der jeweiligen Einsatzlage und den Schwerpunktsetzungen der Polizei dieses nicht in dem Umfang möglich ist, wie es möglich sein sollte.

 

zu Nachfrage 2: Ich erwarte von den politisch Verantwortlichen, dass sie die Stellenausstattung den vorhandenen Gegebenheiten und dem politisch Gewollten, dem politisch Gewünschten in der Art anpassen, dass die Aufgaben zumindest weitestgehend wahrgenommen werden können. Insofern ist das auch meine Diskussion im Rahmen der Runde der Ordnungsstadträtinnen und Ordnungsstadträte und auch an anderer Seite. Man kann nicht sagen, das Ordnungsamt soll mehr tun. Das Abgeordnetenhaus wünscht sich mehr gegen Müll zu tun. Ich weiß da nicht genau, was da im Bezirk überhaupt ankommen soll.

Ich habe jetzt der Presse entnommen, dass die Senatorin Günther sich wünscht, dass die Ordnungsämter verstärkt Radspuren freihalten. Dieses alles wäre möglich. Aber dieses alles ist nur möglich mit zusätzlichem Personal, was sich dann dieser Aufgabe annimmt. Man kann nicht von denjenigen, die da sind - und ich habe Ihnen jetzt die Stellenausstattung genannt, die finanzierten Stellen, die 27,25. Jetzt müssen Sie noch abziehen, da ist jemand in Elternzeit oder aus anderen Gründen länger krank. Real reden wir nicht über 27,25, sondern real reden wir bestenfalls über 24, die im Zwei-Schicht-System draußen sind, wenn sie nicht krank oder im Urlaub sind und jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer ist auch sechs Wochen im Urlaub.

So, das muss man sich immer vor Augen halten, wenn man sagt, und noch eine Schwerpunktsetzung und noch eine Schwerpunktsetzung. Und deswegen schließe ich mich der Bürgermeisterin an: Ich bin dankbar für diese Anfrage, um noch mal darzustellen, welche Aufgaben der AOD hier eigentlich wahrnimmt und ich finde, der AOD kommt seinen Aufgaben im Rahmen der Möglichkeiten, die er hat, sehr gut nach und anhand der einschlägigen Statistiken ist ja auch ablesbar, dass wir nicht so schlecht sind, was die Umsetzungen betrifft, wie es in mancher anderen Anfrage auch hin und wieder erscheint.

Vielen Dank.

 

Herr Schwarze: Vielen Dank für die Beantwortung dieser interessanten Anfrage. Sie haben jetzt ausgeführt, dass die Situation im Bezirk - wir kennen sie alle - schlecht ist, Sie aber nichts tun können. Darf ich Sie dahingehend dann oder habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie hinsichtlich der Falschparksituation im Bezirk kapitulieren und das Ordnungsamt keine Verbesserung herbeiführen kann?

 

zu Nachfrage 3: Bis ich irgendwo kapituliere, müsste noch ein bisschen mehr passieren, als dass wir ein paar Stellen zu wenig haben. Ich habe Ihnen ja ausgeführt, dass wir die Frage der Umsetzung falsch geparkter Autos als einen der Schwerpunkte sehen und ich habe gleichermaßen ausgeführt, dass diese Schwerpunktsetzung nicht ins Unendliche steigerbar ist und ich habe auch ausgeführt, dass diese Schwerpunktsetzung dazu führt, hier mal Decke zu kurz, entweder Kopf kalt oder die Füße, dass wir andere Dinge im Zweifel weniger machen können, als wir sie machen müssten und es diesbezüglich auch Beschwerden gibt, dass der AOD zu wenig präsent ist.

Es gibt viele Themen. Wir haben eine Beschwerdelage, wir haben Mitte überholt im letzten Jahr und ich würde vermuten, dass das nicht weniger wird und es gibt andere Schwerpunktsetzungen, die auch von dieser BVV beschlossen sind. Die alle fordern Personaleinsatz. Insofern ist das weiterhin eine Schwerpunktsetzung und keine Kapitulation. Es ist nur die Aussage, dass in dem Umfang, wie es politisch gewünscht ist und ich wünsche mir auch mehr, ich bin da ganz bei Ihnen oder bei der BVV, dass es in diesem Umfang nicht beliebig steigerbar ist. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen.

 

 

   
    24.01.2018 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.7 - beantwortet
   
Ö 7.8     Beratungsangebote für Geflüchtete an der Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg  
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Ö 7.9     Vermietung der oberen Etage des Funktionsgebäudes des BSV Victoria Friedrichshain durch das Sportamt  
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Ö 7.10     Unbebautes Grundstück auf Stralau zwischen Bahrfeldtstraße und Fischzug  
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Ö 7.11     Projekte gegen Antisemitismus im Bezirk  
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Ö 7.12     Wie weiter mit der GHS?  
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Ö 8     Anträge      
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Ö 9     Beschlussempfehlungen      
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Zukunftsinitiative Stadtteil II – Teilprogramm Soziale Stadt – Netzwerkfonds Programmplanung Programmjahr 2018  
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Erteilung der Baugenehmigung für die Bebauung Blücherstraße 26-26a  
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Ö 11.16     Nutzung des Geländes Emanuel-Lasker-Oberschule und Tennisclub Friedrichshain  
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Enthält Anlagen
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Ö 11.27     Bebauungsplan V-1-1 für die Grundstücke Friedenstraße 84-88 sowie 89-90 (teilweise), Landsberger Allee 32 (teilweise) sowie Pufendorfstraße 2 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Festsetzung des Bebauungsplans V-1-1 vom 22.Juni 2017 als Rechtsverordnung  
Enthält Anlagen
DS/0608/V  
Ö 11.28     Bebauungsplan V-1-2 für die Grundstücke Landsberger Allee 26 (teilweise), Landsberger Allee 28/30A, Friedenstraße 89-90 (teilweise), Pufendorfstraße 2 (teilweise), Pufendorfstraße 3-3G sowie 4-4K und 5-5K im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OrtsteilFriedrichshain Hier: Festsetzung des Bebauungsplans V-1-2 vom 22.06.2017 mit Deckblatt vom 19.09.2017 als Rechtsverordnung  
Enthält Anlagen
DS/0609/V  
Ö 11.29     Bebauungsplan V-1-3 für die Grundstücke Matthiasstraße 2-3 und Pufendorfstraße 6-6B, 7-7A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Festsetzung des Bebauungsplans V-1-3 vom 22.06.2017 mit Deckblatt vom 20.11.2017 als Rechtsverordnung  
Enthält Anlagen
DS/0610/V  
Ö 11.30     Wahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und eines ehrenamtlichen Mitarbeiters  
Enthält Anlagen
DS/0611/V  
               
 
 

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