Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg, dem Jugendherbergswerk und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu erörtern, ob und ab wann die derzeit im Umbau befindlichen Gebäude in der Markstraße 9 als reguläre Flüchtlingsunterkunft (Gemeinschaftsunterkunft) genutzt werden können. Im Falle der Unterbringung von Flüchtlingen an diesem Standort soll die Versorgung der Flüchtlinge mit kommunalen Dienstleistungen in gemeinsamer Abstimmung der Bezirksämter Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg erfolgen.
Begründung:
Seit dem Auszug der Filiale der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft im Jahre 2009 ist das Areal an der Marktstraße 9 weitgehend ungenutzt. Derzeit baut das Jugendherbergswerk den Standort zur größten Jugendherberge Berlins aus und hat einen langjährigen Pachtvertrag mit dem Land Berlin abgeschlossen. Angesichts der vermehrten Unterbringung von Flüchtlingen in nicht geeigneten Gebäuden sollte zumindest geprüft werden, ob ein verändertes Nutzungskonzept in Abstimmung aller Beteiligten möglich ist. Bei weiter zunehmendem Bedarf erscheint der ehemalige Stabdort der FHTW deutlich geeigneter als die Belegung von Turnhalllen, Containerdörfern, etc., zumal auch die verkehrliche Anbindung und die sonstige Infrastruktur im Umfeld optimal sind. Die Jugendherberge soll nach derzeitigem Stand in 2016 eröffnen. Das Areal befindet sich im Eigentum des Landes Berlin.
BVV 23.09.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Integrationsausschuss – Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit, Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste (federführend)
Int 21.10.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg, dem Jugendherbergswerk und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu erörtern, ob und ab wann die derzeit im Umbau befindlichen Gebäude in der Markstraße 9 zumindest teilweise als reguläre Flüchtlingsunterkunft (Gemeinschaftsunterkunft) genutzt werden können. Im Falle der Unterbringung von Flüchtlingen an diesem Standort soll die Versorgung der Flüchtlinge mit kommunalen Dienstleistungen in gemeinsamer Abstimmung der Bezirksämter Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg erfolgen.
SozBüD 12.11.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg, dem Jugendherbergswerk und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu erörtern, ob und ab wann die derzeit im Umbau befindlichen Gebäude in der Markstraße 9 zumindest teilweise als reguläre Flüchtlingsunterkunft (Gemeinschaftsunterkunft) genutzt werden können. Im Falle der Unterbringung von Flüchtlingen an diesem Standort soll die Versorgung der Flüchtlinge mit kommunalen Dienstleistungen in gemeinsamer Abstimmung der Bezirksämter Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg erfolgen.
BVV 25.11.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg, dem Jugendherbergswerk und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu erörtern, ob und ab wann die derzeit im Umbau befindlichen Gebäude in der Markstraße 9 zumindest teilweise als reguläre Flüchtlingsunterkunft (Gemeinschaftsunterkunft) genutzt werden können. Im Falle der Unterbringung von Flüchtlingen an diesem Standort soll die Versorgung der Flüchtlinge mit kommunalen Dienstleistungen in gemeinsamer Abstimmung der Bezirksämter Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg erfolgen.