Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird unter Punkt VII "Bürger*innenbeteiligung" um einen Paragraphen "Worterteilung an andere Personen in öffentlichen Sitzungen der BVV" erweitert.
(1) Andere Personen (Nicht-Mitglieder der BVV) können auf schriftlichen oder mündlichen Antrag von der Vorsteher*in in die Redeliste zu einem Beratungsgegenstand aufgenommen werden. Der Antrag muss von mindestens sechs Verordneten unterstützt werden. Die Worterteilung an andere Personen erfolgt, nachdem die momentane Redner*in mit ihrem Beitrag zum Beratungsgegenstand fertig ist.
(2) Die BVV kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung festlegen.
Begründung:
Die Abgrenzungsversuche zwischen BVV und Besucher*innen dürfen nicht dazu führen, dass es in Zukunft zu einer Abgeschottetheit in parlamentarischen Beratungen kommt. Die gängige Dialogform unserer BVV, dass spontane Redebeiträge der Bürger*innen in die Entscheidungsfindung der BVV Einzug erhalten, soll in der Geschäftsordnung fest verankert werden, wie es bereits im Bezirk Lichtenberg der Fall ist. Meinungsäußerungen der Besucher*innen finden so mehr Respekt, da ihnen ein größeres Gewicht beigemessen wird und werden im Gegenzug aufgrund der Aufmerksamkeit respektvoller formuliert werden.
BüTra 15.01.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 28.01.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.