Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, direkt vor der Pettenkofer Grundschule mindestens zwei Autoparkplätze in Fahrradparkplätze mit Bügeln umzuwandeln. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Bereich räumlich von der Fahrbahn abgetrennt ist. Der Mangel an Fahrradabstellmöglichkeiten muss so schnell wiemöglich behoben werden, spätestens bis Ende 2015.
Begründung:
Die Schülerzahlen der Pettenkofer Grundschule sind zu Beginn dieses Schuljahres so stark angestiegen, dass die Fahrradbügel auf dem Vorderhof nun überhaupt nicht mehr ausreichen. Bereits in den vergangenen Jahren haben die Kinder ihrer Räder an den Einfassungen der Bäume auf dem Vorderhof aus Mangel an Abstellplätzen anschließen müssen.
Mit dem Beginn dieses Schuljahres muss nun wegen der gestiegenen Schülerzahlen, die sich zudem in den nächsten Jahren weiter erhöhen werden, der Vorderhof in den Pausen mitgenutzt werden. Die Fahrräder dürfen aus Sicherheitsgründen nun nicht mehr an den Einfassungen der Bäume angebracht werden. Der Mangel an Abstellmöglichkeiten ist eklatant.
BVV 28.10.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 02.12.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, direkt vor der Pettenkofer Grundschule mindestens zwei Autoparkplätze in Fahrradparkplätze mit Bügeln umzuwandeln. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Bereich räumlich von der Fahrbahn abgetrennt ist. Der Mangel an Fahrradabstellmöglichkeiten muss so schnell wiemöglich behoben werden, spätestens bis Ende 2015.
BVV 16.12.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, direkt vor der Pettenkofer Grundschule mindestens zwei Autoparkplätze in Fahrradparkplätze mit Bügeln umzuwandeln. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Bereich räumlich von der Fahrbahn abgetrennt ist. Der Mangel an Fahrradabstellmöglichkeiten muss so schnell wie möglich behoben werden, spätestens bis Ende 2015.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.05.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.