Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
Gremium: Ausschuss für Schule
Datum: Mi, 07.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung Brunswicker-Bericht Gast: Schulrätin Frau Kose      
Ö 3  
Einführung einer gymnasialen Oberstufe an der Refik-Veseli-Schule  
Enthält Anlagen
DS/1234/IV  
Ö 4  
Ausreichende Mittel für die IT-Wartung an Schulen  
Enthält Anlagen
DS/1789/IV  
Ö 5  
Notwendigkeit der Stärkung von Schulkonzepten  
Enthält Anlagen
DS/1848/IV  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ergebnisse des geplanten Gutachtens an der Hunsrück-Grundschule zur Ermittlung des erforderlichen Raumbedarfes in Bezug auf ihr Schulkonzept als Modellprojekt „Hunsrück-Grundschule“ zu nutzen. Mithilfe der Ergebnisse des Gutachtens soll beispielhaft für Kreuzberg 36 dargestellt werden, inwiefern Schulkonzepte, Raumbedarf und Einzugsgebiete zusammenhängen und welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden müssen, um unsere Schulen auf ihrem Weg zur guten Schule zu unterstützen und sie bestmöglich auszustatten. Das Bezirksamt soll aus den Ergebnissen des Gutachtens Handlungsempfehlungen für die Förderung und Sicherung von Schulkonzepten und ihre Entwicklungsmöglichkeiten erarbeiten, die anschließend bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanungen Berücksichtigung finden sollen.

 

Begründung:

 

Die Berücksichtigung und die Stärkung von Schulkonzepten sind von großer Bedeutung, da sie nicht nur das Leitbild einer Schule dokumentieren und konkretisieren, sondern die inhaltlichen und organisatorischen Arbeitsgrundlagen der Schulen festhalten.

Schulkonzepte dienen dem Lehrpersonal, Eltern, Schülern, der Öffentlichkeit und den politischen Institutionen als Orientierung und geben Auskunft über das Bildungsangebot und die innere Gestaltung der Schule. Sie wirken als Orientierungshilfe im Prozess der Schulentwicklung und haben verbindlichen Charakter für die Schulgemeinschaft. Die Schulen entwickeln nicht nur ein individuelles und unverwechselbares Schulprofil, sondern setzen sich damit klare Ziele, die sie später evaluieren können.

Schulkonzepte haben den Zweck der Sicherung und Steigerung der Qualität pädagogischer Arbeit auf verbindlicher, gemeinsamer Grundlage und ihrer Evaluation. Schulkonzepte verstehen sich nicht als abgeschlossen, sondern sind selbst Teil der Weiterentwicklung.

 

 

BVV 23.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule

 

 

Schule 08.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ergebnisse des geplanten Gutachtens an der Hunsrück-Grundschule zur Ermittlung des erforderlichen Raumbedarfes in Bezug auf ihr Schulkonzept als Modellprojekt „Hunsrück-Grundschule“ zu nutzen. Mithilfe der Ergebnisse des Gutachtens soll beispielhaft für Kreuzberg 36 dargestellt werden, inwiefern Schulkonzepte, Raumbedarf und Einzugsgebiete zusammenhängen und welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden müssen, um unsere Schulen auf ihrem Weg zur guten Schule zu unterstützen und sie bestmöglich auszustatten. Das Bezirksamt soll aus den Ergebnissen des Gutachtens Handlungsempfehlungen für die Förderung und Sicherung von Schulkonzepten und ihre Entwicklungsmöglichkeiten erarbeiten, die anschließend bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanungen Berücksichtigung finden sollen.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ergebnisse des geplanten Gutachtens an der Hunsrück-Grundschule zur Ermittlung des erforderlichen Raumbedarfes in Bezug auf ihr Schulkonzept als Modellprojekt „Hunsrück-Grundschule“ zu nutzen. Mithilfe der Ergebnisse des Gutachtens soll beispielhaft für Kreuzberg 36 dargestellt werden, inwiefern Schulkonzepte, Raumbedarf und Einzugsgebiete zusammenhängen und welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden müssen, um unsere Schulen auf ihrem Weg zur guten Schule zu unterstützen und sie bestmöglich auszustatten. Das Bezirksamt soll aus den Ergebnissen des Gutachtens Handlungsempfehlungen für die Förderung und Sicherung von Schulkonzepten und ihre Entwicklungsmöglichkeiten erarbeiten, die anschließend bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanungen Berücksichtigung finden sollen.

 

 

   
    23.09.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.61 - überwiesen
   
   
    07.10.2015 - Ausschuss für Schule
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    28.10.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.47 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 6  
Bericht aus den schulischen Gremien      
Ö 7  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 8  
Verschiedenes      
               
 
 

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