Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
Gremium: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
Datum: Do, 22.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 13.03.2014      
Ö 3  
Basiskorrekturen im Bereich Bürgerdienste      
Ö 4  
Organisationsbetrachtung "Wohngeldstelle"      
Ö 5     Bearbeitungsstand Wohngeldanträge      
Ö 6     Weiterentwicklung der Bürgerämter      
Ö 7  
Maßnahmen des Senats zur besseren Durchsetzung des Meldegesetzes  
Enthält Anlagen
DS/1092/IV  
Ö 8  
Vorbehalt der Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen  
Enthält Anlagen
DS/0132/IV  
Ö 9  
Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)  
Enthält Anlagen
DS/0663/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Personen, die vom Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des EFA betroffen sind, zukünftig statistisch erfasst werden.

 

 

Begründung:

 

Bürgerinnen und Bürger aus EFA-Unterzeichnerstaaten, die nach Deutschland kamen um sich eine Arbeit zu suchen, konnten bis zur Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens vorübergehend Hartz-IV-Leistungen beantragen. Diese gesetzliche Regelung hat die Bundesregierung gestoppt. Menschen aus Ländern wie Spanien, Italien, Portugal oder Griechenland können seitdem auf Grundlage des EFA kein Arbeitslosengeld II mehr beantragen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 23. Februar 2012 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärt. Dieser ist mit Wirkung zum 19.12.2011 in Kraft getreten. Dadurch fanden die Leistungsausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II ab dem 19.12.2011 auf Angehörige der EFA-Staaten wieder Anwendung.

 

Im Ergebnis heißt das, die Antragsbewilligung bei Bürgerinnen und Bürgern aus EFA-Unterzeichnerstaaten aufzuheben. Zwar bleibt diesen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit Klage bei den Sozialgerichten einzureichen, doch ist gerade bei Menschen nicht-deutscher Herkunft davon auszugehen, dass aufgrund von Sprachproblemen sowie der Unkenntnis des deutschen Rechtssystems ein signifikanter Teil dieser Gruppe nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.

 

Da die Jobcenter bis heute keine statistische Erfassung der betroffenen Fälle vornehmen, sollten wir Vorkehrungen treffen und für eine klare Informationslage sorgen, um zu wissen, wie viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern von der Anweisung an die Jobcenter betroffen sind, welche Konsequenzen dies für sie hat und ob es für sie ggf. eine andere Rechtsgrundlage für den Bezug von Sozialleistungen gibt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste

 

 

SozBüD 08.05.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Personen, die vom Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des EFA betroffen sind, zukünftig statistisch erfasst werden.

 

BVV 15.05.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Personen, die vom Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des EFA betroffen sind, zukünftig statistisch erfasst werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 07.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste

 

SozBüD 22.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 04.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    24.04.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.29 - überwiesen
   
   
    08.05.2013 - Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    15.05.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    07.05.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.8 - überwiesen
   
   
    22.05.2014 - Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
    Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    04.06.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 10  
Pflege mitdenken!  
Enthält Anlagen
DS/0990/IV  
Ö 11     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 12     Verschiedenes      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin