Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung zusammen mit dem Ausscchuss für Kultur und Bildung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung zusammen mit dem Ausscchuss für Kultur und Bildung
Gremien: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Ausschuss für Kultur und Bildung
Datum: Di, 03.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:30 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bona-Peiser-Bibliothek gemeinsam mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung      
Ö 2.1  
Bona-Peiser-Bibliothek  
Enthält Anlagen
DS/1230/IV  
Ö 3  
Bauleitplanung angehen - Revaler Straße bleibt Ort für Soziokultur!
Enthält Anlagen
DS/1153/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Begründung

 

In den letzten Jahren wurden - ausgehend vom Annemirl-Bauer-Platz - sukzessive die Blöcke zwischen Revaler Straße und Simplonstraße mit Wohngebäuden bebaut. Die vorhandene sozio-kulturelle und Gewerbenutzung wurde dabei nicht - oder nur unzureichend - in der neuen Bebauung berücksichtigt. So hat sich der Charakter der Revaler Straße gewandelt und neue Konflikte durch Lärmemissionen von der Nutzung südlich der Revaler Straße und dem RAW-Gelände sind vorprogrammiert. Nachdem nun auch der Block zwischen der Haase- und der Döringstraße bebaut wird, besteht ein dringendes Interesse, die städtebauliche Entwicklung des angrenzenden Blocks zwischen der Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße städtebaulich zu ordnen, bevor dem Bezirk mit einem Bauantrag nach § 34 BauGB  Einflussmöglichkeiten aus der Hand geschlagen werden. Durch die heranrückende Bebauung ist davon auszugehen, dass auch dieser Block bald bebaut werden soll. Die Notwendigkeit die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, folgt aus den möglichen Konflikten, die eine reine Wohnbebauung auslösen könnte, aus der vorhandenen Nutzung, die aus Sicht der Bezirksverordnetenversammlung erhaltenswert ist und der Divergenz aus möglicher Bebauung nach § 34 BauGB und jetziger Nutzung.

 

Wie die künftige Nutzungsmischung auf diesem Gelände aussehen wird, soll der Bauleitplanung überantwortet bleiben. Guter Friedrichshain-Kreuzberger Tradition folgend soll mit einer intensiven Beteiligung der Bevölkerung eine städtebauliche Ordnung zusammen mit den Eigentümer*innen gefunden werden, die zum einen die sozialen, kulturellen und ökologischen bezirklichen Interessen hinreichend berücksichtig, zum anderen für die Eigentümer*innen wirtschaftlich tragfähig ist - und die eine Entschädigungspflicht des Bezirks ausschließt. Daher soll der Aufstellungsbeschluss entsprechend offen ausgestaltet bleiben, sodass damit ein Prozess gestartet werden kann, der den verschiedenen Positionen zur Annäherung verhelfen wird. Die Bebauung ganzer Blöcke soll in Friedrichshain-Kreuzberg nicht nach § 34 BauGB entschieden werden, sondern vielmehr soll das dafür vorgesehene Verfahren der Bauleitplanung zur Anwendung kommen.

 

 

BVV 07.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)

 

StadtQM 28.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt zu prüfen, ob eine planungsrechtliche Ausweisung der Grundstücke Revaler Straße 19-20 sowie unter Umständen Haasestr. 8-12 als öffentliche Grünfläche möglich wäre. Es soll dabei die Möglichkeit geprüft werden, wie die Kosten für die Grundstücke und die Herstellungskosten für die Grünanlagen im kommenden Haushalt vorgesehen werden können. Ein Umlageverfahren, dass die Nachbareigentümer an den Kosten beteiligt, soll ebenfalls geprüft werden.

 

 

PHI 03.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt zu prüfen, ob eine planungsrechtliche Ausweisung der Grundstücke Revaler Straße 19-20 sowie unter Umständen Haasestr. 8-12 als öffentliche Grünfläche möglich wäre. Es soll dabei die Möglichkeit geprüft werden, wie die Kosten für die Grundstücke und die Herstellungskosten für die Grünanlagen im kommenden Haushalt vorgesehen werden können. Ein Umlageverfahren, dass die Nachbareigentümer an den Kosten beteiligt, soll ebenfalls geprüft werden.

 

 

BVV 04.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt zu prüfen, ob eine planungsrechtliche Ausweisung der Grundstücke Revaler Straße 19-20 sowie unter Umständen Haasestr. 8-12 als öffentliche Grünfläche möglich wäre. Es soll dabei die Möglichkeit geprüft werden, wie die Kosten für die Grundstücke und die Herstellungskosten für die Grünanlagen im kommenden Haushalt vorgesehen werden können. Ein Umlageverfahren, dass die Nachbareigentümer an den Kosten beteiligt, soll ebenfalls geprüft werden.

 

   
    07.05.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.35 - überwiesen
   
   
    14.05.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 3 - vertagt
   
   
    28.05.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    03.06.2014 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    04.06.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 4  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 5  
Verschiedenes      
               
 
 

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