Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 03.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:28 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung der Protokolle vom 20.02. und 13.03.2013      
Ö 3  
Bürgerbeteiligungsmittel - Luisenstadt e.V.      
Ö 4  
Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen - A. Warschauer Str. 58 B. Andreasstr. 71-73 C. Hasenheide 16 (weiterer Bericht) D. Alt Stralau 4a      
Ö 5  
Bauanträge - neu - A. Ebertystr. 27 B. Wrangelstr. 6 C. Bernburger Str. 10 D. Stralauer Allee 15 E. Großbeerenstr. 93 F. Revaler Str. 99 G. Skalitzer Str. 130 und 133 H. Zeughofstr. 20 I. Corinthstr. 32 J. Liegnitzer Str. 19      
Ö 6  
Bauanträge - Listen vom 18. und 25.03.2013 -      
Ö 7  
Vorrang für Wohnungsbau  
DS/0578/IV  
Ö 8  
Wohnungstausch ermöglichen, Mietpreisauftrieb begrenzen  
Enthält Anlagen
DS/0629/IV  
Ö 9  
Bebauungsplan V-44 - Bahnhofsvorplatz am Ostbahnhof erhalten  
Enthält Anlagen
DS/0594-01/IV  
Ö 10  
Bebauungsplan V-44 für die Grundstücke Lange Straße 44 - 54, Straße der Pariser Kommune Flurstück 147, Erich- Steinfurth- Straße 1 - 10 und dem Hermann-Stöhr-Platz im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0594/IV  
Ö 11  
Bebauungspläne als Open Data veröffentlichen
DS/0586/IV  
Ö 12  
Erhaltungssatzungen
Enthält Anlagen
DS/0394/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 ein Gesamtkonzept für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der städtebaulichen Eigenart der jeweils für schutzwürdig erachteten Gebiete gemäß § 172 BauGB, insbesondere § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) für den Ortsteil Friedrichshain vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, für welche Gebiete außer dem dort einzigen Erhaltungssatzungsgebiet Boxhagener Platz Schutzbedarf im Sinne des Gesetzes besteht.

 

Auf Grundlage dieses Konzepts sollen soweit erforderlich unverzüglich entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um für bestimmte Gebiete entsprechende Satzungen nach § 172 BauGB beschließen zu können.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, unverzüglich den zusätzlichen Personalbedarf zu benennen, der im Falle des Erlasses einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung durch den Senat auf den Bezirk zukäme, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dort zu verhindern, wo dieses zu weiteren Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann.

 

Begründung:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung plant den Erlass einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung, um die weitere Umwandlung von Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten zu verhindern. Da im Ortsteil bislang keine Milieuschutzsatzungen bestehen, ist dringender Handlungsbedarf geboten, da sonst dort die Umwandlungsgenehmigungsverordnung nicht zur Anwendung gelangen kann.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

StadtQM 17.10.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 ein Gesamtkonzept für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der städtebaulichen Eigenart der jeweils für schutzwürdig erachteten Gebiete gemäß § 172 BauGB, insbesondere § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) für den Ortsteil Friedrichshain vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, für welche Gebiete außer dem dort einzigen Erhaltungssatzungsgebiet Boxhagener Platz Schutzbedarf im Sinne des Gesetzes besteht.

 

Nach Vorstellung des Konzepts im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten sollen auf Grundlage dieses Konzepts soweit erforderlich unverzüglich entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um für bestimmte Gebiete entsprechende Satzungen nach § 172 BauGB beschließen zu können.

Die entsprechende Finanzierung ist im Haushaltsergänzungsplan 2013 vorsorglich zu veranschlagen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, unverzüglich den zusätzlichen Personalbedarf zu benennen, der im Falle der Ausweitung der Erhaltungssatzung entsteht und im Falle des Erlasses einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung durch den Senat auf den Bezirk zukäme, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dort zu verhindern, wo dieses zu weiteren Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 ein Gesamtkonzept für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der städtebaulichen Eigenart der jeweils für schutzwürdig erachteten Gebiete gemäß § 172 BauGB, insbesondere § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) für den Ortsteil Friedrichshain vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, für welche Gebiete außer dem dort einzigen Erhaltungssatzungsgebiet Boxhagener Platz Schutzbedarf im Sinne des Gesetzes besteht.

 

Nach Vorstellung des Konzepts im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten sollen auf Grundlage dieses Konzepts soweit erforderlich unverzüglich entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um für bestimmte Gebiete entsprechende Satzungen nach § 172 BauGB beschließen zu können.

Die entsprechende Finanzierung ist im Haushaltsergänzungsplan 2013 vorsorglich zu veranschlagen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, unverzüglich den zusätzlichen Personalbedarf zu benennen, der im Falle der Ausweitung der Erhaltungssatzung entsteht und im Falle des Erlasses einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung durch den Senat auf den Bezirk zukäme, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dort zu verhindern, wo dieses zu weiteren Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann.

 

BVV 20.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die vollständige Textfassung steht Ihnen online

(http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/) zur Verfügung

und wird Ihnen auf Anfrage

(bvv-fk@ba-fk.berlin.de) digital zugesandt.

 

Die vollständige Druckfassung erhalten die Mitglieder der Fachausschüsse und die Fraktionsbüros.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

 

StadtQM 17.04.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    26.09.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.60 - überwiesen
   
   
    17.10.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 10 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    24.10.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.20 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    20.03.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.5 - überwiesen
   
   
    03.04.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 12 - vertagt
   
   
    24.04.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 13  
Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gestaltung Platzanlage
Enthält Anlagen
DS/0396/IV  
Ö 14  
Bebauungsplan V-79 für die Grundstücke südlich des Gebäudes des Ostbahnhofs zwischen Straße Am Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Stralauer Platz - Südseite und Andreasstraße im Bezirk Friedrichshain Hier: Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans  
Enthält Anlagen
DS/0620/IV  
Ö 15  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Erhaltungsgebiet Hornstraße  
Enthält Anlagen
DS/0621/IV  
Ö 16  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Erhaltungsgebiet Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/0622/IV  
Ö 17  
optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 18  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 19  
Verschiedenes      
               
 
 

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