Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festzulegen, ökologische und soziale Kriterien (z. B. die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz auch bei der Vergabe von Aufträgen unter 10.000 Euro zu berücksichtigen.
Der BVV ist zur August-Sitzung zu berichten.
Begründung:
Im Mai hat das Berliner Abgeordnetenhaus gegen heftigen Protest das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz dahingehend geändert, dass ökologische Kriterien aber auch die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Kriterien der Frauenförderung nur noch bei der Vergabe von Aufträgen über 10.000 Euro verbindlich zu berücksichtigen sind. Durch diese Wertgrenze wird der Sinngehalt des Gesetzes völlig ad absurdum geführt, da die genannten Kriterien kaum noch Anwendung finden werden. Die Mehrzahl der öffentlichen Aufträge beläuft sich unter diesem Wert. Außerdem wird der Anreiz geschaffen größere Aufträge aufzuteilen, um so die Verpflichtung ökologische und soziale Kriterien einzuhalten, zu umgehen. Friedrichshain-Kreuzberg darf bei dieser Missachtung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der (inter)nationalen Solidarität nicht mitziehen, sondern muss sich freiwillig zur ökologischen und sozialen Auftragsvergabe bekennen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.
WiO, 23.08.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festzulegen, ökologische und soziale Kriterien (z. B. die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz auch bei der Vergabe von Aufträgen ab 500 Euro zu berücksichtigen.
Der BVV ist zur September-Sitzung zu berichten.
PHI 11.09.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festzulegen, ökologische und soziale Kriterien (z. B. die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz auch bei der Vergabe von Aufträgen ab 500 Euro zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis zur Oktober-Sitzung zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festzulegen, ökologische und soziale Kriterien (z. B. die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz auch bei der Vergabe von Aufträgen ab 500 Euro zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis zur Oktober-Sitzung zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt ff.
WiO 24.01.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.