Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Räumlichkeiten in den Schulen des Bezirks, die aufgrund der Differenz zwischen Standortkapazität und tatsächlichem Bedarf überzählig sind, nach Möglichkeit an solche Einrichtungen oder Träger zu vergeben, die eine der Schule zugutekommende Nutzung anstreben. Dabei sind Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die bei steigenden Anmeldezahlen eine möglichst kurzfristige Rücknutzung der benötigten Räume durch die Schule ermöglichen.
Der BVV ist über den Stand der Verhandlungen zu berichten.
Begründung:
Durch die Vergabe der Räume an Träger oder Einrichtungen, die mit der Schule kooperieren könnten, haben die Schulen die Möglichkeit, das Angebot für die Schüler*innen zu erweitern und ihr Schulprofil weiterzuentwickeln. Dadurch kann die Attraktivität der Schule erhöht werden, um längerfristig die Schüler*innenzahlen zu erhöhen.
BVV 23 10.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss Schule federführend.
WiO 21.11.2013
ÄA SPD
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Räumlichkeiten in den Schulen des Bezirks, die aufgrund der Differenz zwischen Standortkapazität und tatsächlichem Bedarf überzählig sind, kostendeckend vermietet werden können. Es ist eine der Schule zugutekommende Nutzung anzustreben. Dabei sind Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die bei steigenden Anmeldezahlen eine möglichst kurzfristige Rücknutzung der benötigten Räume durch die Schule ermöglichen.
Der BVV ist über den Stand der Verhandlungen zu berichten.
WiO 05.12.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Räumlichkeiten in den Schulen des Bezirks, die aufgrund der Differenz zwischen Standortkapazität und tatsächlichem Bedarf überzählig sind, kostendeckend vermietet werden können. Es ist eine der Schule zugutekommende Nutzung anzustreben. Dabei sind Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die bei steigenden Anmeldezahlen eine möglichst kurzfristige Rücknutzung der benötigten Räume durch die Schule ermöglichen.
Der BVV ist über den Stand der Verhandlungen zu berichten.
Schul 22.01.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Räumlichkeiten in den Schulen des Bezirks, die aufgrund der Differenz zwischen Standortkapazität und tatsächlichem Bedarf überzählig sind, kostendeckend vermietet werden können. Es ist eine der Schule zugutekommende Nutzung anzustreben. Dabei sind Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die bei steigenden Anmeldezahlen eine möglichst kurzfristige Rücknutzung der benötigten Räume durch die Schule ermöglichen.
Der BVV ist über den Stand der Verhandlungen zu berichten.
BVV 29.01.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Räumlichkeiten in den Schulen des Bezirks, die aufgrund der Differenz zwischen Standortkapazität und tatsächlichem Bedarf überzählig sind, kostendeckend vermietet werden können. Es ist eine der Schule zugutekommende Nutzung anzustreben. Dabei sind Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die bei steigenden Anmeldezahlen eine möglichst kurzfristige Rücknutzung der benötigten Räume durch die Schule ermöglichen.
Der BVV ist über den Stand der Verhandlungen zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.05.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.