Tagesordnung - Gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten und des Intergrationsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten und des Intergrationsausschusses
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit
Datum: Mi, 19.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bündnis für soziale Mietenpolitik und bezahlbare Mieten (zusammen mit dem Integrationsausschuss)      
Ö 2.1     Vorstellung des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten Gast: Hr. Hilgenfeld vom BBU      
Ö 2.2     Diskriminierung von MigrantInnen durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften? Gast: Frau Christine Barwick      
Ö 2.3     Wie ist das Wohnungsamt für die kommenden Aufgaben gewappnet? Gast: BezStR Herr Mildner-Spindler      
Ö 2.4  
Gegen Mieterhöhungen und Verdrängung
Enthält Anlagen
DS/0161/IV  
Ö 2.5  
Zielvereinbarungen mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
Enthält Anlagen
DS/0147/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die Mietwohnungsbestände im Bezirk besitzen und verwalten, Zielvereinbarungen zu verhandeln, die folgende Eckpunkte beinhalten:

 

Bei Wohnungen mit Bestandsmietverträgen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, Mieterhöhungen maximal bis zum jeweiligen Mittelwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vorzunehmen und auf weitere, rechtlich zulässige Mieterhöhungen über diesen Mittelwert hinaus zu verzichten.

 

Bei der Neuvermietung von Wohnungen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, eine Miete maximal bis zum jeweiligen oberen Spannenwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vertraglich zu vereinbaren.

Dabei ist eine Überschreitung der ortsüblichen Miete bis maximal 2,4% als maximale Obergrenze zulässig.

 

Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, der BVV bis zum 01.07.2012 einen Bericht vorzulegen, mit welchen Wohnungsbaugesellschaften entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen werden konnten, und bei welchen diese noch ausstehen.“

 

Begründung:

 

Die Mieten im Bezirk explodieren derzeit aus mehreren Gründen. In einem immer breiter werdenden  Bestandsektor des ehemaligen 'sozialen Wohnungsbaus' fällt auf Grund der Nachwehen der Sparpolitik des Berliner Senats in immer mehr Objekten die Anschlussförderung weg - und somit greift das Kostenmietenprinzip. Die Kostenmieten liegen auf Grund einer unverantwortlichen Aufblähung harter und weicher Kosten im sozialen Wohnungsbau der letzten 30 Jahre weit über den aktuellen Marktmieten.

 

Hierin liegt scharfer sozialer Sprengstoff.

 

Zumindest die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssten hier, im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung, soziale Verantwortung und kaufmännische Vernunft beweisen und, zu Lasten einer maximierten Rendite, Mietobergrenzen beachten.

 

Im nicht preisgebundenen Altbau gilt im Prinzip Gleiches. Auch hier ist soziale Verantwortung durch die landeseigenen Gesellschaften wahrzunehmen.

 

Es ist inakzeptabel, wenn städtische Wohnungsbaugesellschaften Mieterhöhungsmöglichkeiten bis an die Grenze des gesetzlich Zulässigen ausreizen, um letztlich dem Land eine Mehrrendite zu liefern, die das Land dann genötigter maßen dazu verwenden muss, die sozialen Folgeprobleme dieser rein renditeorientierten Politik wieder abzufangen.

 

Die Zielvereinbarung macht auch für die Wohnungsbaugesellschaften selbst Sinn. Zum einen zeigen sie gutes 'Corporate Citizenship', also gesamtgesellschaftliche Verantwortung des jeweiligen Unternehmens, und könnten dies in ihrer Außendarstellung positiv vorweisen. Leerstand mit entsprechenden Kosten wird vermieden oder verringert, denn zufriedene Bestandsmieter sind weniger geneigt zum Wohnungswechsel, Verdrängung wird vermieden, hohe soziale Folgekosten wie steigende Pendlerverkehre, steigende Transfergeldleistungen, Unzufriedenheit durch soziale Entwurzelung etc. wird vermieden, und der Bezirk kann hier eine positive Vorreiterrolle spielen.

 

Bisherige solche bezirklichen Vereinbarungen, wie z.B. 2011 zwischen Bezirk Pankow und GEWOBAG, waren wenig effektiv, weil viel zu zaghaft, und nur für wenige Wohnungsteilbestände im Rahmen einer Sanierungsvereinbarung gültig.

 

Bei der aktuellen Dynamik auf dem Mietwohnungssektor sind weiterreichende Vereinbarungen Gebot der Stunde und anzustreben.

 

Die Überschreitungsmöglichkeit von 2,4% (derzeitige Inflationsrate) bei Neuvermietung soll der Wohnungsbaugesellschaft einen Inflationsausgleich im Sinne einer Wertsicherungsklausel gewähren, da nach Neuabschluss für 1 Jahr Mieterhöhungen ausgeschlossen sind. Denn ausreichende Renditen sollen die Wohnungsbaugesellschaften weiterhin erwirtschaften dürfen, um dem Land Berlin nicht 'auf der Tasche zu liegen'.

 

Exzesse jedoch, bei denen bei Neuvermietung derzeit im Bezirk bis zu 8% (in Einzelfällen bis zu 20%) oberhalb des Mietspiegels verlangt (und gezahlt) werden, sind nahe am Wirtschaftsstrafrecht  (Wucherparagraph) und einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft unwürdig. Um diese gar nicht erst in die Versuchung zu führen, hier Renditehunger vor soziale Verantwortung zu stellen, ist die moderate Grenzüberschreitungsmöglichkeit bis 2,4% in die Zielvereinbarung mit aufzunehmen.

 

Die Zielvereinbarungen helfen auch, zukünftige Anstiege in späteren Mietspiegeln zu dämpfen oder sogar zu vermeiden. Auch das entspricht wohnungs- wie sozialpolitischer Verantwortung der Wohnungsbaugesellschaften gemäß deren Satzungen bzw. Gesellschaftsverträge.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

18.04.2012 StadtQM

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die Mietwohnungsbestände im Bezirk besitzen und verwalten, Zielvereinbarungen zu verhandeln, die folgende Eckpunkte beinhalten:

 

Bei Wohnungen mit Bestandsmietverträgen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, Mieterhöhungen maximal bis zum jeweiligen Mittelwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vorzunehmen und auf weitere, rechtlich zulässige Mieterhöhungen über diesen Mittelwert hinaus zu verzichten.

 

Bei der Neuvermietung von Wohnungen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, eine Miete maximal bis zum jeweiligen oberen Spannenwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vertraglich zu vereinbaren.

Dabei ist eine Überschreitung der ortsüblichen Miete bis maximal 2,4% als maximale Obergrenze zulässig.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin beauftragt, der BVV bis zum 01.07.2012 einen Bericht vorzulegen, mit welchen Wohnungsbaugesellschaften entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen werden konnten, und bei welchen diese noch ausstehen.“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

StadtQM 19.09.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    28.03.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.35 - überwiesen
   
   
    18.04.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 9 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    25.04.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.11 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    29.08.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.7 - überwiesen
   
   
    19.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 2.5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    26.09.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.14 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 3  
Bürgerbeteiligungsmittel      
Ö 4  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Cuvrystraße 11, 12  
Enthält Anlagen
DS/0326/IV  
Ö 5  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Baruther Str. 20  
Enthält Anlagen
DS/0327/IV  
Ö 6  
Auflassungsvertrag Waldemarstr. 114 A  
Enthält Anlagen
DS/0329/IV  
Ö 7  
Ökologische Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0333/IV  
Ö 8  
Aufstellung des Bebauungsplanes 2-35 für das Gelände zwischen Spree, Köpenicker Straße, einschließlich des Grundstücks Köpenicker Straße 11-12 und Brommystraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0334/IV  
Ö 8.1  
Spreeraum B-Plan 2-35  
DS/0334-01/IV  
Ö 9  
Bebauungsplan VI-140h VE "Flottwellstraße Mitte" für die Flurstücke 3285 und 3276 östlich der Flottwellstraße, südlich der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Beschluss über - das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, - das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - den Bebauungsplan VI-140h VE einschließlich Begründung, - den Entwurf der RVO  
Enthält Anlagen
DS/0377/IV  
Ö 10     Übersicht Bauanträge      
Ö 10.1  
Reichenberger Str. 148      
Ö 10.2  
Stralauer Allee 8      
Ö 10.3  
Holzmarktstr. 19-30      
Ö 10.4  
Frankfurter Allee 5-27      
Ö 10.5  
Frankfurter Allee 55      
Ö 10.6  
Pettenkoferstr. 35      
Ö 10.7  
Arndtstr. 31      
Ö 10.8  
Langenbeckstr. 16      
Ö 10.9  
Mercedesstern auf dem Hochhaus      
Ö 10.10  
Bauantragslisten vom 10. und 17. September      
Ö 11  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 12  
Verschiedenes      
               
 
 

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