Friedrichshain-Kreuzberg ist für NeumieterInnen nach aktuellen Veröffentlichungen zu einem der teuersten Bezirke Berlins geworden. Viele Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks müssen immer größere Anteile ihres Einkommens für die gestiegenen Mieten ausgeben. Besonders betroffen sind dabei die Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen.
LeistungsbezieherInnen des ALG II sind gezwungen, Anteile des für den Lebensunterhalt gedachten Regelsatzes für Miet- oder Mietnebenkosten auszugeben und befinden sich bei steigenden Mieten und Nichtübernahme der vollen Kosten durch die Jobcenter in einem Prozess, an dessen Ende die Zwangsräumung und Verdrängung in die Berliner Randbezirke droht. Während Zweckentfremdungen von Wohnraum und Luxussanierungen weitergehen, entstehen auf den knapp werdenden Flächen, die für den Wohnungsbau nutzbar sind, hochpreisige Miet- oder Eigentumswohnungen. Die soziale Mischung der Kieze, die Bürgerinnen und Bürger aller Schichten das Miteinander im Stadtteil ermöglicht, ist in Gefahr.
Die Bezirksverordnetenversammlung wendet sich weiterhin entschieden gegen diese Entwicklung. Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt deshalb die Forderungen, die das Bezirksamt seit Jahren erhebt. Die Bezirksverordnetenversammlung fordert daher insbesondere von den zuständigen Gesetzgebern auf Bundes- und Landesebene:
1. Grenzen für Neuvermietungen
Mieterhöhungen bei Neuvermietung generell nur bis zum Mittelwert des jeweiligen Mietspiegels zuzulassen.
2. Begrenzung von Mietsteigerungen ohne Wohnwertverbesserung
Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmieten ohne Wohnwertverbesserung an die durchschnittliche Inflationsrate zu koppeln. Das würde bedeuten, dass innerhalb von drei Jahren nur Mieterhöhungen von ca. 6 % bis 9 % statt heute 20 % zulässig wären.
3. Begrenzung von Mietsteigerungen durch Modernisierung
Modernisierungskosten nur bis zur Abschreibung und nicht wie bislang unbegrenzt auf die Miete umgelegt werden können.
4. Mietobergrenzen in Sanierungs- und Milieuschutzgebieten ermöglichen
Das Baugesetzbuch zu ergänzen und wieder die Festsetzungen von Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten und Milieuschutzgebieten rechtlich möglich zu machen.
5. Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder einführen
Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder einzuführen, um zu verhindern, dass weiterhin Wohnungen durch anderweitige Nutzung, etwa als Ferienwohnungen, dem Mietmarkt entzogen werden.
6. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbinden
Durch eine Rechtsverordnung soll die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten untersagt werden, um die Bevölkerungszusammensetzung zu erhalten.
7. Richtwerte der Ausführungsvorschrift Wohnen anpassen
Die Richtwerte der Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen zur Übernahme der Wohnkosten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld) und SGBXII (Altersgrundsicher) den Marktverhältnissen anzupassen sowie die besonderen Einkommensgrenzen zum Bezug des Wohnberechtigungsscheines auf das bundeseinheitlicher Niveau zurück zu fahren.
Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser die genannten Maßnahmen unverzüglich umsetzt und soweit Bundesrecht betroffen ist, über den Bundesrat ernsthafte Initiativen zur Änderung ergreift.
BVV 28.03.2012
ÄA DIE LINKE
...
3. Begrenzung von Mietsteigerungen durch Modernisierung
Modernisierungskosten nur bis zur Abschreibung und nicht wie bislang unbegrenzt auf die Miete umgelegt werden können. Zudem soll die Höhe der Umlage gesenkt und an die tatsächlich erreichte Energieeinsparung gekoppelt werden.
...
7. Richtwerte der Ausführungsvorschrift Wohnen anpassen
Die Richtwerte der Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen zur Übernahme der Wohnkosten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld) und SGBXII (Altersgrundsicher) den Marktverhältnissen anzupassen, die Höhe des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung jährlich anzupassen, sowie die besonderen Einkommensgrenzen zum Bezug des Wohnberechtigungsscheines auf das bundeseinheitlicher Niveau zurück zu fahren.
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Friedrichshain-Kreuzberg ist für NeumieterInnen nach aktuellen Veröffentlichungen zu einem der teuersten Bezirke Berlins geworden. Viele Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks müssen immer größere Anteile ihres Einkommens für die gestiegenen Mieten ausgeben. Besonders betroffen sind dabei die Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen.
LeistungsbezieherInnen des ALG II sind gezwungen, Anteile des für den Lebensunterhalt gedachten Regelsatzes für Miet- oder Mietnebenkosten auszugeben und befinden sich bei steigenden Mieten und Nichtübernahme der vollen Kosten durch die Jobcenter in einem Prozess, an dessen Ende die Zwangsräumung und Verdrängung in die Berliner Randbezirke droht. Während Zweckentfremdungen von Wohnraum und Luxussanierungen weitergehen, entstehen auf den knapp werdenden Flächen, die für den Wohnungsbau nutzbar sind, hochpreisige Miet- oder Eigentumswohnungen. Die soziale Mischung der Kieze, die Bürgerinnen und Bürger aller Schichten das Miteinander im Stadtteil ermöglicht, ist in Gefahr.
Die Bezirksverordnetenversammlung wendet sich weiterhin entschieden gegen diese Entwicklung. Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt deshalb die Forderungen, die das Bezirksamt seit Jahren erhebt. Die Bezirksverordnetenversammlung fordert daher insbesondere von den zuständigen Gesetzgebern auf Bundes- und Landesebene:
1. Grenzen für Neuvermietungen
Mieterhöhungen bei Neuvermietung generell nur bis zum Mittelwert des jeweiligen Mietspiegels zuzulassen.
2. Begrenzung von Mietsteigerungen ohne Wohnwertverbesserung
Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmieten ohne Wohnwertverbesserung an die durchschnittliche Inflationsrate zu koppeln. Das würde bedeuten, dass innerhalb von drei Jahren nur Mieterhöhungen von ca. 6 % bis 9 % statt heute 20 % zulässig wären.
3. Begrenzung von Mietsteigerungen durch Modernisierung
Modernisierungskosten nur bis zur Abschreibung und nicht wie bislang unbegrenzt auf die Miete umgelegt werden können. Zudem soll die Höhe der Umlage gesenkt und an die tatsächlich erreichte Energieeinsparung gekoppelt werden.
4. Mietobergrenzen in Sanierungs- und Milieuschutzgebieten ermöglichen
Das Baugesetzbuch zu ergänzen und wieder die Festsetzungen von Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten und Milieuschutzgebieten rechtlich möglich zu machen.
5. Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder einführen
Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder einzuführen, um zu verhindern, dass weiterhin Wohnungen durch anderweitige Nutzung, etwa als Ferienwohnungen, dem Mietmarkt entzogen werden.
6. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbinden
Durch eine Rechtsverordnung soll die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten untersagt werden, um die Bevölkerungszusammensetzung zu erhalten.
7. Richtwerte der Ausführungsvorschrift Wohnen anpassen
Die Richtwerte der Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen zur Übernahme der Wohnkosten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld) und SGBXII (Altersgrundsicher) den Marktverhältnissen anzupassen, die Höhe des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung jährlich anzupassen, sowie die besonderen Einkommensgrenzen zum Bezug des Wohnberechtigungsscheines auf das bundeseinheitlicher Niveau zurück zu fahren.
Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser die genannten Maßnahmen unverzüglich umsetzt und soweit Bundesrecht betroffen ist, über den Bundesrat ernsthafte Initiativen zur Änderung ergreift.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Integrationsausschuss – Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten ff.
Int / StadtQM 19.09.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.