Tagesordnung - Gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten und des Intergrationsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten und des Intergrationsausschusses
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit
Datum: Mi, 19.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bündnis für soziale Mietenpolitik und bezahlbare Mieten (zusammen mit dem Integrationsausschuss)      
Ö 2.1     Vorstellung des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten Gast: Hr. Hilgenfeld vom BBU      
Ö 2.2     Diskriminierung von MigrantInnen durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften? Gast: Frau Christine Barwick      
Ö 2.3     Wie ist das Wohnungsamt für die kommenden Aufgaben gewappnet? Gast: BezStR Herr Mildner-Spindler      
Ö 2.4  
Gegen Mieterhöhungen und Verdrängung
Enthält Anlagen
DS/0161/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Friedrichshain-Kreuzberg ist für NeumieterInnen nach aktuellen Veröffentlichungen zu einem der teuersten Bezirke Berlins geworden. Viele Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks müssen immer größere Anteile ihres Einkommens für die gestiegenen Mieten ausgeben. Besonders betroffen sind dabei die Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen.

LeistungsbezieherInnen des ALG II sind gezwungen, Anteile des für den Lebensunterhalt gedachten Regelsatzes für Miet- oder Mietnebenkosten auszugeben und befinden sich bei steigenden Mieten und Nichtübernahme der vollen Kosten durch die Jobcenter in einem Prozess, an dessen Ende die Zwangsräumung und Verdrängung in die Berliner Randbezirke droht. Während Zweckentfremdungen von Wohnraum und Luxussanierungen weitergehen, entstehen auf den knapp werdenden Flächen, die für den Wohnungsbau nutzbar sind, hochpreisige Miet- oder Eigentumswohnungen. Die soziale Mischung der Kieze, die Bürgerinnen und Bürger aller Schichten das Miteinander im Stadtteil ermöglicht, ist in Gefahr.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wendet sich weiterhin entschieden gegen diese Entwicklung. Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt deshalb die Forderungen, die das Bezirksamt seit Jahren erhebt. Die Bezirksverordnetenversammlung fordert daher insbesondere von den zuständigen Gesetzgebern auf Bundes- und Landesebene:

   

1. Grenzen für Neuvermietungen

Mieterhöhungen bei Neuvermietung generell nur bis zum Mittelwert des jeweiligen Mietspiegels zuzulassen.

 

2. Begrenzung von Mietsteigerungen ohne Wohnwertverbesserung

Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmieten ohne Wohnwertverbesserung an die durchschnittliche Inflationsrate zu koppeln. Das würde bedeuten, dass innerhalb von drei Jahren nur Mieterhöhungen von ca. 6 % bis 9 % statt heute 20 % zulässig wären.

 

3. Begrenzung von Mietsteigerungen durch Modernisierung

Modernisierungskosten nur bis zur Abschreibung und nicht wie bislang unbegrenzt auf die Miete umgelegt werden können.

 

4. Mietobergrenzen in Sanierungs- und Milieuschutzgebieten ermöglichen

Das Baugesetzbuch zu ergänzen und wieder die Festsetzungen von Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten und Milieuschutzgebieten rechtlich möglich zu machen.

 

5. Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder einführen

Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder einzuführen, um zu verhindern, dass weiterhin Wohnungen durch anderweitige Nutzung, etwa als Ferienwohnungen, dem Mietmarkt entzogen werden.

 

6. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbinden

Durch eine Rechtsverordnung soll die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten untersagt werden, um die Bevölkerungszusammensetzung zu erhalten.

 

7. Richtwerte der Ausführungsvorschrift Wohnen anpassen

Die Richtwerte der Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen zur Übernahme der Wohnkosten für Bezieher von Leistungen nach  dem SGB II (Arbeitslosengeld) und SGBXII (Altersgrundsicher) den Marktverhältnissen anzupassen sowie  die besonderen Einkommensgrenzen zum Bezug des Wohnberechtigungsscheines auf das bundeseinheitlicher Niveau zurück zu fahren.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser die genannten Maßnahmen unverzüglich umsetzt und soweit Bundesrecht betroffen ist, über den Bundesrat ernsthafte Initiativen zur Änderung ergreift.

 

BVV 28.03.2012

ÄA DIE LINKE

 

...

 

3. Begrenzung von Mietsteigerungen durch Modernisierung

Modernisierungskosten nur bis zur Abschreibung und nicht wie bislang unbegrenzt auf die Miete umgelegt werden können. Zudem soll die Höhe der Umlage gesenkt und an die tatsächlich erreichte Energieeinsparung gekoppelt werden.

 

...

 

7. Richtwerte der Ausführungsvorschrift Wohnen anpassen

Die Richtwerte der Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen zur Übernahme der Wohnkosten für Bezieher von Leistungen nach  dem SGB II (Arbeitslosengeld) und SGBXII (Altersgrundsicher) den Marktverhältnissen anzupassen, die Höhe des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung jährlich anzupassen, sowie  die besonderen Einkommensgrenzen zum Bezug des Wohnberechtigungsscheines auf das bundeseinheitlicher Niveau zurück zu fahren.

 

...

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Friedrichshain-Kreuzberg ist für NeumieterInnen nach aktuellen Veröffentlichungen zu einem der teuersten Bezirke Berlins geworden. Viele Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks müssen immer größere Anteile ihres Einkommens für die gestiegenen Mieten ausgeben. Besonders betroffen sind dabei die Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen.

LeistungsbezieherInnen des ALG II sind gezwungen, Anteile des für den Lebensunterhalt gedachten Regelsatzes für Miet- oder Mietnebenkosten auszugeben und befinden sich bei steigenden Mieten und Nichtübernahme der vollen Kosten durch die Jobcenter in einem Prozess, an dessen Ende die Zwangsräumung und Verdrängung in die Berliner Randbezirke droht. Während Zweckentfremdungen von Wohnraum und Luxussanierungen weitergehen, entstehen auf den knapp werdenden Flächen, die für den Wohnungsbau nutzbar sind, hochpreisige Miet- oder Eigentumswohnungen. Die soziale Mischung der Kieze, die Bürgerinnen und Bürger aller Schichten das Miteinander im Stadtteil ermöglicht, ist in Gefahr.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wendet sich weiterhin entschieden gegen diese Entwicklung. Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt deshalb die Forderungen, die das Bezirksamt seit Jahren erhebt. Die Bezirksverordnetenversammlung fordert daher insbesondere von den zuständigen Gesetzgebern auf Bundes- und Landesebene:

   

1. Grenzen für Neuvermietungen

Mieterhöhungen bei Neuvermietung generell nur bis zum Mittelwert des jeweiligen Mietspiegels zuzulassen.

 

2. Begrenzung von Mietsteigerungen ohne Wohnwertverbesserung

Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmieten ohne Wohnwertverbesserung an die durchschnittliche Inflationsrate zu koppeln. Das würde bedeuten, dass innerhalb von drei Jahren nur Mieterhöhungen von ca. 6 % bis 9 % statt heute 20 % zulässig wären.

 

3. Begrenzung von Mietsteigerungen durch Modernisierung

Modernisierungskosten nur bis zur Abschreibung und nicht wie bislang unbegrenzt auf die Miete umgelegt werden können. Zudem soll die Höhe der Umlage gesenkt und an die tatsächlich erreichte Energieeinsparung gekoppelt werden.

 

4. Mietobergrenzen in Sanierungs- und Milieuschutzgebieten ermöglichen

Das Baugesetzbuch zu ergänzen und wieder die Festsetzungen von Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten und Milieuschutzgebieten rechtlich möglich zu machen.

 

5. Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder einführen

Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder einzuführen, um zu verhindern, dass weiterhin Wohnungen durch anderweitige Nutzung, etwa als Ferienwohnungen, dem Mietmarkt entzogen werden.

 

6. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbinden

Durch eine Rechtsverordnung soll die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten untersagt werden, um die Bevölkerungszusammensetzung zu erhalten.

 

7. Richtwerte der Ausführungsvorschrift Wohnen anpassen

Die Richtwerte der Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen zur Übernahme der Wohnkosten für Bezieher von Leistungen nach  dem SGB II (Arbeitslosengeld) und SGBXII (Altersgrundsicher) den Marktverhältnissen anzupassen, die Höhe des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung jährlich anzupassen, sowie  die besonderen Einkommensgrenzen zum Bezug des Wohnberechtigungsscheines auf das bundeseinheitlicher Niveau zurück zu fahren.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser die genannten Maßnahmen unverzüglich umsetzt und soweit Bundesrecht betroffen ist, über den Bundesrat ernsthafte Initiativen zur Änderung ergreift.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Integrationsausschuss – Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten ff.

 

Int / StadtQM 19.09.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

   
    28.03.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 5.2 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    29.08.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.2 - überwiesen
   
   
    19.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 2.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    19.09.2012 - Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit
    Ö 2.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    26.09.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.15 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 2.5  
Zielvereinbarungen mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
Enthält Anlagen
DS/0147/IV  
Ö 3  
Bürgerbeteiligungsmittel      
Ö 4  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Cuvrystraße 11, 12  
Enthält Anlagen
DS/0326/IV  
Ö 5  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Baruther Str. 20  
Enthält Anlagen
DS/0327/IV  
Ö 6  
Auflassungsvertrag Waldemarstr. 114 A  
Enthält Anlagen
DS/0329/IV  
Ö 7  
Ökologische Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0333/IV  
Ö 8  
Aufstellung des Bebauungsplanes 2-35 für das Gelände zwischen Spree, Köpenicker Straße, einschließlich des Grundstücks Köpenicker Straße 11-12 und Brommystraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0334/IV  
Ö 8.1  
Spreeraum B-Plan 2-35  
DS/0334-01/IV  
Ö 9  
Bebauungsplan VI-140h VE "Flottwellstraße Mitte" für die Flurstücke 3285 und 3276 östlich der Flottwellstraße, südlich der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Beschluss über - das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, - das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - den Bebauungsplan VI-140h VE einschließlich Begründung, - den Entwurf der RVO  
Enthält Anlagen
DS/0377/IV  
Ö 10     Übersicht Bauanträge      
Ö 10.1  
Reichenberger Str. 148      
Ö 10.2  
Stralauer Allee 8      
Ö 10.3  
Holzmarktstr. 19-30      
Ö 10.4  
Frankfurter Allee 5-27      
Ö 10.5  
Frankfurter Allee 55      
Ö 10.6  
Pettenkoferstr. 35      
Ö 10.7  
Arndtstr. 31      
Ö 10.8  
Langenbeckstr. 16      
Ö 10.9  
Mercedesstern auf dem Hochhaus      
Ö 10.10  
Bauantragslisten vom 10. und 17. September      
Ö 11  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 12  
Verschiedenes      
               
 
 

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