Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Landesschulverwaltung dafür einzusetzen, dass die neue Sekundarschule im Graefekiez zwei WerkstattleiterInnen für das duale Lernen einstellen bzw. über freie Träger beschäftigen kann.
Begründung:
Die neue Sekundarschule im Graefekiez ist als Produktionsschule konzipiert. Für das "duale Lernen" als Kombination von schulischer und praxisorientierter Bildung möchte die Schule zwei WerkstattleiterInnen einstellen bzw. über freie Träger beschäftigen. Ein Vorhaben, das nicht nur pädagogisch Sinn macht, sondern auch der politischen Entscheidung für die besagte Profilbildung im Zuge der Schulstrukturreform entspricht. Trotzdem wurde dem Gesuch der Schulleitung seitens der Landesschulverwaltung bislang nicht stattgegeben. Das Bezirksamt soll deshalb bei der zuständigen Senatsverwaltung vorstellig werden und dem Anliegen der Schule Nachdruck verleihen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Schule.
Schule 24.06.10
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Landesschulverwaltung dafür einzusetzen, dass die neue Sekundarschule im Graefekiez zwei WerkstattleiterInnen für das duale Lernen einstellen bzw. über freie Träger beschäftigen kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Landesschulverwaltung dafür einzusetzen, dass die neue Sekundarschule im Graefekiez zwei WerkstattleiterInnen für das duale Lernen einstellen bzw. über freie Träger beschäftigen kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text siehe Anlage !
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Schule.
Schule 09.12.10
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.