Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezrksamt wird aufgefordert, folgenden 5-Punkte-Plan zur Wiederherstellung der Admiralbrücke als Verkehrsweg umzusetzen:
1. Ersetzen der Betonpoller ("Barhocker") durch schlanke, denkmalgerechte Poller.
2. Schaffung der Voraussetzung für die Ausweisung eines mittigen Radweges in beide Richtungen.
3. Alkoholverbotverbot auf der Brücke.
4. Häufigere Säuberung der angrenzenden Grünflächen.
5. Durchführung von unangekündigten amtlichen Lärmmessungen tagsüber in unregelmäßigen Abständen.
Der BVV ist über den Stand der Umsetzung bis zum Ende der Legislaturperiode monatlich in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.
Begründung:
Die Antragsteller sind gemeinsam mit den Anwohnern der Überzeugung, dass die vor Ort unstrittig bestehenden Probleme am schnellsten durch die Umsetzung der o.g. Maßnahmen gelöst werden können. Das Mediationsverfahren war aus Sicht der Menschen, die täglich auf die Admiralbrücke schauen müssen, sie gelegentlich auch nutzen (nämlich überqueren) und deren Nachtruhe durch die dort Feiernden in gesundheitsbedrohender Weise beeinträchtigt wird, nicht erfolgreich.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt, Ausschuss für Umwelt und Verkehr, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.