Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
Gremium: Stadtplanung und Bauen
Datum: Di, 06.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Hydraulische Erweiterung des Mischwasserkanals in der Schlesischen Straße von Falckensteinstraße bis Taborstraße  
Enthält Anlagen
DS/1794/III  
Ö 3     Hydraulische Erweiterung des Mischwasserkanals in der Taborstraße von Schlesische Straße bis Görlitzer Ufer  
Enthält Anlagen
DS/1795/III  
Ö 4     Bebauungsplan 2-28 für das Gelände zwischen Rigaer Straße, Voigtstraße, Frankfurter Allee und Samariterstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/1796/III  
Ö 5     Beabsichtigtes Bauvorhaben zwischen der Monumenten- und Dudenstrasse im Bezirk Tempelhof-Schöneberg  
Enthält Anlagen
DS/1819/III  
Ö 6     Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Ansiedlung eines Baumarktes  
Enthält Anlagen
DS/1821/III  
Ö 7     Bebauungsplan 2-19 für das Gebiet zwischen Karl- Marx- Allee, Straße der Pariser Kommune, Rüdersdorfer Straße und Koppenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung  
Enthält Anlagen
DS/1829/III  
Ö 8     BPlan V-39 "Spreepark"  
Enthält Anlagen
DS/1830/III  
Ö 9     BPLan VI-140 Gleisdreieck  
Enthält Anlagen
DS/1831/III  
Ö 10     BürgerInnenbeteiligung Tempelhofer Feld  
Enthält Anlagen
DS/1799/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber Senat für eine umfangreiche, frühzeitige und vorrangige Beteiligung der BürgerInnen bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für das Tempelhofer Feld einzusetzen. Die Beteiligung soll alle Aspekte der Planungen und zukünftigen Nutzung berühren, darunter:

 

         - die Gestaltung der Parklandschaft

         - die Nachnutzung der Bestandsgebäude

         - das Gedenken an das ehemalige KZ Columbiahaus

         - die Entwicklung von Sport- und Freizeitflächen

         - die umstrittenen Pläne für eine Bebauung

         - die infrastrukturelle Anbindung

 

Im Beteiligungsverfahren ist insbesondere darauf zu achten, dass hinsichtlich der AdressatInnen (AnwohnerInnen, NutzerInnen, Initiativen und Verbände) auch eine adäquate Ansprache und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen erfolgt.  

 

 

Begründung:

 

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Entwicklung und Gestaltung vom Tempelhofer Feld lässt sehr zu wünschen übrig. Beschränkte sich die Partizipation bereits in der Vergangenheit auf wenige, eingeschränkte Möglichkeiten, ist auch für die Zukunft nicht zu erkennen, wie die Belange und Ideen von AnwohnerInnen, NutzerInnen, Initiativen und Verbänden in die Entwicklung eines Gesamtkonzepts einfließen. Die für Ende August angesetzte „Präsentation“ der Ergebnisse des landschaftsplanerischen Wettbewerbs hat mit einer Beteiligung, die ihren Namen verdient, nichts zu tun. Vielmehr legt das bisherige Verfahren den Verdacht nah, dass von der Landesebene Tatsachen geschaffen und Rahmenbedingungen definiert werden, die eine nachholende Beteiligung zur Farce geraten lassen. BürgerInnenbeteiligung darf kein Ergebnis von Senatsbeschlüssen oder Wettbewerben sein, sondern muss diesen vorausgehen. Das Bezirksamt soll sich deshalb für ein Verfahren einsetzen, das Partizipation bereits in der Phase der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts ermöglicht und dabei alle Aspekte – von der Freiflächengestaltung, über die bestehende und geplante Bebauung, bis zu Fragen der zukünftigen Nutzung – einschließt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

06.07.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber Senat für eine umfangreiche, frühzeitige und vorrangige Beteiligung der BürgerInnen bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für das Tempelhofer Feld einzusetzen. Die Beteiligung soll alle Aspekte der Planungen und zukünftigen Nutzung berühren, darunter:

 

         - die Gestaltung der Parklandschaft

         - die Nachnutzung der Bestandsgebäude

         - das Gedenken an das ehemalige KZ Columbiahaus

         - die Entwicklung von Sport- und Freizeitflächen

         - die umstrittenen Pläne für eine Bebauung

         - die infrastrukturelle Anbindung

 

Im Beteiligungsverfahren ist insbesondere darauf zu achten, dass hinsichtlich der AdressatInnen (AnwohnerInnen, NutzerInnen, Initiativen und Verbände) auch eine adäquate Ansprache und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen erfolgt.  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber Senat für eine umfangreiche, frühzeitige und vorrangige Beteiligung der BürgerInnen bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für das Tempelhofer Feld einzusetzen. Die Beteiligung soll alle Aspekte der Planungen und zukünftigen Nutzung berühren, darunter:

 

         - die Gestaltung der Parklandschaft

         - die Nachnutzung der Bestandsgebäude

         - das Gedenken an das ehemalige KZ Columbiahaus

         - die Entwicklung von Sport- und Freizeitflächen

         - die umstrittenen Pläne für eine Bebauung

         - die infrastrukturelle Anbindung

 

Im Beteiligungsverfahren ist insbesondere darauf zu achten, dass hinsichtlich der AdressatInnen (AnwohnerInnen, NutzerInnen, Initiativen und Verbände) auch eine adäquate Ansprache und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen erfolgt.  

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    30.06.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.11 - überwiesen
   
   
    29.09.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    24.11.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.23 - überwiesen
   
   
    30.11.2010 - Stadtplanung und Bauen
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    15.12.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.24 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 11     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 12     Verschiedenes      
               
 
 

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