Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter
Gremium: Beschäftigung und Job Center
Datum: Di, 09.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Schuldner/innenkompetenz und Insolvenzberatung stärken  
Enthält Anlagen
DS/1270/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, über die Trägervertretung gemeinsam mit der Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zu prüfen, welche Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III genutzt werden können, vorliegende Schuldenproblematiken bei ALG II-Bezieher/innen zu lösen. Insbesondere zu prüfen ist, ob über das Vermittlungsbudget (§45 SGB III) eine Schulden- und Insolvenzberatung finanziert werden kann, und wie in Maßnahmen nach §46 SGB III (Aktivierung und berufliche Eingliederung) und bei Projekten der Freien Förderung (§16f SGB II) die Überwindung des festgestellten Vermittlungshemmnisses Verschuldung innovativ einbezogen werden kann.

Das soll die bezirklichen Zuschüsse für die Schuldner/innen- und Insolvenzberatung bei freien Trägern ergänzen.

 

Begründung:

 

Unter den Bedingungen einer sich verschärfenden Wirtschaftskrise ist für die folgenden Haushaltsjahre damit zu rechnen, dass sich die Verschuldungsrate von Einzelpersonen und Familien im Bezirk deutlich erhöht. Da sich dieses negativ auf die psychosoziale Situation und die Aktivierungsfähigkeit und Bereitschaft von vielen Menschen auswirkt, sieht sich der Bezirk in der Verantwortung, den Betroffenen die Möglichkeiten und Verfahren des Insolvenzrechtes darzustellen. In dieser Beratung sind freie Träger erfolgreich tätig, die in ihrer Arbeit gestützt werden müssen.

 

Insbesondere für die Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt stellt die familiäre und persönliche Verschuldungssituation ein wichtiges Vermittlungshemmnis dar. Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten geschaffen, Vermittlungshemmnisse zu überwinden. Die konkrete Umsetzung dieser Möglichkeit soll geprüft werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center.

 

 

JC 09.06.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, über die Trägervertretung gemeinsam mit der Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zu prüfen, welche Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III genutzt werden können, vorliegende Schuldenproblematiken bei ALG II-Bezieher/innen zu lösen. Insbesondere zu prüfen ist, ob über das Vermittlungsbudget (§45 SGB III) eine Schulden- und Insolvenzberatung finanziert werden kann, und wie in Maßnahmen nach §46 SGB III (Aktivierung und berufliche Eingliederung) und bei Projekten der Freien Förderung (§16f SGB II) die Überwindung des festgestellten Vermittlungshemmnisses Verschuldung innovativ einbezogen werden kann.

Das soll die bezirklichen Zuschüsse für die Schuldner/innen- und Insolvenzberatung bei freien Trägern ergänzen

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, über die Trägervertretung gemeinsam mit der Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zu prüfen, welche Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III genutzt werden können, vorliegende Schuldenproblematiken bei ALG II-Bezieher/innen zu lösen. Insbesondere zu prüfen ist, ob über das Vermittlungsbudget (§45 SGB III) eine Schulden- und Insolvenzberatung finanziert werden kann, und wie in Maßnahmen nach §46 SGB III (Aktivierung und berufliche Eingliederung) und bei Projekten der Freien Förderung (§16f SGB II) die Überwindung des festgestellten Vermittlungshemmnisses Verschuldung innovativ einbezogen werden kann.

Das soll die bezirklichen Zuschüsse für die Schuldner/innen- und Insolvenzberatung bei freien Trägern ergänzen

 

21.10.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center, Ausschuss für Soziales und Gesundheit ff.

 

 

JC 10.11.09

 

Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss SozGes, der BVV zu empfehlen, die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis zu nehmen.

 

19.11.2009 SozGes

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird gem. Beschlussempfehlung  zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    27.05.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.28 - überwiesen
   
   
    09.06.2009 - Beschäftigung und Job Center
    Ö 2 - erledigt
   
   
    24.06.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    28.10.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.16 - überwiesen
   
   
    19.11.2009 - Soziales und Gesundheit
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    25.11.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.24 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 3  
Transparenz beim Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten  
Enthält Anlagen
DS/1273/III  
Ö 4  
Mietenberatung für Leistungsempfänger/-innen von ALG II  
Enthält Anlagen
DS/0182/III  
Ö 5  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 6  
Verschiedenes      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin