Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in
Zusammenarbeit mit den übrigen Bezirken einen Bericht darüber zu geben, welche
Einsparungen und Umstrukturierungen die Bezirke im Rahmen der Haushaltsnotlage
unternommen haben und geplant sind.
Auf dieser Basis ist ein
Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, wo nunmehr die Hauptverwaltung umstrukturiert
werden sollte, um für den Bürger vor Ort eine effizientere Arbeit der
Bezirksämter zu ermöglichen.
Dabei soll aufgezeigt werden,
a) welche Aufgaben der Hauptverwaltung entfallen können,
b) welche Aufgaben sinnvollerweise in die Bezirke verlagert
werden sollten und
c) wo
Doppelzuständigkeiten durch eine Zuweisung der abschließenden Kompetenz an die
Bezirke beseitigt werden können.
Hierzu ist der BVV im Januar 2008
Bericht zu erstatten.
Begründung:
Trotz des Urteils aus Karlsruhe
nutzt der Senat den Zwang von Einsparungen weitgehend nur zur Austrocknung der
Bezirke, läßt aber die Einsparpotentiale bei der Hauptverwaltung außer Acht.
Um die Leistungen der Verwaltung für
den Bürger zu verbessern, ist aber eine ganzheitliche Betrachtung notwendig,
die eine Veränderung gerade auch in der Hauptverwaltung braucht.
Die Bezirke sollten nicht immer nur
defensiv reagieren, sondern nunmehr die Initiative und Wortführerschaft
übernehmen.
Durch seine Weigerung die Hauptverwaltung an Budgetierung und
Produktberechnung teilzunehmen zu lassen, nimmt sich der Senat und insbesondere
der Finanzsenator die Möglichkeit, die Effizienz der Senatsverwaltungen selbst
zu prüfen.
Das Wissen der Bezirke ist hier eine
unabdingbare Hilfe.
Die undurchsichtige Verflechtung
zwischen Land und Bezirken und die fehlende klare Aufteilung von Kompetenzen
ist die Ursache großer Reibungsverluste.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen
überwiesen.
27.11.2007
Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen
Der
Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen.