Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich gegenüber der Landesebene dafür einzusetzen, dass das SEZ-Areal nach dem von rot-rot-grüner Mehrheit im Abgeordnetenhaus 2018 beschlossenen Bebauungsplan schnell entwickelt wird, die besonders markanten Fassadenseiten in die Neubebauung integriert werden und in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Bedarfsträgern entschieden wird, welche Einrichtungen der sozialen Infrastruktur an diesem Ort untergebracht werden können.
Ebenso wird das Bezirksamt beauftragt, sich weiterhin mit Nachdruck für den Bau einer inklusiven Gemeinschaftsschule an diesem Standort gegenüber der Landesebene einzusetzen.
Begründung:
Unter Federführung der damaligen Stadtentwicklungssenatorin Lompscher (Die Linke) wurde ein Bebauungsplan beschlossen, der eine Realisierung von bis zu 500 Wohnungen, ein großer Teil davon belegungsgebunden mit Mieten von 6,50 EUR/qm, durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft und einer neuen Schule samt Pausen- und Sportfreiflächen vorsieht.
Ein umfangreicher Abriss und Ersatz der bisherigen Bebauung ist hierfür unerlässlich aber ein völliger Abriss der Bebauung ohne jede Bezugnahme auf die städtebauliche, baukulturelle und soziale Bedeutung des ehemaligen SEZ ist zu vermeiden. Hierzu kann ein Architekturwettbewerb geeignete Lösungen hervorbringen, die in einem Beteiligungsprozess diskutiert und zur Entscheidung gebracht werden.
BVV 31.01.2024
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
- Ausschuss für Sport
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
StadtWohn 07.03.2024
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 20.03.2024
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.