Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den 70. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 im kommenden Jahr besonders und angemessen zu würdigen.
Dazu erstellt das Bezirksamt ein Konzept, welches auch Berichte von Zeitzeugen beinhaltet.
Der BVV ist spätestens zur Februar-Sitzung schriftlich zu berichten.
Begründung:
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR jährt sich nächstes Jahr zum 70. Mal. Der Aufstand begann in unserem Stadtteil Friedrichshain.
Die lebendige Erinnerung durch Zeitzeugen verblasst. Umso wichtiger ist es des Aufstandes angemessen zu gedenken.
Dazu ist ein Konzept zu erstellen, dass die Aufständischen miteinbezieht. Dementsprechend sollen Zeitzeugen gehört werden.
Es soll aufgezeigt werden, dass der Aufstand sich nicht nur gegen die Normerhöhung für die Bauarbeiter richtete, sondern letztlich gegen das gesamte unfreie DDR-System.
Außerdem ist Sorge dafür zu tragen, dass die stille Gedenkveranstaltung am 17. Juni am Gedenkstein im Rosengarten, welche durch das Bezirksamt und die BVV organisiert wird, nicht wieder ausfällt, weil eine Baustelle das Gedenken behindert. Das ist unwürdig.
BVV 29.06.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
- Ausschuss für Kultur und Bildung
KuBi 10.05.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den 70. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 im kommenden Jahr angemessen zu würdigen.
BVV 24.05.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den 70. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 im kommenden Jahr angemessen zu würdigen.
BVV 18.10.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 18.10.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
- Ausschuss für Kultur und Bildung
KuBi 15.11.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 29.11.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.