Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:10 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: EXTERN / außer Haus (exakte Ortsangabe siehe Einladung)
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen des Bezirksverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4     Wahl der Bezirksamtsmitglieder      
Ö 4.1  
Wahl der Bezirksbürgermeisterin  
DS/0015/VI  
Ö 4.2  
Wahl eines Bezirksstadtrates/zugleich stellvertretender Bezirksbürgermeister  
DS/0016/VI  
Ö 4.3  
Wahl eines Bezirksstadtrates  
DS/0017/VI  
Ö 4.4  
Wahl eines Bezirksstadtrates  
DS/0018/VI  
Ö 4.5  
Wahl einer Bezirksstadträtin  
DS/0019/VI  
Ö 4.6  
Wahl einer Bezirksstadträtin  
DS/0020/VI  
Ö 5     Konsensliste      
Ö 5.1     Sondermittel BVV  
Enthält Anlagen
DS/0021/VI  
Ö 5.2     Zukunft am Ostkreuz  
DS/0024/VI  
Ö 5.3     WBM-Bauprojekt und Baumfällungen in der Pintschstraße/Kochhannstraße 7-9  
DS/0025/VI  
Ö 5.4     Vorkaufsrecht gegen Gentrifizierung und für soziale Stadtentwicklung sichern  
DS/0026/VI  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Bundesrat, den Bundestag und die Bundesregierung auf, sich für eine unverzügliche und klarstellende Regelung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten einzusetzen, so dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 beim Verkauf von Wohnhäusern die Politik des (auch preislimitierten) Vorkaufs und des Abschlusses von Abwendungsvereinbarungen fortgesetzt werden kann.

 

Das Vorkaufsrechts ist ein unverzichtbares Instrument gegen Gentrifizierung bei Hausverkäufen in Milieuschutzgebieten. Dabei sind vor allem zu erwartende zukünftige Entwicklungen des betreffenden Grundstücks in den Blick zu nehmen.

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg appelliert an alle kommunalen Volksvertretungen und Gemeinden sich der Forderung nach einer Sicherung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten anzuschließen.

 

Begründung:

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNE und FDP sieht auf Bundesebene lediglich vor zu prüfen, „ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt.“

 

Der damit in Frage gestellte Handlungsbedarf ist jedoch aus Sicht der betroffenen Mieter:innen, der betroffenen Kommunen und Gemeinden und der mietenpolitischen Initiativen des Landes offensichtlich.

 

Das Land Berlin hat am 23. November 2021 im Bundesrat einen Gesetzesentwurf (811/21) vorgelegt, um die notwendige Gesetzesänderungen vorzunehmen.

 

 

BVV 06.12.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: in einen noch zu bildenden Ausschuss

 

 

StadtWohn 17.02.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

BVV 30.03.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Bundesrat, den Bundestag und die Bundesregierung auf, sich für eine unverzügliche und klarstellende Regelung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten einzusetzen, so dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 beim Verkauf von Wohnhäusern die Politik des (auch preislimitierten) Vorkaufs und des Abschlusses von Abwendungsvereinbarungen fortgesetzt werden kann.

 

Das Vorkaufsrechts ist ein unverzichtbares Instrument gegen Gentrifizierung bei Hausverkäufen in Milieuschutzgebieten. Dabei sind vor allem zu erwartende zukünftige Entwicklungen des betreffenden Grundstücks in den Blick zu nehmen.

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg appelliert an alle kommunalen Volksvertretungen und Gemeinden sich der Forderung nach einer Sicherung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten anzuschließen.

 

 

   
    06.12.2021 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 5.4 - überwiesen
   
   
    17.02.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    30.03.2022 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
               
 
 

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