Drucksache - 0208/4
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle geplanten Sanierungsmaßnahmen der städtischen Wohnungsbaugenossenschaften im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausenerplatz ein Moratorium zu verhängen. Im Rahmen eines Moratoriums soll die Gewobag verpflichtet werden, prüffähige Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, welche Baumaßnahmen geplant werden und insbesondere welche davon zu einer Mieterhöhung im Rahmen einer sog. Modernisierungsumlage führen würden. Dabei muss unterschieden werden zwischen · den gewünschten energetischen Sanierungen, die unter dem Titel "Ökokiez" geplant sind und lt. Auskunft des Bezirksamts kostenneutral sein sollen, · ohnehin notwendigen, aber nicht auf die Miete umlegbaren Instandhaltungsmaßnahmen und · weitergehenden Modernisierungsmaßnahmen, die sich auf eine Erhöhung der Grundmiete auswirken. Ferner soll die Gewobag Auskunft geben, inwieweit, von wem und in welcher Höhe für die geplanten Maßnahmen öffentliche Fördermittel beansprucht und bezogen werden.
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